AW: getrennte Wohnbedingung durch Arbeit, 2 Kinder, Spesen
Wo Du gemeldet bist ist für das Finanzamt vollkommen egal. Weder für die Zuständigkeit noch für die Fahrtkosten ist das von Belang. Wichtig ist wo Du tatsächlich wohnst.
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AW: getrennte Wohnbedingung durch Arbeit, 2 Kinder, Spesen
vielen Dank... heißt es dann auch das ich die Arbeitswege- km vom gemeldeten Wohnort angebe...
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AW: getrennte Wohnbedingung durch Arbeit, 2 Kinder, Spesen
Zitat von sunshinspeedy Beitrag anzeigen1.)Wo muss ich meine Steuerabklärung abgeben in meinen Landkreis vom gemeldeten Wohnort oder in dem Landkreis vom Ort der angebene Anschrift auf meine Lohnzettel ???
Für die Besteuerung natürlicher Personen nach dem Einkommen und Vermögen ist das Finanzamt örtlich
zuständig, in dessen Bezirk der Steuerpflichtige seinen Wohnsitz oder in Ermangelung eines Wohnsitzes seinen
gewöhnlichen Aufenthalt hat (Wohnsitzfinanzamt). Bei mehrfachem Wohnsitz im Geltungsbereich des Gesetzes
ist der Wohnsitz maßgebend, an dem sich der Steuerpflichtige vorwiegend aufhält ...
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getrennte Wohnbedingung durch Arbeit, 2 Kinder, Spesen
Hallöchen, wer kann uns Helfen ???
erstmal zu unserer Allgemeinsituation:
Wir sind wohnhaft wegen der Arbeit getrennt lebend und haben ein 3 järiges Kind und ein 4 Monate altes Baby.
es geht um die Steuererkärung 2011:
ich als Vater zahlte von Jan.- Juni 2011 meiner Freundin für das erste Kind 230,-€ Unterhalt da meine Freundin zu diesen Zeitpunkt alleine für Wohnungskosten ect. aufkommen musste und sich in Elternzeit befand, sie erhielt dazu das Kindergeld für unsere Tochter von 184,-€,
ab Juli 2011 mietete ich für meine Freundin und unsere Kind/er eine größere Wohnung/Haus (Kosten :ca.800,-€) da unser zweites Kind unterwegs war und ihre Wohnung zu klein wurde. Die Mietkosten und Nebenkosten übernehme ich seid dem, und zahle seidher kein direktes Kindesunterhalt mehr. Oktober 2011 war dann das Baby da und meine Freundin erhält 368,-€ Kindergeld. Ich selbst bin aber noch im alten Wohnort gemeldet und überwiegend wohnhaft. Obwohl mein Arbeitgeber aber auf die Lohnabrechnung den Wohnort von dem gemieteten Haus angibt, wo ich nicht gemeldet bin.
Noch zur kleinen Info... ich bin angestellter Berufskraftfahrer.
Nun zu meinen Fragen:
1.)Wo muss ich meine Steuerabklärung abgeben in meinen Landkreis vom gemeldeten Wohnort oder in dem Landkreis vom Ort der angebene Anschrift auf meine Lohnzettel ???
2.)von welchen Ort aus kann ich dann Wegekosten (Arbeitsweg)geltend machen??
3.)Falls ich mein gemeldeten Wohnort nehmen sollte kann ich dann die Mietkosten oder Wegegeld damit ich meine Kinder sehen kann auch geltend machen ???
4.) Kann ich allgemein von mir gezahlte Unterhaltzahungen geltend machen ???
5.) Stimmt es das ich von den gezahlten Kindergeld was meine Freundin bekommen hat, die Hälfte mit angeben muss ???
6.)von Okt. 2011-Dez.2011 wurde nur ein halbes Kind in der Lohnsteuerkarte berücksichtigt was immer noch der Fall ist...kann ich das zweite Kind also auf der Lohnsteuerkarte ab Oktober trotzdem ein ganzes Kind geltend machen ????
7.) wie beläuft es sich mit den Spesen als LKW Fahrer mein Chef zahlt nur das gesetzlich vorgeschriebene, kann ich auch hier was geltend machen...arbeite durchschnittlich
65 std./Woche ?
Eine verständliche Antwort wäre wirklich sehr hilfreich, vorab vielen Dank
Gruß
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