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Feststellungserklärung einer Erbengemeinschaft

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  • Charlie24
    antwortet
    AW: Feststellungserklärung einer Erbengemeinschaft

    Würde die Zuordnung von Kapitalerträgen und Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung erleichtern.
    So schwierig sollte das im Übrigen nicht sein!

    Kapitalerträge bekommt man von den Banken im Rahmen der Jahressteuerbescheinigungen ohnehin getrennt bescheinigt und Überschusseinkünfte, für die das Zu- und Abflussprinzip gilt, lassen sich auch einfach zuordnen.
    Auch die AfA lässt sich zeitanteilig exakt aufteilen, mit Excel ist das alles kein Problem.

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  • holzgoe
    antwortet
    AW: Feststellungserklärung einer Erbengemeinschaft

    Zitat von taxlover Beitrag anzeigen
    Vielen Dank für die rasche Antwort. Ich mache die Feststellungserklärung über das Portal Elster Online, finde dort aber kein Forum. Daher habe ich meine Fragen hier gepostet.
    Hallo taxlover,

    Charlie24 wollte damit sagen, dass hier eigentlich nur Anwender anderen Anwendern bei Problemen rund um die elektronische Steuererklärung helfen und du bist schon im korrekten Unterforum gelandet, aber Steuerberatung kann und darf dieses Forum nicht leisten.

    Tschüß

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  • taxlover
    antwortet
    AW: Feststellungserklärung einer Erbengemeinschaft

    Vielen Dank für die rasche Antwort. Ich mache die Feststellungserklärung über das Portal Elster Online, finde dort aber kein Forum. Daher habe ich meine Fragen hier gepostet.

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  • Charlie24
    antwortet
    AW: Feststellungserklärung einer Erbengemeinschaft

    Die Fragen haben zwar nichts mit der elektronischen Steuererklärung zu tun, aber meines Erachtens sind beide Fragen klar mit Nein zu beantworten!
    Solche Deals gibt das Steuerrecht nicht her.

    Verbindliche Auskünfte erteilt dir der Steuerberater deines Vertrauens.

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  • taxlover
    hat ein Thema erstellt Feststellungserklärung einer Erbengemeinschaft.

    Feststellungserklärung einer Erbengemeinschaft

    Nach dem Tod des Erblassers entsteht automatisch eine Erbengemeinschaft von 4 Personen. Todestag war der 6. November. Ich mache zunächst die Einkommenssteuererklärung für den Erblasser für das Todesjahr. Danach die Feststellungserklärung für die Erbengemeinschaft.
    Nun meine Fragen:
    1. Wird sich das FA auf einen Stichtag 31.12. für die Feststellungserklärung einlassen? Würde die Zuordnung von Kapitalerträgen und Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung erleichtern.
    2. Die Erbengemeinschaft wird sich nach Unterzeichnung des Erbauseinandersetzungsvertrages noch in diesem Jahr wieder auflösen. Kann die Feststellungserklärung auch einmalig vom Todestag bzw. 31.12. bis zum Datum des Erbvertrages abgegeben werden?
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