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EÜR importieren in FB?

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  • holzgoe
    antwortet
    AW: EÜR importieren in FB?

    Hallo,
    dann verschieb ich mal ins EOP-

    Tschüß

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  • fabelwesen
    antwortet
    AW: EÜR importieren in FB?

    Oh, entschuldige! Habe jetzt auch gesehen, dass das Forum zwischen EF und EOP unterscheidet!
    Bin noch etwas "neu" hier im Forum, alles nicht so einfach! Aber so langsam blicke ich durch...

    Trotzdem Danke für Deine Hilfe!
    Gruß Fabelwesen

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  • FIGUL
    antwortet
    AW: EÜR importieren in FB?

    Hallo,

    du postest hier im Unterforum ElsterFormular. Dann erklärst du - ZITAT: Ich befinde mich im elsteronline- Portal.
    FB geht nur im EOP aber die EÜR hättest du ja auch im EF erstellen können, deshalb die FRage nach importieren ?

    Manche TE machen es den Forumsteilnehmern nicht gerade leich tmit der richtigen Forenzuordnung.
    Zum Rest siehe Charlie24

    Gruß FIGUL

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  • Charlie24
    antwortet
    AW: EÜR importieren in FB?

    Wie bereits erwähnt, Steuerberatung ist hier nicht zulässig. Ich habe ja bewusst auch gefragt, was vermietet wird.

    Die Vermietung von Wohnungen, die zum Privatvermögen gehören, muss man sicher nicht über eine EÜR erklären.

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  • fabelwesen
    antwortet
    AW: EÜR importieren in FB?

    Zunächst Danke für die Antworten.
    Die GbR vermietet Wohnungen und einen Gewerbebetrieb, der Umsatzsteuerzahlungen leistet.
    Ein Steuerberater hat für uns jahrelang die EÜR erstellt und die Mitteilung an das zuständige FA gemacht. Da sich die GbR das jedoch nicht mehr leisten kann, erstelle ich zum erstem Mal die Steuererklärung selber.
    Ich befinde mich im elsteronline- Portal.
    Die Anlage V ist mir schon klar, nur wozu gibt es eigentlich dann die Einnahmenüberschußberechnung?
    Die Feststellungserklärung mit 2 Beteiligten habe ich bereits ausgefüllt.
    Also muß ich sämtliche Betriebseinnahmen/-ausgaben in die Anlage V eintragen?
    Danke schon mal für die Antworten
    Gruß Fabelwesen

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  • holzgoe
    antwortet
    AW: EÜR importieren in FB?

    Hallo fabelwesen,

    die Feststellungserklärung findest du nicht im Elsterformular nur im Elster Onlineportal.

    Tschüß

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  • Charlie24
    antwortet
    AW: EÜR importieren in FB?

    Was vermietet die GbR denn, dass Sie eine EÜR machen muss?

    Einkünfte einer Gemeinschaft aus der Vermietung bebauter (auch unbebauter ) Grundstücke erklärt man üblicherweise in der Anlage V der Feststellungserklärung.

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  • FIGUL
    antwortet
    AW: EÜR importieren in FB?

    Hallo,

    überhaupt nicht

    Gruß FIGUL

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  • fabelwesen
    hat ein Thema erstellt EÜR importieren in FB?.

    EÜR importieren in FB?

    Hallo, ich erstelle zum ersten Mal eine EÜR mit der entsprechenden FB für 2 Beteiligte ( GbR für Vermietung ).
    Die EÜR ist fertiggestellt. Aber wie kann ich jetzt die Angaben in die FB importieren?

    Gruß
    Fabelwesen
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