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    Schulgebühren

    Mein Sohn ist volljährig, wohnt zu Hause, macht ein Studium und ich bezahle dafür Studiengebühren. Wo kann ich sie absetzen? In "Anlage Kind" habe ich nichts passendes gefunden. Nur S.2 Z.51, aber da steht Privatschule?

    Danke

    #2
    AW: Schulgebühren

    Du kannst Kindergeld in Anspruch nehmen, oder alternativ den Kinderfreibetrag. Du musst nur die Anlage Kind ausfüllen.

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      #3
      AW: Schulgebühren

      wenn sie noch kindergeld/kinderfreibetrag fuer ihn erhalten, können sie seine kosten nicht bei sich selbst absetzen, selbst wenn sie ihm dies bezahlen (dazu sind sie verpflichtet, unterhalt...) ggf. kann er solche kosten in seiner eigenen steuererklärung geltend machen, um einen verlustvortrag zu erreichen, aber auch nur wenn es werbungskosten und keine sonderausgaben sind.

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        #4
        AW: Schulgebühren

        Ja, ich erhalte für ihn Kindergeld. Das heißt, die Schulgebühren kann ich nicht absetzen?

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          #5
          AW: Schulgebühren

          rischtisch.

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