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  • Charlie24
    antwortet
    AW: Anlage EÜR

    Bei einer EÜR kommt es darauf an, in welchem Jahr die Endabrechnung erfolgt und das Geld daraus zugeflossen ist. Wenn das erst 2019 passiert ist, gehört diese Betriebseinnahme erst 2019 in die EÜR.

    Die vereinnahmte Umsatzsteuer auf die 2018 zugeflossenen Zahlungen ist in Zeile 16 zu erklären.

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  • Janina88
    antwortet
    AW: Anlage EÜR

    Danke für die Antwort. Aber meine Frage meinte ich so. Wir haben seit 06.18. 24 € im Monat vom Netzbetreiber bekommen und bei der Endabrechnung nochmal eine Gutschrift von 210,59 €. Also muss in Zeile 14
    24 € x 7 Monate = 168,00
    Guthaben 210,59 €
    insgesamt 378,59 € brutto. Also muss in Zeile 14 der Nettobetrag von 306,66 € ? Muss ich die Mehrwertsteuer von 71,93 € auch irgendwo eintragen?

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  • L. E. Fant
    antwortet
    AW: Anlage EÜR

    In Zeile 14 sind die Umsatzsteuerpflichtigen Betriebseinnahmen einzutragen. Und zwar aus dem Jahr, für das die Erklärung abgegeben wird. Das geht immer vom 1. Januar bis 31. Dezember.

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  • Janina88
    antwortet
    AW: Anlage EÜR

    Hallo, wir haben letztes Jahr eine Photovoltaikanlage bekommen. Wir verbrauchen selbst und speisen ein. Kann mir irgendjemand erklären ob in Zeile 14 nur der Betrag eingetragen wird, den wir vom Netzbereiber monatlich bekommen haben oder auch die Summe der Jahresgutschrift beigerechnet werden muss.

    Ich mache jeden Monat eine Umsatzsteuervoranmeldung. Kann mir jemand sagen wo ich die Umsatzsteuer eintragen muss die ich monatlich an das Finanzamt für das Jahr 2018 überweisen muss. Das müsste doch in Zeile 49 eingetragen werden oder?

    Vielen dank

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  • Picard777
    antwortet
    AW: Anlage EÜR

    Zitat von micha53 Beitrag anzeigen
    die einkommenssteuer wurde vom steuerhilfeverein durchgeführt.
    Dir ist schon klar, dass ein Lohnsteuerhilfeverein Deine Einkommensteuererklärung gar nicht erstellen darf, wenn Du gewerbliche Einkünfte erklären musst ? Das kann Bußgeld geben und der LStH bekommt dolle auf die Finger !

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  • Charlie24
    antwortet
    AW: Anlage EÜR

    Hier gibt es eine Ausfüllhilfe für die Anlage EÜR speziell für Photovoltaikanlagen. Besonders kompliziert ist die Gewinnermittlung nicht.

    http://www.finanzamt.bayern.de/Infor...rg&c=n&d=x&t=x

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  • Charlie24
    antwortet
    AW: Anlage EÜR

    Für das Jahr 2016 durfte man bei so geringen Einnahmen den Gewinn noch formlos ermitteln, z. B. mit Excel. Aber eine Gewinnermittlung musste auch da schon vorgelegt werden.
    Die Umsatzsteuererklärung ist kein Ersatz für die EÜR.

    Ab 2017 muss in jedem Fall das amtliche EÜR-Formular verwendet und elektronisch an das Finanzamt übermittelt werden.

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  • micha53
    antwortet
    AW: Anlage EÜR

    hallo.danke für deine schnelle antwort. also muss ich die machen .....ich musste die von mir errechnete zahl in der umsatzsteuer dem steuerbüro mitteilen damit die es in der einkomm.....eintragen können. weiss nicht mehr genau um welche es sich handelte. dacht halt das wars dann.......na ja ist wohl doch nicht so einfach. wollte nur die gebühren sparen ,weil die meinen gewinn "aufgefressen haben. einspeisungsgutschrift waren 390 euro plus 19% .abschlag 473 euro ....muss ergo noch 10 euro an stromlieferanten löhnen. ans finanzamt natürlich meine errechnete steuer.....was bleibt da noch an gewinn die ich eintragen soll .....werd wohl mich mal ans finanzamt wenden.
    danke dir

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  • L. E. Fant
    antwortet
    AW: Anlage EÜR

    Zitat von micha53 Beitrag anzeigen
    wird dies nicht in der einkommenssteuer hinterlegt oder wie soll ich das verstehen?
    Wie meinst Du das denn? Du musst eine EÜR machen, die wird nicht automatisch hinterlegt.

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  • micha53
    antwortet
    AW: Anlage EÜR

    hallo. möchte mich hier einklinken. verzeiht mir manche unwissendheit. habe 2016 erstmals eine umsatzsteuer selbst erstellt. photovoltaikanlage . die einkommenssteuer wurde vom steuerhilfeverein durchgeführt. jetzt bekomm ich post wegen der eür. wird dies nicht in der einkommenssteuer hinterlegt oder wie soll ich das verstehen? biite um eine hilfe.
    danke

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  • Lenachen
    antwortet
    AW: Anlage EÜR

    Doch, ihr hat mir gut geholfen.
    Es hat mich nur verwirrt, dass ich Anlage G nie ausgefüllt habe.
    Bevor ich ein Fehler mache, wollte ich bei Finanzamt nachfragen.
    Man hat nicht immer eine nette Finanzamt-Mitarbeiterin am Telefon.
    Diesmal hat gut geklappt. Und ich konnte ein paar Fragen stehlen

    Und ich bedanke mich bei euch, für ganz schnelle Antwort und Informationen.

    Viele Grüße
    Lena

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  • FIGUL
    antwortet
    AW: Anlage EÜR

    Zitat von Lenachen Beitrag anzeigen
    Ich habe mit Finanzamt telefoniert. Ja, ich muss die Anlage G und EÜR ausfüllen.

    Ich habe mir die Anlage G angeschaut. Dort muss ich nur mein Gewinn und Art der Betriebes eintragen. Richtig?
    Und in der EÜR schreiben ich die Einnahmen und Ausgaben rein.

    P.S. Umsatzsteuer wird in meinem Handel nicht ausgewiesen.

    Viele Grüße
    Lena
    Hallo,

    So ganz überzeugt warst du offensichtlich nicht von den Antworten hier im Forum.
    Hättest du gleich im FA angerufen.

    Gruß FIGUL

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  • holzgoe
    antwortet
    AW: Anlage EÜR

    Zitat von Lenachen Beitrag anzeigen
    Ich habe mit Finanzamt telefoniert. Ja, ich muss die Anlage G und EÜR ausfüllen.

    Ich habe mir die Anlage G angeschaut. Dort muss ich nur mein Gewinn und Art der Betriebes eintragen. Richtig?
    Und in der EÜR schreiben ich die Einnahmen und Ausgaben rein.

    P.S. Umsatzsteuer wird in meinem Handel nicht ausgewiesen.

    Viele Grüße
    Lena
    Hallo Lenachen,

    genauso machst du das !

    Tschüß

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  • Lenachen
    antwortet
    AW: Anlage EÜR

    Ich habe mit Finanzamt telefoniert. Ja, ich muss die Anlage G und EÜR ausfüllen.

    Ich habe mir die Anlage G angeschaut. Dort muss ich nur mein Gewinn und Art der Betriebes eintragen. Richtig?
    Und in der EÜR schreiben ich die Einnahmen und Ausgaben rein.

    P.S. Umsatzsteuer wird in meinem Handel nicht ausgewiesen.

    Viele Grüße
    Lena

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  • Charlie24
    antwortet
    AW: Anlage EÜR

    Ich bin nicht Selbstständig. Das mache ich nur als Hobby neben meine Hauptarbeit.
    Wenn es ein Hobby (Liebhaberei ohne Gewinnerzielungsabsicht) wäre, müsstest du deinen jährlichen Gewinn ja gar nicht versteuern. Da der Gewinn aber über 410,00 € liegt, fallen Steuern an

    und der Gewinn gehört auch erklärt. Auch eine Nebentätigkeit ist eine selbständige Tätigkeit, die Anlage G passt dafür schon. Wenn du die Anlage G nicht mit übermittelst, geht das Finanzamt für 2017

    sonst möglicherweise davon aus, du hättest überhaupt keine Steuererklärung abgegeben.

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