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EÜR - Angaben als Kleinunternehmer

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    EÜR - Angaben als Kleinunternehmer

    Guten Tag,

    mein Anliegen ist (hoffe ich) von einer sehr simplen Natur (wofür ich dennoch zu doof bin).

    Ich habe im Kalenderjahr 2014 als Kleinunternehmer (eine lächerliche Summe von) 1000 Euro eingenommen.

    Davon gingen 20% an eine Agentur, ergo liegt mein Brutto Gewinn bei 800 Euro.

    Da dieser Job auf Lohnsteuerkarte lief, habe ich schlussendlich 522,24 Euro raus.

    In welche Zeilen auf Seite 2 trage ich diese Beträge ein?

    Bisher habe ich: Zeile 11: 800,00
    Zeile 12: 522,24

    Stimmt das?

    Und noch eine Frage: auf Seite 1 bei Zeile 6 ... welche Rechtsform des Betriebes gebe ich als "Kleinunternehmer: Model" an?

    Vielen Dank schonmal und euch allen einen schönen Donnerstag

    #2
    AW: EÜR - Angaben als Kleinunternehmer

    Hallo LustigerJosch,

    wenn du auf Lohnsteuerkarte gearbeitet hast, warst du doch nicht selbstständig tätig. Die Eintragungen lt. Lohnsteuerbescheinigung gehören in die Anlage N.

    Tschüß

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      #3
      AW: EÜR - Angaben als Kleinunternehmer

      Das macht zweifelsohne Sinn.

      Also kann ich die Anlage EÜR und Anlage G wieder löschen? (da dies mein einziger Job 2014 war)

      Wo muss ich das in Anlage N eingeben?
      Ich war 2014 auch als Arbeitnehmer gemeldet (das ist alles schon fertig eingetragen) und habe diesen Job nur nebenbei gemacht.
      Zuletzt geändert von LustigerJosch; 11.02.2016, 15:29.

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        #4
        AW: EÜR - Angaben als Kleinunternehmer

        Hallo LustigerJosch,

        dann klickst du auf Anlage N den Button weitere Lohnsteuerbescheinigung hinzufügen -> müsste ja über Lohnsteuerklasse VI abgerechnet worden sein.

        Tschüß

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          #5
          AW: EÜR - Angaben als Kleinunternehmer

          Info:

          Welche Rechtsform hat man als Kleinunternehmer ?


          Die Rechtsform ist "Einzelunternehmen".

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            #6
            AW: EÜR - Angaben als Kleinunternehmer

            Hallo,

            das ist korrekt, momentan sieht es ja bei LustigerJosch so aus, dass er gar nicht selbstständig ist -> wenn er eine Lohnsteuerbescheinigung für diesen Nebenjob erhalten hat.

            Tschüß

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              #7
              AW: EÜR - Angaben als Kleinunternehmer

              Zitat von Jambo Beitrag anzeigen
              Welche Rechtsform hat man als Kleinunternehmer ?
              Die Rechtsform ist "Einzelunternehmen".
              Warum kann eine GdbR oder gar eine GmbH kein Kleinunternehmer sein?

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                #8
                AW: EÜR - Angaben als Kleinunternehmer

                Natürlich kann eine GbR oder eine GmbH auch Kleinunternehmer im umsatzsteuerlichen Sinne sein, da aber diese keine Einkommensteuererklärung abzugeben haben bleibt als logische Konsequenz nur das Einzelunternehmen.
                Mit freundlichen Grüßen

                Beamtenschweiß
                ----------------------------------------------------------------------------------------------------------

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                  #9
                  AW: EÜR - Angaben als Kleinunternehmer

                  Zitat von L. E. Fant Beitrag anzeigen
                  Warum kann eine GdbR oder gar eine GmbH kein Kleinunternehmer sein?
                  Info:

                  Wer kann Kleinunternehmer sein?

                  A) zum Beispiel ~~~ Einzelunternehmen ( nur ein einzelner Inhaber )

                  B) zum Beispiel ~~~ Personengesellschaften: OHG, GdbR, PartG, KG

                  C) zum Beispiel ~~~ Kapitalgesellschaften: AG, KGaA, GmbH

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