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Zusammenveranlagung Pflicht!?!

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  • Petzer
    antwortet
    AW: Zusammenveranlagung Pflicht!?!

    - Entlastungsbetrag für Alleinerziehende
    - haushaltsnahe Dienstleistungen
    - außergewöhnliche Belastungen
    - Kinderbetreuungskosten

    All das wird bei getrennter und bei Einzelveranlagung unterschiedlich betrachtet.

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  • reckoner
    antwortet
    AW: Zusammenveranlagung Pflicht!?!

    Hallo Petzer,

    nein, das gibt es teilweise erhebliche Unterschiede.
    zum Beispiel?

    MfG Stefan

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  • Petzer
    antwortet
    AW: Zusammenveranlagung Pflicht!?!

    Zitat von reckoner Beitrag anzeigen
    Hallo,

    sorry, das hatte ich auch gemeint. Ist aber praktisch das Selbe.

    MfG Stefan
    nein, das gibt es teilweise erhebliche Unterschiede.

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  • reckoner
    antwortet
    AW: Zusammenveranlagung Pflicht!?!

    Hallo,

    sorry, das hatte ich auch gemeint. Ist aber praktisch das Selbe.

    MfG Stefan

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  • InsideFA
    antwortet
    AW: Zusammenveranlagung Pflicht!?!

    Wenn Sie seit April 2009 geschieden sind, gehe ich mal davon aus, dass Sie schon vor dem 01.01.2009 dauernd getrennt gelebt haben. In dem Fall können Sie keine getrennte Veranlagung, sondern nur die Einzelveranlagung machen.

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  • Icebear
    antwortet
    AW: Zusammenveranlagung Pflicht!?!

    Danke dir!
    So hats geklappt. Die letzen Jahre hatte ich meine Ex immer mit eingetragen... naja egal. Jetzt gehts ja,

    Nochmals Danke und mit freundlichem Gruß
    Jürgen

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  • reckoner
    antwortet
    AW: Zusammenveranlagung Pflicht!?!

    Hallo Icebear,

    du musst eine getrennte Veranlagung machen. Dabei dürfen KEINE Angaben zur Ehefrau eingetragen werden (abgesehen von der Anlage "Unterhalt" natürlich, ggf.).

    Kein Name, keine Anlage, einfach gar nichts.

    MfG Stefan

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  • Icebear
    hat ein Thema erstellt Zusammenveranlagung Pflicht!?!.

    Zusammenveranlagung Pflicht!?!

    Hallo zusammen!

    Ich habe das Problem, dass mir die Software eine Zusammenveranlagung mit meiner geschiedenen Exfrau vorschreibt! Ich bin seit April 2009 geschieden und habe das auch so eingetragen. Somit musste ich dann die Daten meiner Exfrau eintragen (soweit ok), bei der Plausibilitätsprüfung schreibt er mir jetzt aber eine Zusammenveranlagung vor, was natürlich gar nicht in Betracht kommt!
    Was kann ich dagegen tun?
    Die neueste Programmversion (11.1.1) ist installiert.
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