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Formular FB - Art der Beteiligung/Beteiligten bei Erbengemeinschaft

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  • holzgoe
    antwortet
    AW: Formular FB - Art der Beteiligung/Beteiligten bei Erbengemeinschaft

    Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
    Die Ermittlung von Betriebsaufgabegewinnen durch einen Steuerberater kostet in den Fällen, in denen ein Betrieb nicht veräußert wird, in der Regel mehr, als mancher von euch vielleicht im Kopf hat.
    Hallo,

    wer soll sich da jetzt in diesem Thread gemeint sein ?

    Tschüß

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  • Charlie24
    antwortet
    AW: Formular FB - Art der Beteiligung/Beteiligten bei Erbengemeinschaft

    Zitat von L. E. Fant Beitrag anzeigen
    Ich trags immer auf die Bank.

    Ich hab mich halt daran gestört, dass die negativen Einkünfte negative Einnahmen genannt wurden. Einkünfte = Einnahmen - Ausgaben.
    Mit präzisen Begriffen tun sich unsere Besucher hier oft schwer. Das stört mich zwar manchmal auch, aber ich finde mich zunehmend damit ab.

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  • L. E. Fant
    antwortet
    AW: Formular FB - Art der Beteiligung/Beteiligten bei Erbengemeinschaft

    Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
    mehr, als mancher von euch vielleicht im Kopf hat.
    Ich trags immer auf die Bank.

    Ich hab mich halt daran gestört, dass die negativen Einkünfte negative Einnahmen genannt wurden. Einkünfte = Einnahmen - Ausgaben.

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  • Charlie24
    antwortet
    AW: Formular FB - Art der Beteiligung/Beteiligten bei Erbengemeinschaft

    Die Ermittlung von Betriebsaufgabegewinnen durch einen Steuerberater kostet in den Fällen, in denen ein Betrieb nicht veräußert wird, in der Regel mehr, als mancher von euch vielleicht im Kopf hat.

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  • holzgoe
    antwortet
    AW: Formular FB - Art der Beteiligung/Beteiligten bei Erbengemeinschaft

    Hallo,

    dann einigen wir uns darauf dass er einen negativen Gewinn -> einen Verlust hat und die steuerliche Auswirkung beim einzelnen Beteiligten dürfte sehr gering sein oder sich sogar überhaupt nicht bemerkbar machen.

    Tschüß

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  • L. E. Fant
    antwortet
    AW: Formular FB - Art der Beteiligung/Beteiligten bei Erbengemeinschaft

    Zitat von hunsrueck Beitrag anzeigen
    Da im Folgejahr 2017 noch die Rechnung des Steuerberaters wegen Auflösung der Landwirtschaft hinzukommt, ist mit negativen Einnahmen zu rechnen
    Nein, die Einnahmen werden nicht weniger, wenn auch Ausgaben vorhanden sind.

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  • Charlie24
    antwortet
    AW: Formular FB - Art der Beteiligung/Beteiligten bei Erbengemeinschaft

    Gibt es da vielleicht eine Möglichkeit dass das Finanzamt auf die Erklärung wegen z.B. "Geringfügigkeit" verzichtet? Gibt es da Untergrenzen?
    Untergrenzen gibt es nicht! Ab dem 2. Jahr ist so ein einfacher Fall auch in wenigen Minuten erklärt.

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  • holzgoe
    antwortet
    AW: Formular FB - Art der Beteiligung/Beteiligten bei Erbengemeinschaft

    Hallo hunsrueck,

    zu A. -> richtig

    zu B. -> das kann nur dein Finanzamt entscheiden, wenn es die Erklärung bearbeitet.

    zu C. -> richtig, fragt sich nur, ob bei der geringen Negativ-Summe eine steuerliche Auswirkung beim einzelnen Beteiligten entsteht.

    Tschüß

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  • hunsrueck
    antwortet
    AW: Formular FB - Art der Beteiligung/Beteiligten bei Erbengemeinschaft

    sorry, hatte kurz nach Einstellung bemerkt, dass des ein "Mein Elster" -Thema ist und dort dann nochmals eingestellt.

    - - - Aktualisiert - - -

    Danke für die Antwort, die Landwirtschaft wurde definitiv mit viel Aufwand aufgelöst,
    A) also wähle ich: "Gesellschafter/Gemeinschafter, der nicht Mitunternehmer ist, ohne Haftungsbeschränkung"

    Nun ist die erste Steuererklärung nach der Auflösung gefordert. Also existieren nur noch die Äcker der Erbengemeinschaft als gemeinsames Eigentum der Erbengemeinschaft und ein Pachtertrag nach Abzug von Unkosten von unter 100 Euro. Durch 3 geteilt bleiben dann nur noch Kleinbeträge übrig.

    B) Gibt es da vielleicht eine Möglichkeit dass das Finanzamt auf die Erklärung wegen z.B. "Geringfügigkeit" verzichtet? Gibt es da Untergrenzen? Maximal werden Pachteinnahmen von ca. 250 Euro erwartet. Nach dem regelmäßigen Abzug von Kosten bleiben dann etwa 100 Euro oder weniger übrig.

    C) Da im Folgejahr 2017 noch die Rechnung des Steuerberaters wegen Auflösung der Landwirtschaft hinzukommt, ist mit negativen Einnahmen zu rechnen. Wirken die dann auch in Summe negativ bei der einzelnen persönlichen Einkommensteuer?

    Alles in alles ist das doch ein zeitlich hoher Aufwand wegen kleiner Steuer ... Zumindst im ersten Jahr einer solchen Erklärung

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  • Charlie24
    antwortet
    AW: Formular FB - Art der Beteiligung/Beteiligten bei Erbengemeinschaft

    Bitte nicht mehrfach fragen!

    Die Antwort steht hier:

    https://forum.elster.de/anwenderforu...l=1#post244458

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  • Charlie24
    antwortet
    AW: Formular FB - Art der Beteiligung/Beteiligten bei Erbengemeinschaft

    Wenn es sich nicht um einen ruhenden landwirtschaftlichen Betrieb handelt, würde ich bei Art der Beteiligung auswählen:

    - Gesellschafter/Gemeinschafter, der nicht Mitunternehmer ist, ohne Haftungsbeschränkung

    Falls der Betrieb noch als ruhender landwirtschaftlicher Betrieb gilt, wäre die Auswahl:

    - sonstiger Mitunternehmer ohne Haftungsbeschränkung

    zutreffend

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  • hunsrueck
    antwortet
    Formular FB - Art der Beteiligung/Beteiligten bei Erbengemeinschaft

    Frage: Welche "Art der Beteiligung" haben die Erben einer Erbengemeinschaft, die lediglich ein paar wenige Äcker besitzt und verpachtet?

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  • hunsrueck
    antwortet
    AW: Formular FB - Art der Beteiligung/Beteiligten bei Erbengemeinschaft

    Frage: Welche "Art der Beteiligung" hat ein Erbengemeinschaft, die lediglich ein paar wenige Äcker besitzt und verpachtet?

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  • Tessa1963
    antwortet
    AW: Formular FB - Art der Beteiligung/Beteiligten bei Erbengemeinschaft

    Das ist eine vermietete Eigentumswohnung.

    Sorry, dann war ich im falschen Forum hier.

    Aber danke für deine Antwort

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  • Beamtenschweiß
    antwortet
    AW: Formular FB - Art der Beteiligung/Beteiligten bei Erbengemeinschaft

    Handelt es sich um eine vermietete Eigentumswohnung? Falls nein, ist die Erklärung überflüssig.

    Falls ja, dann bist du in ELSTER Formular falsch. Dort gibt es keine Feststellungserklärung - sprich dein Beitrag gehört in das Unterforum EOP oder Fremdprogramme.

    Aber zu deiner Frage:
    Die dritte von Oben müsste passen: Gesellschafter/Gemeinschafter, der nicht Mitunternehmer ist, ohne Haftungsbeschränkung

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