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EÜR 2019 Zeile 125 und 126

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  • Charlie24
    antwortet
    Mal ne Unfrage: Wer trägt in Zeile 125 und 126 irgendwas sinnvolles und steuersparendes ein?
    Deine Umfrage ist überflüssig wie ein Kropf ! Mit Steuersparen haben diese Angaben vorrangig nichts zu tun,

    diese Aufzeichnungen sind schlicht vorgeschrieben.

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  • 5Vior12
    antwortet
    Zeile 125 und 126 sind doch für Einzelunternehmer die überhaupt eine EÜR abgeben dürfen (Freiberufler, Kleinunternehmer ...) irrelevant. Wer betreibt denn schon den Aufwand 2 Konten (privat, betrieblich) zu unterhalten?. Das ist doch mal wieder eine undurchdachte Erfindung des maroden Fistkuß. Ich persönlich trage beim Betrag immer eine 0 ein und bei der Bezeichnung "Was soll das hier?". Geht durch die Elsterplausis wie ein heißes Messer durch die Butter.

    Mal ne Umfrage: Wer trägt in Zeile 125 und 126 irgendwas sinnvolles und steuersparendes ein?

    Warum funktionert eigentlich die Übernahme der EÜR vom Vorjahr immer noch nicht?
    Zuletzt geändert von 5Vior12; 01.07.2023, 23:40.

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  • L. E. Fant
    antwortet
    Zitat von KleinAberFein Beitrag anzeigen
    entfernt sich von Jahr zu Jahr gar noch weiter
    Das kann man so oder so sehen.

    Dass Du Dir die Steuererklärung auf dem Bierdeckel auch bei Gewerbetreibenden vorstellen kannst finde ich allerdings ziemlich naiv

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  • KleinAberFein
    antwortet
    Vielen Dank für die hilfreichen Erläuterungen.

    Fazit: Von der Steuererklärung auf dem Bierdeckel sind wir noch weit weg und entfernt sich von Jahr zu Jahr gar noch weiter.

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  • Charlie24
    antwortet
    Wenn du Geld von deinem Privatkonto auf dein Geschäftskonto umbuchst, damit das Geschäftskonto nicht ins Minus gerät, wäre das

    eine Einlage. Betriebsausgaben sollte man im Übrigen nicht über das Privatkonto abwickeln, da verliert man schnell die Übersicht.

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  • FrauStella
    antwortet
    Puh, jetzt bin ich endlich fertig und wollte die EÜR abschicken und habe das gleiche Problem mit dieser Fehlermeldung....mein Gewinn bewegt sich im Minusbereich, weil ich gerade eine kostspielige Fortbildung mit Reisekosten etc pp... mache - zudem bin ich auch neben der Freiberuflichkeit festangestellt....daher konnte ich Fachliteratur etc natürlich aus meinem anderen Einkommen bestritten....

    als Entnahme habe ich nur einen Dauerauftrag für Prämiensparen, der vom Konto abgeht - also Zeile 125 ist bedient...


    aber Fehlermeldung kommt, weil 126 frei ist....
    - könnte ich als Einlagen da ( dem MinusGewinnbetrag entsprechend ) die Kosten für Fachliteratur etc eintragen, die ich vom anderen Konto bezahlt habe...oder Briefmarken etc...alles, was ich auch 1371 gebucht habe?
    führe kein Kassenbuch ( lasse Rechnungen der Klienten überweisen ) aber manches muss man ja auch in bar besorgen...das buche ich unter 1371

    zb führe ich über 1371 auch Mehrverpflegungsaufwand in meinen Listen ...

    jetzt muss ich morgen abschicken und nun noch das....dieser Beitrag hat schon mal etwas Licht ins Dunkle gebracht....habe aber auch das Problem der vorherigen Schreiber, dass ich nichts falsch machen möchte....

    Danke schon mal für Eure Hilfe im Voraus!

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  • Charlie24
    antwortet
    Gebe ich den geschätzten Aktualwert des Autos ein, gefahrene Kilometer..?
    Der Betrag unter Einlagen in Zeile 126 (Nutzungseinlage) muss mindesten dem Betrag entsprechen, den du unter Zeile 84 angegeben hast.

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  • Zizou133
    antwortet
    Hallo allerseits!
    Herzlichen Dank für die bisherigen Informationen, die mich schonmal weitergebracht haben.
    Ich habe eine Frage zu folgender Aussage: "Die Nutzung eines privaten Kfz für betriebliche Zwecke ist als Nutzungseinlage zu erklären." Das trifft in meinem Fall zu. Allerdings frage ich mich, wie hoch der einzutragende Betrag sein müsste. Gebe ich den geschätzten Aktualwert des Autos ein, gefahrene Kilometer..?
    Herzliche Grüße!

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  • Petten19
    antwortet
    Vielen Dank

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  • Charlie24
    antwortet
    Die Aufzeichnungspflicht für Einlagen und Entnahmen hat ja überhaupt keine Auswirkungen auf den Gewinn. Sie dient ausschließlich dazu, bei Geltendmachung

    von betrieblichen Schuldzinsen eine sog. Überentnahme zu erkennen. Bei Überentnahmen greift dann die Begrenzung des Schuldzinsenabzugs auf 2.050,00 €.

    Du musst den Gewinn nicht im Betriebsvermögen belassen, wozu soll das gut sein? Schau dir mal die Anlage SZ an, dann wird der Hintergrund vielleicht klarer.

    Die Anlage SZ müssen Einzelunternehmer ausfüllen und mit übermitteln, wenn mehr als 2.050,00 € Schuldzinsen geltend machen.

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  • Petten19
    antwortet
    Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
    Wenn man keine getrennten Konten hat, was sich bei einem geringen Geschäftsumfang auch nicht lohnt, ist das im Detail immer etwas schwierig.

    Du kannst auch deinen gesamten Gewinn als Entnahme eintragen. Solange du keine Schuldzinsen von mehr als 2.050,00 € in Zeile 62 (ab 2019) der EÜR

    einträgst, interessiert sich niemand für deine Entnahmen oder für deine Einlagen. Zwingend eintragen muss man bei den Einlagen die Nutzung eines privaten KFZ,

    (Zeile 84), weil sonst die Plausi-Prüfung meckert.
    Vielen Dank - eine Rückfrage: Macht es inhaltlich (nicht: technisch) einen Unterschied, ob ich den gesamten Gewinn als Entnahme eintrage oder "0"? Ich frage deshalb, weil es sich in mir irgendwie sträubt, den Gewinn als Entnahme einzutragen. Denn ich habe ihn ja 1.) in der EÜR schon zuvor eingetragen, als Differenz von Einnahmen und Ausgaben. Und zudem müsste es doch dann eigentlich 2.), jetzt umgekehrt gedacht, so etwas wie eine implizite oder explizite "Pflicht" geben, den Gewinn "im Normalfall" als Betriebsvermögen auf einem wie auch immer verzinsten Konto anzulegen, wenn man sich dann jetzt dazu (steuer)erklären muss, dass man diesen besagten Gewinn zu irgend etwas anderen als zum Leben verwendet hat ...? Aber diese Pflicht gibt es ja nicht.

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  • Charlie24
    antwortet
    Wenn man keine getrennten Konten hat, was sich bei einem geringen Geschäftsumfang auch nicht lohnt, ist das im Detail immer etwas schwierig.

    Du kannst auch deinen gesamten Gewinn als Entnahme eintragen. Solange du keine Schuldzinsen von mehr als 2.050,00 € in Zeile 62 (ab 2019) der EÜR

    einträgst, interessiert sich niemand für deine Entnahmen oder für deine Einlagen. Zwingend eintragen muss man bei den Einlagen die Nutzung eines privaten KFZ,

    (Zeile 84), weil sonst die Plausi-Prüfung meckert.

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  • Petten19
    antwortet
    Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
    Wenn du in der EÜR keine betrieblichen Schuldzinsen geltend machst, interessiert sich das Finanzamt nicht für deine Entnahmen.
    Das gilt auch für mich, weshalb ich da jetzt, nach Lektüre des Gesamt-Threads für Beschreibung (ja leider neuerdings auch Pflicht) "keine" und eben Wert "0" optieren würde, wenn ich die Expertenmeinung hier lese.

    Zu der Elster-Eingabehilfe "...Dazu zählen nicht nur die durch die private Nutzung betrieblicher Wirtschaftsgüter oder Leistungen entstandenen Entnahmen" würde ich mich dennoch um eine Antwort hierzu freuen: Bei mir ist es hier genau umgekehrt = Ich nutze, im Rahmen der freiberuflichen Kleinunternehmertätigkeit, mein *privates* Telefon/Internet ("Wirtschaftsgut") geringfügig auch betrieblich, in der *Rangfolge*. Verstehe ich es richtig, dass dieses Eingabehilfen-Bsp. somit auf mich nicht zutrifft, sprich , die Telefonie/I-Net-Nutzung dann keine "Entnahme" in diesem Sinne darstellt?

    Und etwas Grundsätzliches lässt mich noch rätseln: Ich verstehe diesen Komplex "Entnahme/Einlage vom Grundgedanken her so: Wenn ich z. B. Bargeld aus dem Betrieb für private Zwecke entnommen habe oder ich mir einen "Lohn" ausbezahlt habe (Bsp. Entnahme) oder - umgekehrt - etwas für den Betrieb von meinem privaten Geld bezahlt haben (dann Bsp. für Einlage).

    Stimmt das so? Falls ja ...

    Bloß: Als freiberuflicher Kleinunternehmer mit p.a.-Gewinn nach EÜR von knapp 3.600 Euro "zahle" ich mir daraus ja keinen "Lohn" aus, sondern dieser Gewinn IST mein Lohn, zur Gänze. Und natürlich "entnehme" ich diesem, genauso wie dem Netto-Arbeitslohn aus meiner Angestelltenarbeit, regelmäßig etwas, für alles, was mit "Leben" zu tun hat - etwa Speiseeis. Und da beides auf das gleiche Konto geht, kann ich doch beim besten Willen nicht sagen, ob ich das letzte Speiseeis nun aus dem Angestellten-Netto oder dem EÜR-Gewinn finanziert bzw. "entnommen" habe.

    Den gleichen "Untrennbarkeits-Error" habe ich bei den Einlagen: Wenn ich mir eine neue FritzBox kaufe für das zum größten Teil privat genutzte Onlinen, aber eben auch zu 4% fürs Freiberufliche - wie sollte ich dies dann bei "Einlagen" eintragen?

    Herzlichen Dank vorab ... :-) ... und bleiben Sie alle gesund
    Zuletzt geändert von Petten19; 10.04.2020, 15:52.

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  • FrauL
    antwortet
    Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
    Wenn du keine Schuldzinsen geltend gemacht hast, hat das keine Auswirkungen. Beiträge zu einer Krankenversicherung sind keine Betriebsausgaben,

    die haben in einer EÜR deshalb nichts verloren. Die Nutzung eines privaten Kfz für betriebliche Zwecke ist als Nutzungseinlage zu erklären.

    Wenn du mit deiner Gewinnermittlung überfordert bist, hilft nur der Gang zum Steuerberater. Steuerberatung ist im Forum nicht erlaubt.
    Vielen Dank, ich glaube ich muss wirklich Hilfe von einem Steuerberater holen. Danke nochmals.

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  • Charlie24
    antwortet
    Ach ja, noch eine Frage, und zwar, wenn ich bei den Zeilen 125 und 126 beide "0" eintrage, gibt es dann Nachteile für mich?
    Wenn du keine Schuldzinsen geltend gemacht hast, hat das keine Auswirkungen. Beiträge zu einer Krankenversicherung sind keine Betriebsausgaben,

    die haben in einer EÜR deshalb nichts verloren. Die Nutzung eines privaten Kfz für betriebliche Zwecke ist als Nutzungseinlage zu erklären.

    Wenn du mit deiner Gewinnermittlung überfordert bist, hilft nur der Gang zum Steuerberater. Steuerberatung ist im Forum nicht erlaubt.

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