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VBL Ost in Anlage AV rein oder raus?

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  • monren
    antwortet
    AW: VBL Ost in Anlage AV rein oder raus?

    Also bei Steuerfreiheit habe ich einen deutlich höhere finanziellen Vorteil.
    Bedeutet das, da meine Ehefrau kein eigenes Einkommen hat, dass ich nun beide
    AV Anlagen rausnehmen sollte, da es sowieso keine Zulagen gibt?

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  • Falzo
    antwortet
    AW: VBL Ost in Anlage AV rein oder raus?

    Zitat von holzgoe Beitrag anzeigen
    Hallo,

    auch mittelbar Begünstigte mit einem Nullvertrag müssen ab 2012 zwingend den Mindestbeitrag von 60 Euro einzahlen.

    Tschüß
    hier gehts aber wohl eher um den veranlagungszeitraum 2011 :-)

    ging mir ja bzgl. des threads an sich auch nur darum erstma rauszufinden wie die ehefrau an sich beguenstigt ist. das haengt ja generell nicht von ihren einzahlungen ab, wollte das nur als indiz nutzen ;-)

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  • holzgoe
    antwortet
    AW: VBL Ost in Anlage AV rein oder raus?

    Hallo,

    auch mittelbar Begünstigte mit einem Nullvertrag müssen ab 2012 zwingend den Mindestbeitrag von 60 Euro einzahlen.

    Tschüß

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  • Falzo
    antwortet
    AW: VBL Ost in Anlage AV rein oder raus?

    das ist eigentlich unplausibel, ein nullvertrag für mittelbar beguenstigste ehegatten kommt normalerweise ohne einzahlungen aus, die 60 euro sind hingegen eher der mindestbetrag für geringverdienende unmittelbar berechtigte...

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  • monren
    antwortet
    AW: VBL Ost in Anlage AV rein oder raus?

    Sie hat kein eigenes Einkommen und zahlt 60€ jährlich.

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  • Falzo
    antwortet
    AW: VBL Ost in Anlage AV rein oder raus?

    eine mittelbare beguenstigung kann ja nicht unmittelbar sein. entweder oder.
    und ob und wie ihre ehefrau beguenstigt ist, hängt davon ab, ob sie selbst rentenversicherungspflichtige einkuenfte hat oder nicht etc.
    PS: hat sie überhaupt einen eigenen zuzlagefähigen vertrag und zahlt sie etwas ein?

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  • monren
    antwortet
    AW: VBL Ost in Anlage AV rein oder raus?

    Danke, so dachte ich es auch und habe jetzt das Problem mit AV der Ehefrau
    bezüglich der mittelbaren Begünstigung. Ist diese dann unmittelbar?

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  • feelgood
    antwortet
    AW: VBL Ost in Anlage AV rein oder raus?

    Bei Beiträgen zu Versorgungs- und Pensionskassen, einschließlich der von Ihrem Arbeitgeber für Sie erbrachten Zukunftssicherungsleistungen (z. B. an Zusatzversorgungskassen des öffentlichen Dienstes), die zu Ihren Lasten besteuert worden sind (nicht steuerfrei gezahlte oder vom Arbeitgeber pauschal besteuerte Aufwendungen), richtet sich die Zuordnung zu den Zeilen 49 und 50 danach, ob eine Kapitalisierung der Leistungen möglich ist (Eintrag in Zeile 49) oder ob ausschließlich Rentenzahlungen bei Fälligkeit der Leistung vereinbart wurden (Eintrag in Zeile 50).
    Anlage Vorsorgeaufwand

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  • monren
    hat ein Thema erstellt VBL Ost in Anlage AV rein oder raus?.

    VBL Ost in Anlage AV rein oder raus?

    Mein FA hat mir freundlicherweise mitgeteilt, dass ich bei Steuerfreiheitswillen
    meiner AV Beiträge (kapitalgedeckt) diese vom Jahreseinkommen subtrahieren kann.
    Muss ich diese dann nochmals in Anlage AV eintragen oder den wert auf 0 setzen?
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