AW: Nachträgliche "Erklärung zur Feststellung des verbleibenden Verlustvortrags"?
Hallo tuozebi,
genau richtig ->Erklärung zur Feststellung des verbleibenden Verlustvortrags.
Unter Formulare und Leistungen findest du gleich am Anfang unter Alle Formulare ->Anträge, Einspruch und Mitteilungen -> Einspruch.
Tschüß
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Keine Ankündigung bisher.
Nachträgliche "Erklärung zur Feststellung des verbleibenden Verlustvortrags"?
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AW: Nachträgliche "Erklärung zur Feststellung des verbleibenden Verlustvortrags"?
Zitat von holzgoe Beitrag anzeigenHallo jan23,
bis jetzt hattest du ja diesen Fall nicht und wenn du wieder einmal bei einer Einkommensteuererklärung bei der Berechnung feststellst, dass der Gesamtbetrag der Einkünfte, nicht das zu versteuernde Einkommen negativ ist, setzt du den 2.Haken im Hauptvordruck.
Grundsätzlich macht dass, das Finanzamt auch allein bei der Veranlagung, natürlich kann es bei der Menge der Steuererklärungen auch mal übersehen werden.
Dann kannst du in MeinElster unter alle Formulare auch eine Sonstige Nachricht an das FA senden und damit die Verlustfeststellung beantragen.
Tschüß
P.S. Falls in deinem Bundesland die Sonstige Nachricht noch nicht zur Verfügung steht kannst du wie hier vom User Picard777 beschrieben vorgehen ->https://forum.elster.de/anwenderforu...h-zurücknehmen
könnten Sie bitte mir sagen, was Sie mit "2.Haken im Hauptvordruck" meinen? "Erklärung zur Feststellung des verbleibenden Verlustvortrags"?
Vielen Dank im Voraus.
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AW: Nachträgliche "Erklärung zur Feststellung des verbleibenden Verlustvortrags"?
Hallo jan23,
bis jetzt hattest du ja diesen Fall nicht und wenn du wieder einmal bei einer Einkommensteuererklärung bei der Berechnung feststellst, dass der Gesamtbetrag der Einkünfte, nicht das zu versteuernde Einkommen negativ ist, setzt du den 2.Haken im Hauptvordruck.
Grundsätzlich macht dass, das Finanzamt auch allein bei der Veranlagung, natürlich kann es bei der Menge der Steuererklärungen auch mal übersehen werden.
Dann kannst du in MeinElster unter alle Formulare auch eine Sonstige Nachricht an das FA senden und damit die Verlustfeststellung beantragen.
Tschüß
P.S. Falls in deinem Bundesland die Sonstige Nachricht noch nicht zur Verfügung steht kannst du wie hier vom User Picard777 beschrieben vorgehen ->https://forum.elster.de/anwenderforu...h-zurücknehmen
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AW: Nachträgliche "Erklärung zur Feststellung des verbleibenden Verlustvortrags"?
Picard777, dann sind wir ja wieder bei meiner eigentlichen (wenn nun auch unnötigen) Frage:
Wie macht man das mit Mein ELSTER korrekt? Ich hatte nur herausgefunden, dass man bei der initialen Übermittlung eben 2 Haken machen muss statt nur 1. Aber wie kann ich nachträglich das Formular für den zweiten Verwaltungsfalls erstellen und senden?
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AW: Nachträgliche "Erklärung zur Feststellung des verbleibenden Verlustvortrags"?
Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigenDas führt aber noch nicht zu einer Verlustfeststellung! Um zu einer Verlustfeststellung zu kommen, muss bereits der Gesamtbetrag der Einkünfte negativ sein.
Wäre das der Fall gewesen, stellt das Finanzamt die Verluste in der Regel auch ohne ausdrücklichen Antrag fest. Falls nicht, kann der Antrag auch per Einspruch nachgeholt werden,
vorausgesetzt, die Einspruchsfrist ist noch nicht abgelaufen. Der Einspruch geht auch über Mein ELSTER.
Mit der elektronischen Steuererklärung hat das alles wenig zu tun.
Der Einkommensteuerbescheid und der Verlustfeststellungsbescheid sind zwei verschiedene Verwaltungsakte. Wenn der Verlustfeststellungsbescheid trotz negativem Gesamtbetrag der Einkünfte fälschlich ausbleibt, dann kann das natürlich NICHT per Einspruch gerügt werden und es gibt auch keine Einspruchsfrist, da ja gerade KEIN Verwaltungsakt da ist, der angefochten werden könnte. Und der Einkommensteuerbescheid ist ja korrekt. Es kann nur innerhalb der Feststellungsfrist ein Antrag auf Verlustfeststellung gestellt werden, über den das Finanzamt dann entscheidet
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AW: Nachträgliche "Erklärung zur Feststellung des verbleibenden Verlustvortrags"?
Vielen Dank für die Belehrungen, da hatte ich wohl nicht genau genug recherchiert.
Hätte ich wohl doch ein bisschen Zeit mit der Angabe von Werbungskosten verbringen sollen. Das hielt ich fälschlicherweise als unnötig.
Thema hat sich damit erledigt.Zuletzt geändert von jan23; 25.11.2018, 19:11.
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AW: Nachträgliche "Erklärung zur Feststellung des verbleibenden Verlustvortrags"?
In beiden Jahren war mein zu versteuerndes Einkommen allerdings negativ ...
Wäre das der Fall gewesen, stellt das Finanzamt die Verluste in der Regel auch ohne ausdrücklichen Antrag fest. Falls nicht, kann der Antrag auch per Einspruch nachgeholt werden,
vorausgesetzt, die Einspruchsfrist ist noch nicht abgelaufen. Der Einspruch geht auch über Mein ELSTER.
Mit der elektronischen Steuererklärung hat das alles wenig zu tun.
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Ein Gast antworteteAW: Nachträgliche "Erklärung zur Feststellung des verbleibenden Verlustvortrags"?
Voraussetzung für eine Verlustfeststellung ist, dass der Gesamtbetrag der Einkünfte negativ ist und nicht das zu versteuernde Einkommen.
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jan23 hat ein Thema erstellt Nachträgliche "Erklärung zur Feststellung des verbleibenden Verlustvortrags"?.Nachträgliche "Erklärung zur Feststellung des verbleibenden Verlustvortrags"?
Hallo,
ich habe für die Jahre 2016 und 2017 schon ein Formular "ESt unbeschränkt (ESt 1 A) 2017" abgesendet und die jeweiligen Bescheide mit der Festsetzung bekommen - hat alles wunderbar funktioniert.
In beiden Jahren war mein zu versteuerndes Einkommen allerdings negativ, ich habe also Verlust gemacht. Leider habe ich nur "Einkommensteuererklärung" angehakt und versäumt auch bei "Erklärung zur Feststellung des verbleibenden Verlustvortrags" ebenso einen Haken zu machen - und habe deshalb natürlich auch keinen Verlustvortrag bescheinigt bekommen.
Kann ich das nun mit Mein Elster irgendwie "nachreichen" und korrigieren?
Grüße.Stichworte: -
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