AW: Fahrtkosten zur Arbeit und Unterhalt für eigenes Kind
Ja, der Kindesunterhalt ist dann nicht absetzbar.
Freibeträge in dem Sinne gibt es nicht, du kannst unter Werbungskosten (Fahrten,Arbeitsmittel,usw.) alle absetzbaren Kosten eintragen. Das macht aber nur Sinn, wenn diese Kosten die Arbeitnehmerpauschale von 1000€ überschreiten (d.h. die 1000€ werden immer berücksichtigt, nur die Kosten darüber wirken zusätzlich steuermindernd).
Krankeitkosten sind außergewöhnliche Belastungen (Mantelbogen Seite 3, Zeile 68). Auch diese wirken sich aber erst aus, wenn eine zumutbare Eigenbelastung überschritten wird (steht dann in der Berechnung).
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Keine Ankündigung bisher.
Fahrtkosten zur Arbeit und Unterhalt für eigenes Kind
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AW: Fahrtkosten zur Arbeit und Unterhalt für eigenes Kind
Danke für die Antwort.
Also ich hab ein Kinderfreibetrag auf der Steuerkarte von 0,5 . Wenn ich dich richtig verstehe kann ich also unter Besondere Ausgaben den Unterhalt nicht gelten machen?
Wie hoch sind die Freibeträge für Arztkosten sowei Berrufskleidung,Mittel. Ich sitz im Büpro und bin Kaufmännische Angestelter.
gruß
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AW: Fahrtkosten zur Arbeit und Unterhalt für eigenes Kind
Wenn du für das Kind einen Anspruch auf Kinderfreibetrag/Kindergeld hast, ist keine Anrechnung möglich (da dann eine Berücksichtigung der Unterhaltsleistungen als außergewöhnliche Belastung entfällt).
Fahrtkosten sind als Werbungskosten (Entfernungspauschale) auf Anlage N, Seite 2, Zeilen 31ff geltend zu machen.
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Fahrtkosten zur Arbeit und Unterhalt für eigenes Kind
Hallo zusammen,
da ich zum ersten Mal die Steuererklärung selber mache habe ich einige Fragen:
Wo trage ich die Fahrtkosten zur Arbeit ein und kann ich den Unterhalt für meine Tochter gelten machen und wenn ja wo trage ich diesen ein und wie?
Des Weiteren könnte ich ein paar Tipps brauchen für das Elsterformular "Einkommstteuererklärung 2011"
Danke
M. LerchnerStichworte: -
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