AW: Zusammenveranlagung Pflicht!?!
- Entlastungsbetrag für Alleinerziehende
- haushaltsnahe Dienstleistungen
- außergewöhnliche Belastungen
- Kinderbetreuungskosten
All das wird bei getrennter und bei Einzelveranlagung unterschiedlich betrachtet.
Ankündigung
Einklappen
Keine Ankündigung bisher.
Zusammenveranlagung Pflicht!?!
Einklappen
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AW: Zusammenveranlagung Pflicht!?!
Hallo Petzer,
nein, das gibt es teilweise erhebliche Unterschiede.
MfG Stefan
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AW: Zusammenveranlagung Pflicht!?!
Zitat von reckoner Beitrag anzeigenHallo,
sorry, das hatte ich auch gemeint. Ist aber praktisch das Selbe.
MfG Stefan
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AW: Zusammenveranlagung Pflicht!?!
Hallo,
sorry, das hatte ich auch gemeint. Ist aber praktisch das Selbe.
MfG Stefan
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AW: Zusammenveranlagung Pflicht!?!
Wenn Sie seit April 2009 geschieden sind, gehe ich mal davon aus, dass Sie schon vor dem 01.01.2009 dauernd getrennt gelebt haben. In dem Fall können Sie keine getrennte Veranlagung, sondern nur die Einzelveranlagung machen.
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AW: Zusammenveranlagung Pflicht!?!
Danke dir!
So hats geklappt. Die letzen Jahre hatte ich meine Ex immer mit eingetragen... naja egal. Jetzt gehts ja,
Nochmals Danke und mit freundlichem Gruß
Jürgen
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AW: Zusammenveranlagung Pflicht!?!
Hallo Icebear,
du musst eine getrennte Veranlagung machen. Dabei dürfen KEINE Angaben zur Ehefrau eingetragen werden (abgesehen von der Anlage "Unterhalt" natürlich, ggf.).
Kein Name, keine Anlage, einfach gar nichts.
MfG Stefan
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Zusammenveranlagung Pflicht!?!
Hallo zusammen!
Ich habe das Problem, dass mir die Software eine Zusammenveranlagung mit meiner geschiedenen Exfrau vorschreibt! Ich bin seit April 2009 geschieden und habe das auch so eingetragen. Somit musste ich dann die Daten meiner Exfrau eintragen (soweit ok), bei der Plausibilitätsprüfung schreibt er mir jetzt aber eine Zusammenveranlagung vor, was natürlich gar nicht in Betracht kommt!
Was kann ich dagegen tun?
Die neueste Programmversion (11.1.1) ist installiert.Stichworte: -
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