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Ein Ehepartner ohne Einkommen

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    Ein Ehepartner ohne Einkommen

    Hallo,

    wenn bei Zusammenveranlagung ein Ehepartner kein Einkommen hat
    und auch keine Sozialleistungen bezieht, wo kann ich das eintragen?

    Bisher gab es dafür die Zeile 29 in der Anlage N, die existiert aber im
    neuen Formular für 2019 nicht mehr.

    Vielen Dank

    John-Henry

    #2
    Wenn ein Ehepartner keine Einkünfte hat, muss das nirgendwo vermerkt werden. Das war schon bisher so!
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

    Kommentar


      #3
      Vielen Dank für die Antwort, Charlie.


      Gruß

      John-Henry

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