Hallo Finanzamt, wann wird die Funktionalität nachgeliefert?
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AW: Einzelveranlagung / Zusammenveranlagung großer Unterschied
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AW: Einzelveranlagung / Zusammenveranlagung großer Unterschied
Willkommen im Jahre 2019! Der 'archäologische Forenfund' ist aber aus dem Jahre 2018. Seither hat sich einiges verändert und auch weiterentwickelt...
>> Hallo Finanzamt, wann wird die Funktionalität nachgeliefert?
Am besten diesbezüglich mal den Finanzbeamten Ihres Vertrauens kontaktieren. Oder vielleicht eine Anfrage inklusive Verbesserungvorschlag über die ELSTER Hotline einreichen. Hier im Forum liest weder die Finanzbehörde noch deren Entwicklermannschaft mit.Zuletzt geändert von ErnstK62; 15.05.2019, 22:22.
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AW: Einzelveranlagung / Zusammenveranlagung großer Unterschied
Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigenEhrlich gesagt, verstehe ich nicht, warum jemand der eine Zusammenveranlagung mit Einzelveranlagungen vergleichen will, zu Mein ELSTER wechselt.
Außerdem fand ich es praktisch, nichts installieren zu müssen.
Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigenIn ElsterFormular lege ich eine Zusammenveranlagung an und lasse mir daraus die Vergleichsberechnung für die Einzelveranlagungen erstellen. Und wenn die wirklich vorteilhaft sind,
dann kann ich mir die Erklärungen für die Einzelveranlagung auch gleich erstellen lassen.
Das alles kann doch Mein ELSTER noch gar nicht!
Na das hab ich jetzt auch gemerkt. Grmbl.
Hallo Finanzamt, wann wird die Funktionalität nachgeliefert?
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AW: Einzelveranlagung / Zusammenveranlagung großer Unterschied
Habe sonst immer nur Elsterformular benutzt ...
In ElsterFormular lege ich eine Zusammenveranlagung an und lasse mir daraus die Vergleichsberechnung für die Einzelveranlagungen erstellen. Und wenn die wirklich vorteilhaft sind,
dann kann ich mir die Erklärungen für die Einzelveranlagung auch gleich erstellen lassen.
Das alles kann doch Mein ELSTER noch gar nicht!
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AW: Einzelveranlagung / Zusammenveranlagung großer Unterschied
Danke, dachte mir schon das es ein Bug ist.
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AW: Einzelveranlagung / Zusammenveranlagung großer Unterschied
Die Thematik (mit denkbaren Lösungsansätzen) wurde hier schon mal behandelt:
https://forum.elster.de/anwenderforu...eubel-Hinweise
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Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigenNur mal eine Nachfrage:
Wurde das Formular Zusätzliche Angaben für die Steuerberechnung bei den Erklärungen, die als Einzelveranlagung erstellt wurden, beigefügt und ausgefüllt?
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AW: Einzelveranlagung / Zusammenveranlagung großer Unterschied
Nur mal eine Nachfrage:
Wurde das Formular Zusätzliche Angaben für die Steuerberechnung bei den Erklärungen, die als Einzelveranlagung erstellt wurden, beigefügt und ausgefüllt?
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AW: Einzelveranlagung / Zusammenveranlagung großer Unterschied
Zitat von Sabre Beitrag anzeigenBei Ehegatten, die für verschiedene Kirchen Kirchensteuer zahlen (also z. B. einmal katholisch, einmal evangelisch), kommt die Meldung zur Zeile 7 der Lohnsteuerbescheinigung immer, weil das Programm anhand der Grundangaben keinen passenden Ehegatten findet, für den der Arbeitgeber die Steuern einbehalten hat. Das sollte aber auch "nur" ein Hinweis, keine Fehlermeldung (rot) sein.
Die Eintragungen wie auf der Lohnsteuerbescheinigung sind im Zweifelsfall richtig. Was wird denn bei der Steuerberechnung von der festgesetzten Kirchensteuer abgezogen?
Eine identische Steuerbelastung könnte nur dann herauskommen, wenn beide Ehegatten unter Steuerklasse IV fallen, gleich hohen Arbeitslohn und keine weiteren Einkünfte haben.
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Zitat von Basteltyp Beitrag anzeigenHallo,
bei Einzelveranlagung sind doch nur die jeweiligen Daten der eigenen Anlage N zu beachten.
Daten des Partners haben da nichts verloren.
Wie auch sonst wo keinerlei Daten des Partners relevant sind.
Das ist etwas anderes, als wenn z. B. bei der Anlage Vorsorgeaufwand Angaben in den Feldern der Ehefrau / Person B / wie auch immer gemacht werden - die haben da wirklich nichts verloren.
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aber in Anlage N gibt es die beiden Felder für Kirchensteuer:
Kirchensteuer des Arbeitnehmers (Euro, Cent)
Kirchensteuer für den Ehegatten / Lebenspartner (nur bei Konfessionsverschiedenheit) (Euro, Cent)
Diese haben wir ausgefüllt da sie auch auf unserer Lohnsteuerbescheinigung stehen.
bei Einzelveranlagung sind doch nur die jeweiligen Daten der eigenen Anlage N zu beachten.
Daten des Partners haben da nichts verloren.
Wie auch sonst wo keinerlei Daten des Partners relevant sind.
P.S.
Einzelveranlagung bedeutet eine Erklärung wie ein Single.Zuletzt geändert von Basteltyp; 18.05.2018, 12:01.
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AW: Einzelveranlagung / Zusammenveranlagung großer Unterschied
Bei Ehegatten, die für verschiedene Kirchen Kirchensteuer zahlen (also z. B. einmal katholisch, einmal evangelisch), kommt die Meldung zur Zeile 7 der Lohnsteuerbescheinigung immer, weil das Programm anhand der Grundangaben keinen passenden Ehegatten findet, für den der Arbeitgeber die Steuern einbehalten hat. Das sollte aber auch "nur" ein Hinweis, keine Fehlermeldung (rot) sein. Die Eintragungen wie auf der Lohnsteuerbescheinigung sind im Zweifelsfall richtig. Was wird denn bei der Steuerberechnung von der festgesetzten Kirchensteuer abgezogen?
Soll der Hinweis weg, einfach die Zahlen aus Zeile 6 und 7 addieren und in Zeile 6 eintragen (Zeile 7 dann leer lassen). Ist zwar nicht wirklich richtig, aber die Steuerberechnung erfolgt dann mit einem zutreffenden Wert ohne Hinweis.
Zu den Unterschieden zwischen Zusammen- und Einzelveranlagung:
Je mehr "Besonderheiten" bei den Eheleuten auftreten, desto größer kann der Unterschied zwischen einer Zusammenveranlagung und Einzelveranlagung werden.
Hierzu zählen z. B. Steuerklasse III/V, Lohnersatzleistungen nur bei einem Ehegatten, ein Ehegatte Selbständig oder Beamter und der andere Angestellter (wegen der Sonderausgaben-Höchstbeträge).
Bei mir selbst lag der Unterschied für die Einkommensteuer 2017 bei rund 2.500,- € zwischen Zusammen- und Einzelveranlagung.
Eine identische Steuerbelastung könnte nur dann herauskommen, wenn beide Ehegatten unter Steuerklasse IV fallen, gleich hohen Arbeitslohn und keine weiteren Einkünfte haben.
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Hallo,
der Grund warum viele Paare heiraten sollen ja steuerliche Vorteile sein. Aber das der Unterschied so gravierend ist? Schon klar das man bei Einzelveranlagung keine Angaben über den Ehepartner machen sollte aber in Anlage N gibt es die beiden Felder für Kirchensteuer:
Kirchensteuer des Arbeitnehmers (Euro, Cent)
Kirchensteuer für den Ehegatten / Lebenspartner (nur bei Konfessionsverschiedenheit) (Euro, Cent)
Diese haben wir ausgefüllt da sie auch auf unserer Lohnsteuerbescheinigung stehen.
Sollten wir diese bei der Einzelveranlagung auslassen? Würde ja denken das falls das so wäre das auch explizit da stehen sollte. Sowas wie "Nur bei Zusammenveranlagung".
Danke und VG
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Hallo einfachdeoli,
eigentlich wählt man doch die günstigste Variante und die ist bei einem Ehepaar meist die Zusammenveranlagung.
Bei einer Einzelveranlagung darf man nirgendwo Angaben zum Ehepartner machen, sonst gibt's Fehlermeldungen.
Tschüß
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Einzelveranlagung / Zusammenveranlagung großer Unterschied
Hallo,
meine Frau und ich, für das Steuerjahr 2017 1 Kind, erstellen gerade mit ElsterOnline unsere Steuererklärung. Uns kommt es komisch vor das wir bei Zusammenveranlagung eine Rückerstattung von über 500€ erhalten sollen aber bei Einzelveranlagung beide eine satte Nachzahlung haben. Bei mir sind es fast 1000€ und bei ihr immerhin noch fast 400€. Ich habe die Berechnungen verglichen und bei der Einzelveranlagung fällt auf das immer dieser Fehler angezeigt wird:
Obwohl Sie (bzw. Ihr Ehe-/Lebenspartner) nach Ihren Angaben nicht kirchensteuerpflichtig sind,
haben Sie Lohnkirchensteuer erklärt oder Sie haben bei einer Einzelveranlagung Angaben zur
Lohnkirchensteuer des Ehe-/Lebenspartners gemacht. Bitte prüfen und ändern Sie ggf. Ihre Angaben.
Die Kinderbetreuungskosten für das am .... geborene Kind wurden nur anteilig gewährt, da die
Eltern nicht zusammen veranlagt werden.
Die Sache mit den Kinderbetreuungskosten macht Sinn aber das mit der kirchensteuer versteh ich nicht. Wir haben verschiedene Konfessionen und auf unserer Lohnsteuerbescheinigung wird dies auch so berücksichtigt. Bei der Berechnung der Einzelveranlagung allerdings, wird immer nur die Einbehaltene Kirchensteuer des Arbeitnehmers und nicht des Ehepartners abgezogen, was natürlich zu einer satten Nachzahlung bei der Kirchensteuer führt. Sollte nicht auch der auf der Lohnsteuer ausgewiesene Teil des Ehepartners abgezogen werden?
Aber selbst dann ist der Unterschied zwischen Einzel und Zusammenveranlagung so gravierend... da stimmt doch irgendwas nicht?Stichworte: -
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