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Studium und Besoldung ( Beamte)

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  • Charlie24
    antwortet
    AW: Studium und Besoldung ( Beamte)

    Charlie24 als Ausbilder
    Im Jahr 1971 war ich das sogar mal 3 Monate lang. Ich habe mich aber nicht wirklich dafür begeistern können und habe die Bundeswehr wieder verlassen.

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  • FIGUL
    antwortet
    AW: Studium und Besoldung ( Beamte)

    Zitat von stiller Beitrag anzeigen
    Hoppst Du hier von einem Unterforum ins nächste?
    Mal verwendest Du ElsterFormular dann das ElsterOnlinePortal.

    Ich habe sie hier zusammengeführt.
    Hallo,

    das nennt man bei der Bundeswehr Formalausbildung im Gelände ;-)
    Charlie24 als Ausbilder

    Gruß FIGUL

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  • stiller
    antwortet
    AW: Studium und Besoldung ( Beamte)

    Zitat von vika12345 Beitrag anzeigen
    Herzlichen Dank.
    Hoppst Du hier von einem Unterforum ins nächste?
    Mal verwendest Du ElsterFormular dann das ElsterOnlinePortal.

    Ich habe sie hier zusammengeführt.
    Zuletzt geändert von stiller; 06.07.2017, 20:01.

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  • vika12345
    antwortet
    AW: Studium und Besoldung ( Beamte)

    Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
    Wenn du Kosten für dein Studium bei der Bundeswehr hast, sind das Werbungskosten und in der Anlage N zu erklären.

    Sonderausgaben für das vorhergehende Studium gehören im Hauptvordruck, Seite 2, Zeile 43 erklärt.

    Herzlichen Dank.

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  • Charlie24
    antwortet
    AW: Gewerbetrieb : Probleme bei den Zeilen 14 und 45

    Zeile 14 ist für dich sicher nicht einschlägig, bleibt also leer!

    In Zeile 45 wären die nach § 34 Abs. 2 bis 4 EStG zu begünstigenden sonstigen Gewinne (ohne Veräußerungsgewinne) einzutragen. Solche wirst du vermutlich auch nicht haben, also ebenfalls leer lassen.

    http://www.gesetze-im-internet.de/estg/__34.html

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  • Charlie24
    antwortet
    AW: Studium und Besoldung ( Beamte)

    Darf ich die Kosten für die jetzige Ausbildung auch absetzten? Auch in der Anlage N?
    Wenn du Kosten für dein Studium bei der Bundeswehr hast, sind das Werbungskosten und in der Anlage N zu erklären.

    Sonderausgaben für das vorhergehende Studium gehören im Hauptvordruck, Seite 2, Zeile 43 erklärt.

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  • vika12345
    antwortet
    Gewerbetrieb : Probleme bei den Zeilen 14 und 45

    Hi Ihr Lieben,

    wie im Titel schon erwähnt, verstehe ich nicht was ich in die Zeilen 14,45 eintragen soll. Ich habe ganz normal Gewinn gemacht (hab ein kleines Gewerbe). Diesen führe ich in der Zeile 4 auf.

    Danke für Eure Hilfe.

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  • vika12345
    antwortet
    AW: Studium und Besoldung ( Beamte)

    Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
    In der Anlage N! Du hast für deinen Sold eine Lohnsteuerbescheinigung erhalten.



    Wenn das Studium nichts mit deiner jetzigen Ausbildung zu tun hat, sind die 2016 angefallenen Kosten bei den Sonderausgaben zu erklären.
    Vielen Dank für die Antwort. Nein, das Studium hat nichts mit der jetzigen Ausbildung zu tun. Darf ich die Kosten für die jetzige Ausbildung auch absetzten? Auch in der Anlage N?

    BG

    - - - Aktualisiert - - -

    Zitat von FIGUL Beitrag anzeigen
    Hallo,

    Zitat: im Jahr 2016 habe ich ein Studium bei der Bundeswehr angefangen, bin Beamtin auf Probe und bekomme ein Sold. Wo muss ich das kenntlich machen?

    Anlage N

    Gruß FIGUL
    Danke sehr.

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  • Charlie24
    antwortet
    AW: Studium und Besoldung ( Beamte)

    ...bin Beamtin auf Probe und bekomme ein Sold. Wo muss ich das kenntlich machen?
    In der Anlage N! Du hast für deinen Sold eine Lohnsteuerbescheinigung erhalten.

    Darf ich die Ausgaben für das Studium in der Steuererklärung kenntlich machen? Wenn ja, dann bei den Sonderausgaben ??
    Wenn das Studium nichts mit deiner jetzigen Ausbildung zu tun hat, sind die 2016 angefallenen Kosten bei den Sonderausgaben zu erklären.

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  • FIGUL
    antwortet
    AW: Studium und Besoldung ( Beamte)

    Hallo,

    Zitat: im Jahr 2016 habe ich ein Studium bei der Bundeswehr angefangen, bin Beamtin auf Probe und bekomme ein Sold. Wo muss ich das kenntlich machen?

    Anlage N

    Gruß FIGUL

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  • vika12345
    hat ein Thema erstellt Studium und Besoldung ( Beamte).

    Studium und Besoldung ( Beamte)

    Hallo alle zusammen!

    folgende Situation:

    ich habe 2014 angefangen zu studieren, habe aber die Universität im September 2015 gewechselt. An der Uni bin ich bis Mitte 2016 geblieben und habe mich ohne Abschluss exmatrikulieren lassen. In Jahr 2016 war ich auch selbstständig.
    Darf ich die Ausgaben für das Studium in der Steuererklärung kenntlich machen? Wenn ja, dann bei den Sonderausgaben ?? Ich habe irgendwo gelesen, dass diese in der Anlage N aufzuführen sind.....


    im Jahr 2016 habe ich ein Studium bei der Bundeswehr angefangen, bin Beamtin auf Probe und bekomme ein Sold. Wo muss ich das kenntlich machen?

    Vielen Dank für die Hilfe.

    BG
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