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Firmen-PKW mit 1% Versteuerung

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  • rolli23
    antwortet
    AW: Firmen-PKW mit 1% Versteuerung

    Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
    Aus meiner Sicht sind Schonbezüge kein Arbeitsmittel. Wenn du sie bezahlt hast, ist das ein Eigenanteil, der nicht in die KFZ-Kosten einfließt und beim Sachbezug nicht miteingerechnet wird.
    Also gut, dann weiß ich zukünftig, dass solche Kosten zukünftig mein Privatvergnügen sind und nirgends angegeben werden können.

    Herzlichen Dank fü Deine Antworten und Hilfestellung

    rolli23

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  • Charlie24
    antwortet
    AW: Firmen-PKW mit 1% Versteuerung

    Aus meiner Sicht sind Schonbezüge kein Arbeitsmittel. Wenn du sie bezahlt hast, ist das ein Eigenanteil, der nicht in die KFZ-Kosten einfließt und beim Sachbezug nicht miteingerechnet wird.

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  • rolli23
    antwortet
    AW: Firmen-PKW mit 1% Versteuerung

    Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
    Ich sehe da jetzt keine rechte Möglichkeit, das Auto gehört doch deinem Arbeitgeber oder?
    Ja da hast Du recht, aber die Gegenstände werden doch beruflich genutzt bzw. in einem Firmenwagen der beruflich genutzt wird, oder soll ich die Ausgaben in den Bereich „Arbeitsmaterialien“ eintragen?

    Danke für Deine Antwort

    Grüße

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  • Charlie24
    antwortet
    AW: Firmen-PKW mit 1% Versteuerung

    Ich habe mir eine KFZ-Halterung für das Telefon besorgt und Schonbezüge für die Sitze im Auto.
    Ich sehe da jetzt keine rechte Möglichkeit, das Auto gehört doch deinem Arbeitgeber oder?

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  • rolli23
    antwortet
    AW: Firmen-PKW mit 1% Versteuerung

    Hallo ich habe da mal wieder eine Frage!

    Wo trage ich denn Aufwendungen des Firmen-PKW ein. Ich habe mir eine KFZ-Halterung für das Telefon besorgt und Schonbezüge für die Sitze im Auto.

    Ich freue mich sehr über eine Antwort


    Grüße
    rolli23

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  • rolli23
    antwortet
    AW: Firmen-PKW mit 1% Versteuerung

    Hallo Otis,

    ich wollte wenigstens auf Deine Anfrage in meinem Threat antworten auch wenn es hier viele Forumsmitglieder gibt die hier besser helfen können
    als ich, aber wie ich sehe, hast Du schon Antworten erhalten. Mir haben die Antworten sehr geholfen und ich bin sehr dankbar, dass es dieses Forum
    gibt.

    Also bleib dran, denn selbst 314 € im Monat sind ja schon ein Betrag wo man rechnen sollte.

    Vielen Dank an alle, die sich hier beteiligen


    Zitat von Otis Beitrag anzeigen
    Moin Leute!

    Ich habe meine Steuererklärung fast fertig. Was mir jedoch Kopfzerbrechen bereitet ist die Angabe des Dienstwagens. Ich versteuere diesen nämlich mit 1%, habe parallel aber mühselig ein Fahrtenbuch geführt, da ich deutlich mehr geschäftlich unterwegs bin als privat. Nun möchte ich das geltend machen. Ich stehe aber vor 2 Problemen:
    1. Wo zum Henker bei der Anlage N trage ich das ein?
    2. Was wird gemeint mit "Gesamtkosten des PKW inkl. USt"?

    Zu Info: Ich versteuere monatlich 314 Euro für das Auto. Keine Wegkilometer zusätzlich, da Home Office.

    Über Erläuterungen wäre ich sehr dankbar!
    LG Otis

    P.S. Mein letzter Notnagel ist, dass ich mein Fahrtenbuch stumpf einreiche ohne irgendwelche Angaben....

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  • Beamtenschweiß
    antwortet
    AW: Firmen-PKW mit 1% Versteuerung

    Mit "Gesamtkosten des PKWs" sind die Kosten gemeint, die dem Arbeitgeber während des Zeitraumes der Nutzungsüberlassung für das Fahrzeug entstanden sind.
    Diese kann/muss dir der Arbeitgeber bestätigen, damit du (bzw. das FA) den geldwerten Vorteil nach der Fahrtenbuchmethode berechnen kannst.

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  • Charlie24
    antwortet
    AW: Firmen-PKW mit 1% Versteuerung

    Zitat von Otis Beitrag anzeigen
    Es lohnt sich m.E. schon, wenn ich zu 82% das Fahrzeug geschäftlich nutze..
    Gut. Vielleicht bin zu dumm um zu verstehen, wie man das nun genau berechnet. Danke für die Hilfe..
    Der Nutzungsanteil allein macht es nicht aus. Mindestens ebenso wichtig ist die Gesamtfahrleistung. Wenn die nämlich niedrig ist, steigen die Kosten je Kilometer, weil AfA, Kfz-Steuer und Versicherung
    auf weniger Kilometer verteilbar sind.

    Wie man die tatsächlichen Kosten ermitteln muss und was alles dazu gehört, ist in den Lohnsteuerrichtlinien präzise beschrieben. Gestellung von Kraftfahrzeugen (Abs. 9 Nr. 2):

    https://www.jurion.de/gesetze/lstr_2...tax_602&sort=1

    Die Zahlen muss man sich bei der Finanzbuchhaltung des Arbeitgebers besorgen und in der Regel noch die Umsatzsteuer dazu addieren, dann kennt man die konkreten KFZ-Kosten.

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  • Otis
    antwortet
    AW: Firmen-PKW mit 1% Versteuerung

    Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
    Das hilft dir nichts! Ohne die Vergleichsberechnung interessiert dein Fahrtenbuch niemand. Wobei ich bei nur 314 € monatlich ohnehin Zweifel habe, ob der Aufwand für ein Fahrtenbuch überhaupt Sinn macht.

    Wie es geht, steht in den Beiträgen Nummer 2 und 4!

    Es lohnt sich m.E. schon, wenn ich zu 82% das Fahrzeug geschäftlich nutze..
    Gut. Vielleicht bin zu dumm um zu verstehen, wie man das nun genau berechnet. Danke für die Hilfe..

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  • Charlie24
    antwortet
    AW: Firmen-PKW mit 1% Versteuerung

    P.S. Mein letzter Notnagel ist, dass ich mein Fahrtenbuch stumpf einreiche ohne irgendwelche Angaben....
    Das hilft dir nichts! Ohne die Vergleichsberechnung interessiert dein Fahrtenbuch niemand. Wobei ich bei nur 314 € monatlich ohnehin Zweifel habe, ob der Aufwand für ein Fahrtenbuch überhaupt Sinn macht.

    Wie es geht, steht in den Beiträgen Nummer 2 und 4!

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  • Otis
    antwortet
    AW: Firmen-PKW mit 1% Versteuerung

    Zitat von Beamtenschweiß Beitrag anzeigen

    ..... tatsächlichen geldwerten Vorteil ermitteln:

    Gesamtkosten des PKW inkl. Umsatzsteuer x privat gefahrene Kilometer (ggf. inklusive Fahrten Wohnung - erste Tätigkeitsstätte) / Gesamtfahrleistung

    Moin Leute!

    Ich habe meine Steuererklärung fast fertig. Was mir jedoch Kopfzerbrechen bereitet ist die Angabe des Dienstwagens. Ich versteuere diesen nämlich mit 1%, habe parallel aber mühselig ein Fahrtenbuch geführt, da ich deutlich mehr geschäftlich unterwegs bin als privat. Nun möchte ich das geltend machen. Ich stehe aber vor 2 Problemen:
    1. Wo zum Henker bei der Anlage N trage ich das ein?
    2. Was wird gemeint mit "Gesamtkosten des PKW inkl. USt"?

    Zu Info: Ich versteuere monatlich 314 Euro für das Auto. Keine Wegkilometer zusätzlich, da Home Office.

    Über Erläuterungen wäre ich sehr dankbar!
    LG Otis

    P.S. Mein letzter Notnagel ist, dass ich mein Fahrtenbuch stumpf einreiche ohne irgendwelche Angaben....

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  • rolli23
    antwortet
    AW: Firmen-PKW mit 1% Versteuerung

    Hallo Beamtenschweiß,

    danke erstmal für die Antworten!
    Darf ich nochmals rückfragen, unter Gesamtkosten PKW sprichst Du von aufgelaufenen Kosten wie ich sie bereits erwähnt habe. Der Firmenwagen ist erst 4 Monate alt,
    dass spielt dann demnach keine Rolle, wenn ich das richtig verstanden habe, denn es sind ja auch nur die 4 Monate Kosten angefallen. Was ist mit Sonderausstattung (LED-Licht, Anhängerkupplung) die auf meinen Wunsch
    mit bestellt wurde und ich diese entsprechend bezahlt habe, kann ich diese Kosten mit aufrechnen?
    Das heißt in der "Anlage N" bestätige ich lediglich unter der Zeile 70 dass die Fahrten mit einem Firmenwagen des Arbeitgebers durchgeführt wurde?
    Die Unterlagen die ich dann dem Finanzamt vorlegen muss hattest Du ja bereits beschrieben. Mit der Formel kann man dann als Nutzer eines Firmenwagen auch berechnen ob sich das aufwendige Führen eines Fahrtenbuch überhaupt lohnt.

    Du hast mir sehr geholfen bzw. müsste ich nochmals deine Hilfe in Anspruch nehmen, danke dafür.


    Freundliche Grüße

    rolli23

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  • Beamtenschweiß
    antwortet
    AW: Firmen-PKW mit 1% Versteuerung

    Zu diesem Thema gibt es keine extra Zeilen in der Einkommensteuererklärung.

    Dein AG ermittelt für die private PKW Nutzung einen pauschalen geldwerten Vorteil nach der 1% Methode. Dieser erhöht deinen Bruttoarbeitslohn.

    Anhand des von dir geführten Fahrtenbuches und der bescheinigten Kosten kannst du den tatsächlichen geldwerten Vorteil ermitteln:

    Gesamtkosten des PKW inkl. Umsatzsteuer x privat gefahrene Kilometer (ggf. inklusive Fahrten Wohnung - erste Tätigkeitsstätte) / Gesamtfahrleistung


    Wenn der so ermittelte geldwerte Vorteil niedriger ist als der vom AG versteuerte geldwerte Vorteil, dann ziehst du die Differenz vom Bruttoarbeitslohn ab.
    Deine Berechnung, das Fahrtenbuch und die Bescheinigungen des AG musst du mit der Einkommensteuererklärung vorlegen.

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  • rolli23
    antwortet
    AW: Firmen-PKW mit 1% Versteuerung

    Hallo Charlie24,

    leider verstehe ich im Moment nur Bahnhof, ich habe mich aber trotzdem immer in die Materie eingearbeitet, deshalb sei geduldig mit mir.
    Was ich aus deiner Antwort mitnehme ist, dass der AG den Firmenwagen mit 1% des Listenpreis versteuert. Diese Besteuerung erlaubt mir
    den PKW auch privat zu nutzen. Ob nun meine privaten Kilometer es erlauben überhaupt etwas vom Finanzamt zurück zu bekommen entzieht
    sich meiner Kenntnis, da gibt es bestimmt Ansatzpunkte bzw. eine Faustformel. Aber vielleicht lass ich es auch darauf ankommen! Aber dazu
    muss ich die Einträge richtig bzw. ansatzweise richtig vornehmen. Viel gibt es ja hier nicht einzutragen wenn ich die vorgegebenen Zeilen
    mir anschaue ich habe dazu eine Screenshot gemacht und hier als Anlage beigefügt. Kannst Du mir hier helfen?

    Herzlichen Dank für Deine Hilfestellung und Grüße

    rolli23

    PS: ich wollte den Screenshot hochladen, aber wie geht das?

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  • Charlie24
    antwortet
    AW: Firmen-PKW mit 1% Versteuerung

    Da der Arbeitgeber beim steuerpflichtigen Bruttolohn und beim Lohnsteuerabzug den Sachbezug nach der 1%-Methode ermittelt hat, du aber nach Fahrtenbuch abrechnen willst,

    solltest du dir auch den der Lohnsteuer unterworfenen Sachbezug bescheinigen lassen. Um die Differenz zwischen dem bereits versteuerten Bezug und dem tatsächlichen Sachbezug

    darfst du dann deinen bescheinigten Bruttolohneintrag kürzen. Die Vergleichsberechnung legst du dem Finanzamt schriftlich vor, da helfen die neuen Belegvorhaltevorschriften nicht wirklich.

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