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Gelegendlicher Nebenjob: Hilffeeeee!!!

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  • reckoner
    antwortet
    AW: Gelegendlicher Nebenjob: Hilffeeeee!!!

    Hallo,

    hast du dort eine Lohnsteuerkarte abgegeben und eine Lohnsteuerbescheinigung bekommen? Nur dann gehört es in Anlage N.

    Ansonsten siehe Falzos Antwort.

    MfG Stefan

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  • salut77
    antwortet
    AW: Gelegendlicher Nebenjob: Hilffeeeee!!!

    Hallo
    an welcher Stelle (Zeile) im bogen N muss das rein ?

    Es ist ein Beratungsjob auf honorarbasis neben dem angestellten-Job

    was ist nun richtig :-) ?

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  • Falzo
    antwortet
    AW: Gelegendlicher Nebenjob: Hilffeeeee!!!

    könnte auch anlage S oder G sein... kommt auf die nebenjobs an ;-)

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  • Elefant
    antwortet
    AW: Gelegendlicher Nebenjob: Hilffeeeee!!!

    Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit in der Anlage N

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  • salut77
    hat ein Thema erstellt Gelegendlicher Nebenjob: Hilffeeeee!!!.

    Gelegendlicher Nebenjob: Hilffeeeee!!!

    Hallo
    ich bin als Angestellter gerade an meiner Stuererklärung.
    Ich habe gelegendlich und unregelmäßig als Nebenjob Einnahmen von verschiedenen anderen Firmen erhalten. Wo muss ich dies eintragen ?

    Vielen Dank
    und
    Grüße
    salut
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