Hallo Tiger,
wie gesagt, der Steuersatz erhöht sich natürlich mit dem wachsenden Einkommen und die Steuer wird festgesetzt aus deinem Nebengewerbe und der Arbeitnehmertätigkeit.
Das Finanzamt wird Abhilfe schaffen, wenn es aufgrund der Nachzahlung Vorauszahlungen festsetzt.
Tschüß
Ankündigung
Einklappen
Keine Ankündigung bisher.
EÜR 2019 - Fehler bei Bewirtungskosten?
Einklappen
X
-
Angenommen 5300€ gewinn. Nachzahlung von1300€ nur auf das Gewerbe, weil das andere ist durch meinen Arbeitgeber abgeführt worden.
Einen Kommentar schreiben:
-
ich meinte halt nur auf den gewinn den ich erwirtschaftet hatte im Nebengewerbe musste ich halt Nachzahlungen leisten und wenn ich diese umrechne sind das ca. 24% . weil ich führe keine Vorauszahlungen (Vierteljährlich) ich fand das für mich halt sehr viel.
Einen Kommentar schreiben:
-
Zitat von Tiger Beitrag anzeigenbezüglich Bewirtungskosten da hab ich leider keine angaben zu machen
Einen Kommentar schreiben:
-
Zitat von Tiger Beitrag anzeigen....... da ich ein Nebengewerbe gemeldet habe, worüber ich mich wundere das wenn ich die nachzuzahlende Steuer gegenüber meinem gewinn stell wird dieser mit 24 % Steuer berechnet. Was habt ihr für Erfahrungen oder ist es normal so?
offensichtlich hast du auch noch andere Einnahmen, bei einem Nebengewerbe vermute ich mal Einkünfte aus nichtselbstständiger Tätigkeit.
Die 24% Prozent Steuerlast die dir eventuell in der Steuerberechnung angezeigt wird bezieht sich doch auf das Gesamteinkommen nicht nur auf die gewerblichen Einkünfte.
Bei einem Spitzensteuersatz von 45 % liegst du doch damit im normalen Mittelfeld.
Tschüß
Einen Kommentar schreiben:
-
Hallo, bezüglich Bewirtungskosten da hab ich leider keine angaben zu machen, bei mir handelt es sich um ein Handwerk
Einen Kommentar schreiben:
-
Zitat von Tiger Beitrag anzeigenwenn ich die nachzuzahlende Steuer gegenüber meinem gewinn stell
Einen Kommentar schreiben:
-
Hallo, bin seit heute neu hier, habe auch die EÜR auszufüllen, da ich ein Nebengewerbe gemeldet habe, worüber ich mich wundere das wenn ich die nachzuzahlende Steuer gegenüber meinem gewinn stell wird dieser mit 24 % Steuer berechnet. Was habt ihr für Erfahrungen oder ist es normal so?
Einen Kommentar schreiben:
-
Ja, der Fehler ist bekannt und soll Ende Januar behoben werden.
Einen Kommentar schreiben:
-
EÜR 2019 - Fehler bei Bewirtungskosten?
Ist bereits bekannt, dass das Programm bei der Eingabe von Bewirtungskosten die nicht abziehbaren Kosten und die abziehbaren Kosten vertauscht?
Lediglich dass, was unter "nicht abziehbar" eingetragen ist, wird bei der Einnahmen-Überschuss-Rechnung berücksichtigt.
Ich habe die Positionen jetzt einfach doppelt eingegeben, um einen korrekten Überschuss zu errechnen,
Für einen Hinweis auf Programm-Korrektur wäre ich dankbar, da ich meine Eingabe dann aktualisieren kann, um spätere Nachfragen durch das FA zu vermeiden.
Einen Kommentar schreiben: