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Die Finanzämter verwenden Textbausteine für solche Anschreiben. Da musst du dir jetzt keinen Kopf machen!
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also nachdem ich den Einspruch für Steuerbescheide 2014-2017 abgegeben habe, habe ich nach paar Wochen später meine Anerkennung noch abgegeben. Ich finde irgendwie komisch, weil danach relativ schnell habe ich Bescheid vom FA bekommen, wo steht "Ihre Steuererklärung 2017 Rückgabe von Belegen / Hinweis für Ihre Steuerklärungen ab dem Jahr 2017"
Eigentlich mein Einspruch war für alle Steuererklärungen von 2014 bis 2017 und nicht nur 2017. Das habe ich explizit im Einspruchscreiben für alle 4 Jahre erwähnt. Ich weiß nicht ob es ein Fehler ist oder soll ich später noch was bekommen ?
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Zitat von Armoko Beitrag anzeigennoch eine Frage, ich habe vor paar Wochen den Einspruch abgegeben (wo wurde gesagt, dass meine Anerkennung für Studium noch nicht da war usw.)und die Antwort vom FA habe noch nicht erhalten. Und jetzt ich habe meine Anerkennung bekommen. Was soll ich jetzt machen ? Warten bis die Antwort vom FA kommt oder noch einen Einspruch mit beigefügter Anerkennung abgeben soll ich ?
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noch eine Frage, ich habe vor paar Wochen den Einspruch abgegeben (wo wurde gesagt, dass meine Anerkennung für Studium noch nicht da war usw.)und die Antwort vom FA habe noch nicht erhalten. Und jetzt ich habe meine Anerkennung bekommen. Was soll ich jetzt machen ? Warten bis die Antwort vom FA kommt oder noch einen Einspruch mit beigefügter Anerkennung abgeben soll ich ?
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ich bekomme schon hin. Alles gut. Vielen Dank noch mal!
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Zitat von Armoko Beitrag anzeigenok ich versuche es. dann soll ich im Einspruch auch das erklären dass ich im Notfall bringe später Anerkennung wenn es nicht reichen würde oder ?
Den Rest musst du jetzt aber selbst auf die Reihe bringen, denn diktieren mag ich dir den Einspruch nicht!
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ok ich versuche es. dann soll ich im Einspruch auch das erklären dass ich im Notfall bringe später Anerkennung wenn es nicht reichen würde oder ?
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Zitat von Armoko Beitrag anzeigennein noch nicht. Dachte vielleicht würde es zuerst reichen wenn ich würde mein Diplom (natürlich übersetzt und bei Notar bestätigt) auch abgeben.
§ 9 Abs. 6 EStG regelt das wie folgt:
1Aufwendungen des Steuerpflichtigen für seine Berufsausbildung oder für sein Studium sind nur dann Werbungskosten, wenn der Steuerpflichtige zuvor bereits eine Erstausbildung (Berufsausbildung oder Studium)
abgeschlossen hat oder wenn die Berufsausbildung oder das Studium im Rahmen eines Dienstverhältnisses stattfindet.
2Eine Berufsausbildung als Erstausbildung nach Satz 1 liegt vor, wenn eine geordnete Ausbildung mit einer Mindestdauer von 12 Monaten bei vollzeitiger Ausbildung und mit einer Abschlussprüfung durchgeführt wird.
3Eine geordnete Ausbildung liegt vor, wenn sie auf der Grundlage von Rechts- oder Verwaltungsvorschriften oder internen Vorschriften eines Bildungsträgers durchgeführt wird.
4Ist eine Abschlussprüfung nach dem Ausbildungsplan nicht vorgesehen, gilt die Ausbildung mit der tatsächlichen planmäßigen Beendigung als abgeschlossen.
5Eine Berufsausbildung als Erstausbildung hat auch abgeschlossen, wer die Abschlussprüfung einer durch Rechts- oder Verwaltungsvorschriften geregelten Berufsausbildung mit einer Mindestdauer von 12 Monaten bestanden hat,
ohne dass er zuvor die entsprechende Berufsausbildung durchlaufen hat.
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nein noch nicht. Dachte vielleicht würde es zuerst reichen wenn ich würde mein Diplom (natürlich übersetzt und bei Notar bestätigt) auch abgeben.
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Sollte man irgendwas noch außer Einspruchsschreiben bei der Abgabe abgeben ?
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Dann mache ich ein Einspruchscreiben für alle 4 Jahre statt 4 Einspruchschreiben. Sollte man irgendwas noch außer Einspruchscreiben bei der Abgabe abgeben ?
Vielen Dank!
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Zitat von Armoko Beitrag anzeigenAlles klar. Dann mache ich nicht über Elster. Ist es kein Problem sollte sein oder ? Weil ich alles bisher über Elster abgegeben habe.
ein Einspruchsschreiben aus, denn der Grund für den Einspruch ist ja immer der gleiche.
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Alles klar. Dann mache ich nicht über Elster. Ist es kein Problem sollte sein oder ? Weil ich alles bisher über Elster abgegeben habe.
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Eigentlich musst du nur schreiben, dass es sich um ein Zweitstudium handelt und du noch auf die Anerkennung deines Erststudiums wartest, die du dann nachreichen wirst.
Auswählen musst du: Einkommensteuer - Festsetzung
Und du musst den Einspruch m. E. für jedes Jahr einzeln erklären, wenn du dafür Mein ELSTER verwendest, weil man dort ja immer nur ein Jahr auswählen und ein Bescheidsdatum eingeben kann.
Das ist etwas umständlich.
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Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigenDas Finanzamt ist offenbar von einem Erststudium ausgegangen. Hast du denn bei der Erklärung nicht angegeben, dass es sich um ein Zweitstudium handelt?
Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigenDein Fall unterscheidet sich aber wohl dadurch, dass du bei Anerkennung deines Erststudiums nicht auf diese Entscheidung warten musst, insoweit ist der Einspruch schon der richtige Weg.
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