Ich bin 2010 ins Ausland (Österreich) umgezogen und habe ca. 50% dort verdient. Habe seit Dezember keinen Wohnsitz in Deutschland mehr. Bin also 2010 in Deutschland "zeitweise unbeschränkt steuerpflichtig" (oder?).
Mache also die Steuererklärung für das erste Halbjahr wie gewohnt und trage die ausl. Einkünfte im Mantelbogen S.4 Zeile 99 ein (oder ?).
Hatte aber erhebliche Werbungskosten, die ich in Österr. beim FA geltend mache. Wo trage ich die in der dt. Steuererklärung ein? Oder ziehe ich die (österr.) Werbungskosten von den österr. Einnahmen ab und trage nur die Differenz in Zeile 99 ein?
Kann da jemand weiterhelfen ?