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Häusliches Arbeitszimmer zur Miete in AVEÜR ?

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  • L. E. Fant
    antwortet
    AW: Häusliches Arbeitszimmer zur Miete in AVEÜR ?

    In Zeile 30 ist doch einzutragen:

    Übertrag aus Zeile 13- Anlage AVEÜR

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  • Kaltenbrunner
    antwortet
    AW: Häusliches Arbeitszimmer zur Miete in AVEÜR ?

    Sicherlich nicht. So war meine Frage allerdings auch nicht gemeint. Meine Vermutung ist, daß, wie — in einem Fall wie dem meinen — die Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer nicht in der Anlage AVEÜR 9, sondern in der EÜR Z. 55 angegeben werden, so die für die beweglichen Güter nicht in der AVEÜR 11, sondern in EÜR Z. 30.

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  • L. E. Fant
    antwortet
    AW: Häusliches Arbeitszimmer zur Miete in AVEÜR ?

    Dasselbe? Nein, die Beträge aus Zeile 30 werden nicht nochmal in Zeile 55 eingetragen.

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  • Kaltenbrunner
    antwortet
    AW: Häusliches Arbeitszimmer zur Miete in AVEÜR ?

    Vielen Dank Ihnen beiden. Wenn ich noch eine Anschlußfrage stellen darf: Ich nehme an, dasselbe gilt für die beweglichen Wirtschaftsgüter (AVEÜR 11), die stattdessen in EÜR Z 30 anzugeben sind?

    Nocheinmal vielen Dank

    K.

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  • Charlie24
    antwortet
    AW: Häusliches Arbeitszimmer zur Miete in AVEÜR ?

    Und zwar in Zeile 55 der EÜR!

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  • FIGUL
    antwortet
    AW: Häusliches Arbeitszimmer zur Miete in AVEÜR ?

    Hallo,

    Anlage EÜR

    Gruß FIGUL

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  • Kaltenbrunner
    hat ein Thema erstellt Häusliches Arbeitszimmer zur Miete in AVEÜR ?.

    Häusliches Arbeitszimmer zur Miete in AVEÜR ?

    Hallo. Soweit ich sehe, läßt sich ein häusliches Arbeitszimmer in einer Mietwohnung in der Anlage AVEÜR nicht angeben (dort ist vom Buchwert, und also wohl von Besitz, nicht von Miete die Rede). Ist das häusliche Arbeitszimmer (eines Selbständigen) also garnicht, oder anderswo, und wenn ja, wo, gesondert aufzuführen?

    Danke
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