Hallo,
beim Ausfüllen der EÜR meckert die Plausibilitätsprüfung folgendes an:
"Der anzusetzende niedrigere Betrag bei den Schuldzinsen (Kz41.150) wurde nicht als Hinzurechnungsbetrag nach §4 Abs.4a EStG (Kz25.271) übertragen"

Bei mir steht in den Schuldzinsen überall 0,00; ein Löschen der Beträge hilft auch nicht weiter.
Was will die Software ?