AW: Abbruch-Hinweis bei Steuerberechnung zur Anlage N ArbG-Anteil zur Rentenversiche
Da diese Daten grds. direkt aus der Lohnsteuerbescheinigung übernommen werden, die in 98 % der Fällen der Anlage N zugeordnet ist, wurde hier wahrscheinlich bei der Fehlermeldung nicht zwischen Anlage N und Anlage N-GRE unterschieden.
Bitte überprüfen Sie die Eintragungen auf der Anlage Vorsorgeaufwand und ändern Sie diese ggf. entsprechend der Bescheinigung Ihres Arbeitgebers ab.
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Abbruch-Hinweis bei Steuerberechnung zur Anlage N ArbG-Anteil zur Rentenversicherung
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AW: Abbruch-Hinweis bei Steuerberechnung zur Anlage N ArbG-Anteil zur Rentenversiche
Die Rentenversicherungsbeiträge müssten in der Anlage Vorsorgeaufwand 1. Seite oben stehen.
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hoka84 hat ein Thema erstellt Abbruch-Hinweis bei Steuerberechnung zur Anlage N ArbG-Anteil zur Rentenversicherung.Abbruch-Hinweis bei Steuerberechnung zur Anlage N ArbG-Anteil zur Rentenversicherung
Hallo
die Plausibilitätsprüfung ist fehlerfrei. Bei der Steuerberechnung erscheint dennoch folgender Abbruch-Hinweis:
"Anlage N: Es wurde ein Wert zum Arbeitnehmeranteil zur gesetzlichen Rentenversicherung eingetragen, jedoch kein zugehöriger Arbeitgeberanteil."
Als Grenzgänger benutze ich die Anlage N gar nicht, sondern N-GRE.
Wer kann weiterhelfen?
Hoka84
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