Ankündigung

Einklappen
Keine Ankündigung bisher.

Verteilung Kindergartenkosten

Einklappen
X
 
  • Filter
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge

    Verteilung Kindergartenkosten

    Hallo !

    Ich habe da mal eine kleine Frage
    Unsere Kinder 3+4 sind beide im Kindergarten. Für meinen Sohn habe ich diese Gebühren von meinem Arbeitgeber 7 Monate in 2009 bezahlt bekommen. (Minijob)

    Muss man die Kindergartengebühren auf beide Elternteile umlegen oder kann man Sie auch nur einem zuteilen, wenn ja Welchem ?
    Welche Vorteile/Nachteile haben die 2 Varianten.

    Vielen Dank für die Hilfe

    #2
    AW: Verteilung Kindergartenkosten

    eigentlich ist es bei zusammenveranlagten ehegatten mit gemeinsamen leiblichen kindern relativ egal, welchem ehegatten die kinderbetreuungskosten zugeordnet werden, da so oder so insgesamt 2/3 der kosten abzugsfaehig sind, bis max. 4000,-

    es kann natuerlich fuer jedes kind nur der jeweils zum kind gehörende aufwand eingetragen werden.
    der einfachheit halber, bietet sich an, die kosten in zeile 67 oder 74 einzutragen, da beide kinder zwischen 3 und 4 jahre alt sind. eine aufteilung der kosten wg erwerbstaetigkeit ab zeile 77 kann man sich dann sparen.

    wurden teile der betreuungskosten vom Arbeitgeber erstattet, so sind diese zuschuesse entsprechend anzugeben (zeile 68 od. 76) - das passt natuerlich gesamt nur zusammen, wenn der entsprechende elternteil, der die zuschuesse bekommen hat, auch die entsprechenden aufwendungen hatte.

    2/3 dessen was von aufwand abzgl. erstattung uebrigbleibt wird dann automatisch als sonderausgaben in abzug gebracht.

    bei gewerbetreibenden/selbstaendigen kann eine andere aufteilung sinn machen, da die kosten dann wie betriebsausgaben in abzug gebracht werden können und den gewinn mindern. die Höhe der anrechenbaren / abzugsfaehigen kosten bleibt aber in allen varianten gleich.

    Kommentar


      #3
      AW: Verteilung Kindergartenkosten

      Muss ich den Betrag schon selber um ein Drittel kürzen ?
      Beispiel : Meine Tochter ging von Sep - Dez in den Kindergarten.
      Gesamtkosten 225 Euro ! Diesen Betrag habe ich in Zeile 61 und 67 vermerkt.
      Kürzt sich nachher das Finanzamt automatisch bei seiner Berechnung das 1/3 von den 225 Euro weg ?

      Bei meinem Sohn hatte ich insgesamt Kosten von 1242 Euro. Mein Arbeitgeber hat mir 693
      Euro davon erstattet.Wenn ich den Erstattungsbeitrag eingebe bekomme ich fogende Fehlermeldung :

      Für ein Kind sind Gesamtaufwendungen für Kinderbetreuungskosten eingegeben, die maschinell nicht
      in der Steuerberechnung berücksichtigt wurden.
      Kinderbetreuungskosten ( 11.06.2005 ) konnten nicht berücksichtigt werden.
      Bei dem Abzug von Kinderbetreuungskosten bei einem Kind ( 11.06.2005 ) wurde der steuerfreie
      Ersatz nicht maschinell berücksichtigt. Für Berechnungszwecke können Sie den Wert direkt von den
      Aufwendungen abziehen und dies Ihrem Finanzamt vermerken.


      Für Berechnungszwecke können Sie den Wert direkt von den
      Aufwendungen abziehen und dies Ihrem Finanzamt vermerken.
      Wie vermerke ich das dem inanzamt wenn ich die Steuer Online abgebe, wenn ich die Erstattungen gleich runterrechne ?

      Und kann ich die Essenkosten aus dem Kindergarten dort auch mit angeben ?

      Danke für die Hilfe

      Kommentar


        #4
        AW: Verteilung Kindergartenkosten

        Zitat von Nightdelphin Beitrag anzeigen
        Muss ich den Betrag schon selber um ein Drittel kürzen ?
        Beispiel : Meine Tochter ging von Sep - Dez in den Kindergarten.
        Gesamtkosten 225 Euro ! Diesen Betrag habe ich in Zeile 61 und 67 vermerkt.
        Kürzt sich nachher das Finanzamt automatisch bei seiner Berechnung das 1/3 von den 225 Euro weg ?
        wenn das so eingetragen ist, also voller betrag in zeile 61/67 ist es richtig und die kuerzung sollte automatisch erfolgen und in der steuerberechnung auch nur der 2/3 betrag also 150,- Euro dafuer auftauchen - wobei ich ad hoc nicht weiss, ob die kinderbetreuungskosten aller kinder vom programm zusammengefasst werden oder einzeln aufgelistet....

        Bei meinem Sohn hatte ich insgesamt Kosten von 1242 Euro. Mein Arbeitgeber hat mir 693
        Euro davon erstattet.Wenn ich den Erstattungsbeitrag eingebe bekomme ich fogende Fehlermeldung :

        Für ein Kind sind Gesamtaufwendungen für Kinderbetreuungskosten eingegeben, die maschinell nicht
        in der Steuerberechnung berücksichtigt wurden.
        Kinderbetreuungskosten ( 11.06.2005 ) konnten nicht berücksichtigt werden.
        Bei dem Abzug von Kinderbetreuungskosten bei einem Kind ( 11.06.2005 ) wurde der steuerfreie
        Ersatz nicht maschinell berücksichtigt. Für Berechnungszwecke können Sie den Wert direkt von den
        Aufwendungen abziehen und dies Ihrem Finanzamt vermerken.
        das meint eigentlich nur, das die steuerberechnung des programmes den erstattungsbetrag nicht automatisch abzieht. das finanzamt wird dies tun. um ein passables ergebnis in der steuerberechnung zu sehen kann man das einfach mal manuell runterrechnen.

        Für Berechnungszwecke können Sie den Wert direkt von den
        Aufwendungen abziehen und dies Ihrem Finanzamt vermerken.
        Wie vermerke ich das dem inanzamt wenn ich die Steuer Online abgebe, wenn ich die Erstattungen gleich runterrechne ?
        würde ich an sich nicht machen, da das Finanzamt das Formular richtig auswerten wird, s.o.
        aber wenn man es doch machen möchte, könnte man das entweder mit in zeile 61 quetschen, also bspw. bei Dienstleistung eintragen:
        'Kindergartenkosten, abzgl Erstattungen Arbeitgeber'

        oder einfach kommentarlos kuerzen, online einreichen und abwarten, ob das Finanzamt nachfragt, Belege haben will. Auf jeden Fall hat man ja nicht zuviel angesetzt und kann das alles ja entsprechend belegen ;-)

        Und kann ich die Essenkosten aus dem Kindergarten dort auch mit angeben ?
        ja die Verpflegungskosten die der Kindergarten oder das Jugendamt verlangt, gehören auch zu den Aufwendung, soweit es belegbar ist, einfach in zeile 61 einen weiteren Eintrag hinzufuegen.

        Kommentar

        Lädt...
        X