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Gesonderte und einheitliche Feststellungserklärung der vermietete Wohnung

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  • Natalie99
    antwortet
    Hallo zusammen,

    wo trage ich AfA für Gebäude in neuem Formular?

    LG Natalie

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  • Natalie99
    antwortet
    Guten Abend,

    was mache ich falsch? es kommt diese Fehlermeldung

    Fehler innerhalb der Seite
    • Ihre Angaben sind leider nicht korrekt:Bei den Werbungskosten aus dem bebauten Grundstück entspricht der als abzugsfähige Werbungskosten angegebene Betrag nicht dem Gesamtbetrag für Verwaltungskosten abzüglich des verhältnismäßig ermittelten Anteils, der nicht mit Vermietungseinkünften zusammenhängt (3. Angabemöglichkeit) (1. Anlage V).
    • Ihre Angaben sind leider nicht korrekt:Bei den Verwaltungskosten wurde gleichzeitig angegeben, dass die Ausgaben, die nicht mit Vermietungseinkünften zusammenhängen, durch direkte Zuordnung ermittelt wurden und dass die Ausgaben verhältnismäßig ermittelt wurden. Pro Aufwendung kann die Aufteilung nur auf eine Art ermittelt werden (3. Angabemöglichkeit) (1. Anlage V).
    Vielen Dank

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  • Natalie99
    antwortet
    Danke schön Charlie24,

    ich kann nur sagen was meine Sachbearbeiterin mir für mein Fall gesagt hat.

    Aber ich werde meine Sachbearbeiterin noch mal diesen link senden und fragen ob sie mir alles schriftlich mit Gesetzbegründung ihre Auskunft bestätigen kann, dann habe ich schwarz auf weiß und bin dann auf sichere Seite.

    LG Natalie

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  • Charlie24
    antwortet
    Beschränkt Steuerpflichtige erhalten normalerweise keinen Grundfreibetrag. Siehe § 50 EStG: https://www.gesetze-im-internet.de/estg/__50.html

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  • Natalie99
    antwortet
    Wir haben schon Probleme einen Zertifikat für Zugang Mein Elster zu bekommen, weil wir kein Wohnsitz in DE haben.

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  • Natalie99
    antwortet
    Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
    Unter welchem Freibetrag?


    Was aber wohl nicht von Vorteil sein dürfte? Zumindest, wenn es in Folgejahren Überschüsse gibt.

    Die Einkünfte aus Vermietung liegen unter dem Grundfreibetrag 9.168 Euro.
    Deswegen kann ich selbst entscheiden ob eine Steuerklärung Est 1C mache oder nicht.

    Vorteil ist das bestimmt, aber wieder Zeit und Nerven in diese zu investieren, macht kein Spass.

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  • Charlie24
    antwortet
    Die erzielte Miete liegt unter dem Freibetrag
    Unter welchem Freibetrag?

    ... und kann Verluste wenn ich möchte Erklären muss aber nicht
    Was aber wohl nicht von Vorteil sein dürfte? Zumindest, wenn es in Folgejahren Überschüsse gibt.

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  • Natalie99
    antwortet
    Vielen Dank Holzhoe,

    ich habe schon mein Fall mit dem Finanzamt besprochen und kann Verluste wenn ich möchte Erklären muss aber nicht.

    LG Natalie

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  • holzgoe
    antwortet
    Hallo Natalie99,

    du bist aber ein klarer Fall für das Unterforum Mein Elster. Feststellungserklärung und Est für beschränkt Steuerpflichtige wird im Elsterformular nicht angeboten.

    Tschüß

    P.S. Ich verschieb mal, nur um andere Mitleser nicht zu verwirren, was Elsterformular plötzlich alles kann.

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  • Natalie99
    antwortet
    Hallo Picard777,

    selbstverständlich weisst Finanzamt über die Vermietung weil die Vermietung gesondert und einheitlich erklärt war und erzielt Verlust.
    Um Verlust für nächsten Jahr zu übertragen muss mann (ESt 1 C) einreichen.

    Die Frage war, muss ich das machen oder nicht. Die erzielte miete liegt unter dem Freibetrag und die Wohnung hat Verlust.
    Andere Einkaufte gibt es nicht in $de.
    Frage heute Finanzamt

    LG Natalie
    Zuletzt geändert von Natalie99; 20.01.2020, 08:45.

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  • Picard777
    antwortet
    Das Finanzamt weiß von Deiner Vermietung und wird Dich zur Abgabe verpflichten, falls nicht sowieso Abgabeverpflichtung besteht.

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  • Natalie99
    antwortet
    Noch eine Frage,

    muss ich eine Steuererklärung (ESt 1 C) einreichen, oder kann ich auf die Verzichten wenn ich so wie so Verluste habe.

    LG Natalie

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  • Natalie99
    antwortet
    Vielen Dank Charlie24

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  • Charlie24
    antwortet
    Wenn ihr in Deutschland mit den Vermietungseinkünften steuerpflichtig seid, muss doch jeder Beteiligte dafür auch eine Steuererklärung (ESt 1 C) einreichen.

    Im Einkommensteuerbescheid werden die anteiligen Verluste festgestellt und vorgetragen und im Folgejahr mit Überschüssen verrechnet.

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  • Natalie99
    antwortet
    Hallo Charlie24,

    vielen Dank für die Antwort.

    wir sind beschränkt Steuerpflichtig.
    Verstehe ich richtig, wenn die gesonderte und einheitliche Feststellung für Jahr 2017 Verluste hat, mache ich neue gesonderte und einheitliche Feststellungserklärung für 2018 neu ohne Verluste von Jahr 2017 zu berücksichtigen?
    Wenn wir irgendwann wieder in DE Einkomesteuererklärung machen, dürfen wir dann in der Steuerklärung die Verluste entsprechend der FB eintragen?

    LG Natalie

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