AW: Darstellung Berechnung ESt
Hallo,
dass ist sicherlich so gewollt und eigentlich auch korrekt, du siehst dass du Werbungskosten von 810,- € hast, aber es wird dir mitgeteilt dass der Pauschbetrag von 920,- € angesetzt wird.
Das steht übrigens in jedem Steuerbescheid dann auch so drin. In deinem Fall: Anstelle der erklärten Werbungskosten in Höhe von 810,-€ wurde der höhere Pauschbetrag von 920,- € angesetzt.
Tschüß
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Darstellung Berechnung ESt
ich möchte hier nur einen Hinweis - für die SW-Entwickler fürs nächste update (?) - einstellen:
Bei der Berechnung der ESt. wird folgendes ausgewiesen:
ab
Arbeitnehmer-Pauschbetrag . . . . . . . . . . . . . -920
Werbungskosten
Wege zwischen Wohnung und regelmäßiger
Arbeitsstätte. . . . . . . . . . . . . . . . . . . -810
Weiter wird dann korrekt berechnet der Abzug von 920 EUR, die 810 EUR bleiben unberücksichtigt.
Hier sollten die 810 EUR aber nicht ausgewiesen werden - verwirrt nur und ist auch m.E. nicht korrekt.
slowfox10
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