Ankündigung

Einklappen
Keine Ankündigung bisher.

Umzugskosten DHH

Einklappen
X
 
  • Filter
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge

    Umzugskosten DHH

    Hallo Forum,

    eine Frage zu den Umzugskosten und der DHH.

    Ich bin letztes Jahr berufsbedingt in ein neues Bundesland umgezogen.
    Die neue Stelle habe ich zum 01.07 angetreten und die alte endete zum 30.06.. Die Umzugskosten kann ich ja angeben.
    Nun eine Frage wegen der Miete der alten Wohnung.
    Ich musste für den Monat Juli noch Miete für die alte Wohnung zahlen.
    Kann ich das als

    1. DHH angeben
    2. lieber unter den Werbungskosten angeben mit dem entsprechenden Vermerk
    3. gar nichts der oberen beiden. Die Kosten trage ich selber.

    Und wie ist das mit Kosten für die Renovierung der alten Wohnung? Da ich diese streichen musste und auch hierfür Geld ausgegeben habe. Kann ich diese ebenfalls bei den Werbungskosten angeben?

    Danke für eure Hilfe .

    LG
    Zuletzt geändert von jerome; 23.02.2020, 12:06.

    #2
    Hallo,

    deine Frage hat nichts mit der elektronischen Steuererklärung zu tun. (Steuerberatung ist hier nicht erlaubt)
    Antwort auf deine Frage findest du im Internet

    Gruß FIGUL
    Gruß FIGUL

    Kommentar


      #3
      Ok. Unglücklich formuliert.
      Also, dass ich die Kosten angebe steht ja ausser Frage.
      Bis zu einem halben Jahr die doppelte Mietzahlung und die Aufwendungen ja auch.
      Mir ging es eigentlich hauptsächlich darum, ob als DHH oder Umzugskosten.

      Danke

      Kommentar


        #4
        Zitat von jerome Beitrag anzeigen
        Also, dass ich die Kosten angebe steht ja ausser Frage
        Ja? Oben hattest Du noch drei Alternativen, als Doppelhaushälfte, als Werbungskosten oder gar nicht. Wobei Du in der Option gar nicht impliziert hast, dass das Finanzamt Kosten erstatten würde.

        Kommentar


          #5
          Wenn jetzt noch eine Auskunft gegeben würde, womit die Einkommensteuererklärung erstellt wird, wäre das nicht schlecht, mit der Forensoftware geht das

          nämlich nicht. Systematisch würde ich diese Kosten bei den Umzugskosten ansiedeln, den bisherigen Haushalt hast du ja nach dem Umzug nicht weitergeführt,

          es sind eben noch Kosten für die alte Wohnung entstanden. Ob die Renovierungskosten dazugehören, ist allerdings sehr fraglich? Die wären ja irgendwann

          ohnehin angefallen.
          Freundliche Grüße
          Charlie24

          Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
          Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

          Kommentar


            #6
            Hallo,

            Für sonstige Umzugskosten können Sie zusätzlich einen Pauschalbetrag ansetzen, ohne Einzelnachweise erbringen zu müssen. Die Umzugskostenpauschalen erhöht das Bundesfinanzministerium (BMF) regelmäßig (zuletzt per BMF-Schreiben vom 21. September 2018, Az. IV C 5-S 2353/16/10005).

            Zu den sonstigen Umzugskosten zählen:
            • Renovierung der alten Wohnung,
            • u.s.w
            Gruß FIGUL
            Gruß FIGUL

            Kommentar


              #7
              Dann werden die Renovierungskosten ja über die Umzugskostenpauschale ohnehin berücksichtigt. Ich bin zuletzt 1983 umgezogen,

              deshalb bin ich da nicht unbedingt auf dem Laufenden.
              Freundliche Grüße
              Charlie24

              Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
              Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

              Kommentar

              Lädt...
              X