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Anlage AV wo trägt man die gezahlten Beiträge ein

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  • finpan
    antwortet
    Komischerweise meckert mein Elster nun bei der Steuerberechnung...ich solle doch bitte angeben, ob ich mittelbar oder unmittelbar begünstigt bin und Angaben zu den Kindern machen.
    In beiden Fällen habe ich wie im Vorjahr angekreuzt, trotzdem bricht er ab

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  • Charlie24
    antwortet
    Das macht Sinn!
    Teilweise ja, das Weglassen der Beiträge bzw. die Auslagerung in das Formular Zusatzangaben für die Steuerberechnung macht allerdings keinen Sinn.

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  • finpan
    antwortet
    Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
    Die Zulagennummer und weitere Angaben entfallen ab 2019 ersatzlos. Das Finanzamt erhält diese Daten in der Regel vom Anbieter

    elektronisch übermittelt und will sie deshalb nicht mehr von dir haben.
    Alles klar, danke!

    Das macht Sinn!

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  • Charlie24
    antwortet
    Die Zulagennummer und weitere Angaben entfallen ab 2019 ersatzlos. Das Finanzamt erhält diese Daten in der Regel vom Anbieter

    elektronisch übermittelt und will sie deshalb nicht mehr von dir haben.

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  • finpan
    antwortet
    Frage eines ganz Doofen, der nun auch vor dem veränderten Formular sitzt: ist es richtig, dass ich keine Zulagennummer mehr eintragen kann? da ich keine Mitgliedsnummer der landwirtschaftlichen Alterskasse habe, weiß ich nicht wirklich was ich hier machen soll...

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  • multi
    antwortet
    Zitat von Keats Beitrag anzeigen
    Widersinnigerweise sind auch dies ja Angaben, die dem FA vorliegen. Insofern ist die Anlage AV doch eigentlich völlig obsolet, sofern es allein um den Sonderausgabenabzug Riester geht..?
    Der Sonderausgabenabzug erfolgt wie die Zulage auf Antrag, und nicht jeder möchte diesen Antrag stellen, da es auch mehr oder weniger Gründe für ungeförderten Riester gibt. Der Antrag auf Sonderausgabenabzug erfolgt durch Abgabe der Anlage AV.

    Abgesehen davon kann ich nicht nachvollziehen, worauf deine Behauptung basiert, dass die Angaben in der Anlage AV dem FA alle bekannt seien. Woher soll es z.B. wissen, dass steuerpflichtiges und rentenversicherungspflichtiges Entgelt identisch waren? Meist ja, aber halt nicht immer.

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  • Charlie24
    antwortet
    Ich weiß es nicht, ich habe noch keinen Fall in Mein ELSTER nachgestellt. Bei ElsterFormular funktioniert die Einbeziehung in die Berechnung,

    dort können aber die Beiträge nach wie vor direkt in der Anlage AV angegeben werden.

    Erst mit der Anlage AV stellst du einen Antrag auf Günstigerprüfung, ohne die geht nichts!

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  • Keats
    antwortet
    Edit:
    Ich habe den Fehler gefunden. Man muss, obwohl man die Summe der Beiträge nicht länger angeben muss, dennoch die Anlage AV beifügen und angeben, dass man unmittelbar begünstigt ist sowie die beitragspflichtigen Einnnahmen in 2018.

    Widersinnigerweise sind auch dies ja Angaben, die dem FA vorliegen. Insofern ist die Anlage AV doch eigentlich völlig obsolet, sofern es allein um den Sonderausgabenabzug Riester geht..?
    Zuletzt geändert von Keats; 10.02.2020, 19:38.

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  • Keats
    antwortet
    Vielen Dank für die schnelle Antwort.

    Das
    Wenn die Günstigerpüfung zwischen Zulagenanspruch und Sonderausgabenabzug ergibt, dass der Sonderausgabenabzug nicht höher ist als die

    Zulage
    trifft in meinem Fall nicht zu. Woran könnte es sonst liegen?

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  • Charlie24
    antwortet
    Ich habe probeweise die Berechnung mit und ohne die Anlage mehrmals durchführen lassen - das Ergebnis war völlig gleich..
    .
    Wenn die Günstigerpüfung zwischen Zulagenanspruch und Sonderausgabenabzug ergibt, dass der Sonderausgabenabzug nicht höher ist als die

    Zulage, dann ist das so auch richtig. Dann taucht der Altersvorsorgebeitrag gar nicht in der Steuerberechnung auf.

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  • Keats
    antwortet
    Ich möchte/muss dies nochmals aufgreifen:

    Ich bin vorgegangen wie hier angegeben, das Formular "Zusatzangaben für die Steuererklärung" hinzugefügt und zur Steuerberechnung die Beiträge in das Formular eingetragen. Jedoch berücksichtigt das Programm diese nicht bei der Steuerberechnung.

    Ich habe probeweise die Berechnung mit und ohne die Anlage mehrmals durchführen lassen - das Ergebnis war völlig gleich...

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  • Picard777
    antwortet
    Ergänzend noch, da mittlerweile ein paar Threads hierauf verweisen: Die Änderung in der Anlage AV (Wegfall der Eingabe des Betrags) wird in der Anleitung zur Anlage AV mitgeteilt. Also kleiner Hinweis darauf, dass das "Handbuch" zum Benutzen freigegeben ist ...

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  • Gerd HD
    antwortet
    Danke für die Info.

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  • NoKri
    antwortet
    Diese Angaben möchte das FA nicht mehr wissen, da sie die Angaben vom Anbieter übernehmen, so habe ich das verstanden. Das wäre für das FA doppelt gemoppelt. Damit aber die Berechnung hier funktioniert, muss das irgendwo eingetragen werden. Wenn du nichts einträgst, fällt die Mein ELSTER Berechnung niedriger aus, das FA rechnet dann die Beiträge mit ein. Wie erwähnt, Anlage AV ist missraten.

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  • Gerd HD
    antwortet
    Zitat von NoKri Beitrag anzeigen
    Bei den Anlagen ganz unten, Zusatzangaben für die Steuerberechnung. Zeile 7 und ev. 8. Habe ich auch ne Stunde gesucht
    Dort heißt es aber: "Die folgenden Angaben dienen ausschließlich der Steuerberechnung in Mein ELSTER und sind nicht Teil Ihrer Einkommensteuererklärung. Sie werden nicht an das Finanzamt übermittelt. Bitte beachten Sie, dass fehlende Angaben das Ergebnis der Steuerberechnung beeinflussen können."

    Wenn ich also nichts in die Anlage AV eintragen kann gehe ich leer aus????

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