AW: Reserve Charge-Verfahren
Hi,
vielen Dank für die Info.
Viele Grüße
F.
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AW: Reserve Charge-Verfahren
Hallo Fredolino,
die Umsatzsteuer-Voranmeldung geht an das Finanzamt und die ZM an das BZSt Dienststelle Saarlouis.
Nach § 18a Abs. 1 UStG ist der Meldezeitraum der Kalendermonat für die ZM bis zum 25. des Folgemonates abzugeben.
Tschüß
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AW: Reserve Charge-Verfahren
Hi,
habe gesehen, dass man die ZM auch im Portal unter "Umsatzsteuer" machen kann, ohne nochmal auf das BZSt-Portal zu gehen.
Habe es gleich mal getestet und die ZM abgegeben. Funktioniert super.
Wo ich mir jetzt nicht ganz sicher bin ist, ob ich diese ZM zusammen mit meiner quartalsweisen UStVA machen kann, oder gleich nach jeder Rechnung, die ich ins Ausland schicke, was ja dann aufwändiger wäre.
Viele Grüße
F.
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Hallo Fredolino,
du kannst dein Zertifikat auch nutzen, um dich beim BZSt in das Portal einzuloggen ->https://www.elsteronline.de/bportal/Oeffentlich.tax
Da findest du bestimmt was du suchst.
Tschüß
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AW: Reserve Charge-Verfahren
:-)
Vielen herzlichen Dank, habe gleich die Korrektur an das Finanzamt geschickt.
Die Frage ist jetzt nur, muss ich jetzt quartalsweise auch noch eine gesonderte Meldung zu dieser Leistung an eine andere Behörde schicken? Irgendwas habe ich da gelesen.
Viele Grüße
F.
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mh...ich glaube, ich habe gar keine Ahnung....
es kommt dann also nicht hier hin: 3 - Lieferungen und sonstige Leistungen (steuerfreie Umsätze), Zeile 41: an Abnehmer mit USt-IdNr. ?
Wo finde ich denn Kennziffer 21 und die entsprechende Zeile im Umsatzsteuervoranmeldeformular?
Ich finde nur die o. g. Stelle dafür:
http://www.fredo-design.de/_AP/screen.jpg
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Ja, genau. Es handelt sich aber nicht um eine steuerfreie Lieferung sondern um eine nicht steuerbare sonstige Leistung.
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Ja, aber in dem Fall ist das Gemeinschaftsgebiet die EU, oder nicht:
https://dejure.org/gesetze/UStG/6a.html
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Zitat von Fredolino Beitrag anzeigenBei meinen abgerechneten Leistungen handelt es sich um Programmierarbeiten für Webseiten und Erstellen von Printmitteln
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:-)
Besten Dank für den Link. Hatte zwar schon mal die Nummer aus Spanien online getestet, aber jetzt nochmal.
Ergebnis: Die angefragte USt-IdNr XXXXXXXXXX ist gültig. Also ob die da jetzt CIF oder VIVA davorzustehen haben, ist mir daher nicht ganz so wichtig. :-)
Rechnung habe ich inhaltlich auch nochmal angepasst bzgl. Mustertext aus vorhergehenden Link im Beitrag.
Und bei der USt-Voranmeldung im Formular ist der Nettobetrag an dieser Stelle einzutragen, habe ich jetzt rausgefunden:
3 - Lieferungen und sonstige Leistungen (steuerfreie Umsätze), Zeile 41: an Abnehmer mit USt-IdNr.
Viele Grüße
F.
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Zitat von Fredolino Beitrag anzeigenDie CIF ist trotzdem immer noch in Spanien verbreitet und offiziell verwendbar
Hier jedenfalls: https://evatr.bff-online.de/eVatR/index_html kannst Du Dir die ausländische USt-ID-Nr. bestätigen lassen.
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Hallo,
>>>Sorry, vielleicht kann man den Beitrag in die richtige Rubrik verschieben?
Erledigt.
Stefan
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Sorry, vielleicht kann man den Beitrag in die richtige Rubrik verschieben?
Die CIF ist trotzdem immer noch in Spanien verbreitet und offiziell verwendbar.
Was §13 betrifft, wie gesagt, da bin ich mir nicht sicher...: http://www.iww.de/pistb/archiv/umsat...rfahren-f43573
In der Rechnung muss ich ja irgendwie eine Rechtsgrundlage nennen, oder nicht. Welche das wäre, muss ich dann sehen...
Viele Grüße
Fr.
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Warum postet man unter ElsterFormular, wenn man mit ElstertOnline arbeitet?
Das ganze hat ja mit § 13 b nichts zu tun, und erst recht nicht mit § 13. Nicht steuerbare Umsätze in ein anderes EU-Land sind jedenfalls bei Kennzahl 21 zu erklären.
EDIT: hab mal nachgeguckt: scheinbar ist die CIF die spanische Steuernummer. Die USt-ID-Nr. heißt dort Numero IVA.Zuletzt geändert von L. E. Fant; 06.04.2016, 14:16.
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