AW: Gelegendlicher Nebenjob: Hilffeeeee!!!
Hallo,
hast du dort eine Lohnsteuerkarte abgegeben und eine Lohnsteuerbescheinigung bekommen? Nur dann gehört es in Anlage N.
Ansonsten siehe Falzos Antwort.
MfG Stefan
Ankündigung
Einklappen
Keine Ankündigung bisher.
Gelegendlicher Nebenjob: Hilffeeeee!!!
Einklappen
X
-
AW: Gelegendlicher Nebenjob: Hilffeeeee!!!
Hallo
an welcher Stelle (Zeile) im bogen N muss das rein ?
Es ist ein Beratungsjob auf honorarbasis neben dem angestellten-Job
was ist nun richtig :-) ?
Einen Kommentar schreiben:
-
AW: Gelegendlicher Nebenjob: Hilffeeeee!!!
könnte auch anlage S oder G sein... kommt auf die nebenjobs an ;-)
Einen Kommentar schreiben:
-
AW: Gelegendlicher Nebenjob: Hilffeeeee!!!
Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit in der Anlage N
Einen Kommentar schreiben:
-
Gelegendlicher Nebenjob: Hilffeeeee!!!
Hallo
ich bin als Angestellter gerade an meiner Stuererklärung.
Ich habe gelegendlich und unregelmäßig als Nebenjob Einnahmen von verschiedenen anderen Firmen erhalten. Wo muss ich dies eintragen ?
Vielen Dank
und
Grüße
salutStichworte: -
Einen Kommentar schreiben: