Zitat von horstchen
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nix Papier!! Gib die allgemeinen Pflegekosten bei den Außergewohnlichen an und erkläre dem FA in einem Begleitschreiben warum.
Im Steuerbescheid dürfte, falls das nicht anerkannt wird eine Erklärung zu finden sein, warum. Ist man mit dieser nicht einverstanden, kann man Einspruch einlegen. Wird dieser abgelehnt gibts eine detaillierte Erklärung dazu. Dann weiß man zumindest für das Folgejahr wie sich verhalten.
Hoffentlich gibt es dazu noch plausiblere Erklärungen aus dem Forum.
MfG
bavaro
EDIT: Geh mal im Hauptvordruck zu Zeile 68 und lies in der Eingabehilfe den Punkt Pflegekosten. Dürfte weiterhelfen. Muss belegt werden. Hinweis gelbe Zeile!!
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