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  • Charlie24
    antwortet
    AW: Elster online Formular mit Excel-Anlagen

    Die Finanzämter verwenden Textbausteine für solche Anschreiben. Da musst du dir jetzt keinen Kopf machen!

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  • Armoko
    antwortet
    AW: Elster online Formular mit Excel-Anlagen

    also nachdem ich den Einspruch für Steuerbescheide 2014-2017 abgegeben habe, habe ich nach paar Wochen später meine Anerkennung noch abgegeben. Ich finde irgendwie komisch, weil danach relativ schnell habe ich Bescheid vom FA bekommen, wo steht "Ihre Steuererklärung 2017 Rückgabe von Belegen / Hinweis für Ihre Steuerklärungen ab dem Jahr 2017"

    Eigentlich mein Einspruch war für alle Steuererklärungen von 2014 bis 2017 und nicht nur 2017. Das habe ich explizit im Einspruchscreiben für alle 4 Jahre erwähnt. Ich weiß nicht ob es ein Fehler ist oder soll ich später noch was bekommen ?

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  • L. E. Fant
    antwortet
    AW: Elster online Formular mit Excel-Anlagen

    Zitat von Armoko Beitrag anzeigen
    noch eine Frage, ich habe vor paar Wochen den Einspruch abgegeben (wo wurde gesagt, dass meine Anerkennung für Studium noch nicht da war usw.)und die Antwort vom FA habe noch nicht erhalten. Und jetzt ich habe meine Anerkennung bekommen. Was soll ich jetzt machen ? Warten bis die Antwort vom FA kommt oder noch einen Einspruch mit beigefügter Anerkennung abgeben soll ich ?
    Und jetzt? Was steht denn in Deinem Einspruchsschreiben? Kann es nicht sein dass das Finanzamt noch auf Post von Dir wartet? Den Einspruch hat es ja schon.

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  • Armoko
    antwortet
    AW: Elster online Formular mit Excel-Anlagen

    noch eine Frage, ich habe vor paar Wochen den Einspruch abgegeben (wo wurde gesagt, dass meine Anerkennung für Studium noch nicht da war usw.)und die Antwort vom FA habe noch nicht erhalten. Und jetzt ich habe meine Anerkennung bekommen. Was soll ich jetzt machen ? Warten bis die Antwort vom FA kommt oder noch einen Einspruch mit beigefügter Anerkennung abgeben soll ich ?

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  • Armoko
    antwortet
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    ich bekomme schon hin. Alles gut. Vielen Dank noch mal!

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  • Charlie24
    antwortet
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    Zitat von Armoko Beitrag anzeigen
    ok ich versuche es. dann soll ich im Einspruch auch das erklären dass ich im Notfall bringe später Anerkennung wenn es nicht reichen würde oder ?
    Ich würde nur schreiben, das eine Anerkennung beantragt wurde, aber noch nicht vorliegt.

    Den Rest musst du jetzt aber selbst auf die Reihe bringen, denn diktieren mag ich dir den Einspruch nicht!

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  • Armoko
    antwortet
    AW: Elster online Formular mit Excel-Anlagen

    ok ich versuche es. dann soll ich im Einspruch auch das erklären dass ich im Notfall bringe später Anerkennung wenn es nicht reichen würde oder ?

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  • Charlie24
    antwortet
    AW: Elster online Formular mit Excel-Anlagen

    Zitat von Armoko Beitrag anzeigen
    nein noch nicht. Dachte vielleicht würde es zuerst reichen wenn ich würde mein Diplom (natürlich übersetzt und bei Notar bestätigt) auch abgeben.
    Vielleicht reicht das dem Finanzamt, du kannst es ja probieren. Die Anforderungen an eine abgeschlossene Berufsausbildung sind ja gar nicht so extrem hoch.

    § 9 Abs. 6 EStG regelt das wie folgt:

    1Aufwendungen des Steuerpflichtigen für seine Berufsausbildung oder für sein Studium sind nur dann Werbungskosten, wenn der Steuerpflichtige zuvor bereits eine Erstausbildung (Berufsausbildung oder Studium)
    abgeschlossen hat oder wenn die Berufsausbildung oder das Studium im Rahmen eines Dienstverhältnisses stattfindet.
    2Eine Berufsausbildung als Erstausbildung nach Satz 1 liegt vor, wenn eine geordnete Ausbildung mit einer Mindestdauer von 12 Monaten bei vollzeitiger Ausbildung und mit einer Abschlussprüfung durchgeführt wird.
    3Eine geordnete Ausbildung liegt vor, wenn sie auf der Grundlage von Rechts- oder Verwaltungsvorschriften oder internen Vorschriften eines Bildungsträgers durchgeführt wird.
    4Ist eine Abschlussprüfung nach dem Ausbildungsplan nicht vorgesehen, gilt die Ausbildung mit der tatsächlichen planmäßigen Beendigung als abgeschlossen.
    5Eine Berufsausbildung als Erstausbildung hat auch abgeschlossen, wer die Abschlussprüfung einer durch Rechts- oder Verwaltungsvorschriften geregelten Berufsausbildung mit einer Mindestdauer von 12 Monaten bestanden hat,
    ohne dass er zuvor die entsprechende Berufsausbildung durchlaufen hat.

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  • Armoko
    antwortet
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    nein noch nicht. Dachte vielleicht würde es zuerst reichen wenn ich würde mein Diplom (natürlich übersetzt und bei Notar bestätigt) auch abgeben.

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  • Charlie24
    antwortet
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    Sollte man irgendwas noch außer Einspruchsschreiben bei der Abgabe abgeben ?
    Die Anerkennung deines Erststudiums hast du doch noch nicht in Händen, was also willst du abgeben?

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  • Armoko
    antwortet
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    Dann mache ich ein Einspruchscreiben für alle 4 Jahre statt 4 Einspruchschreiben. Sollte man irgendwas noch außer Einspruchscreiben bei der Abgabe abgeben ?

    Vielen Dank!

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  • Charlie24
    antwortet
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    Zitat von Armoko Beitrag anzeigen
    Alles klar. Dann mache ich nicht über Elster. Ist es kein Problem sollte sein oder ? Weil ich alles bisher über Elster abgegeben habe.
    Nein, es ist kein Problem! Der Einspruch muss dann schriftlich erfolgen und von dir unterschrieben werden. Du musst alle Bescheide, gegen die sich der Einspruch richtet, mit Datum angeben, es reicht aber
    ein Einspruchsschreiben aus, denn der Grund für den Einspruch ist ja immer der gleiche.

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  • Armoko
    antwortet
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    Alles klar. Dann mache ich nicht über Elster. Ist es kein Problem sollte sein oder ? Weil ich alles bisher über Elster abgegeben habe.

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  • Charlie24
    antwortet
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    Eigentlich musst du nur schreiben, dass es sich um ein Zweitstudium handelt und du noch auf die Anerkennung deines Erststudiums wartest, die du dann nachreichen wirst.

    Auswählen musst du: Einkommensteuer - Festsetzung

    Und du musst den Einspruch m. E. für jedes Jahr einzeln erklären, wenn du dafür Mein ELSTER verwendest, weil man dort ja immer nur ein Jahr auswählen und ein Bescheidsdatum eingeben kann.
    Das ist etwas umständlich.

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  • Armoko
    antwortet
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    Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
    Das Finanzamt ist offenbar von einem Erststudium ausgegangen. Hast du denn bei der Erklärung nicht angegeben, dass es sich um ein Zweitstudium handelt?
    nein habe ich das nicht gemacht. wo sollte ich das angeben ? obwohl es ist schon spät.

    Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
    Dein Fall unterscheidet sich aber wohl dadurch, dass du bei Anerkennung deines Erststudiums nicht auf diese Entscheidung warten musst, insoweit ist der Einspruch schon der richtige Weg.
    dann mache ich Einspruch, kannst du mich noch vielleicht kurz sagen was ungefähre soll da alles schreiben und welche Verwaltungsakt soll ich auswählen ?

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