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Ja danke. Das dachte ich mir schon. Mir war nicht klar das ich bei dem Werbungskosten Umzug nicht die zwei vorgegebenen auswahlkriterien transportkosten und Umzugs kosten einfach selbst verändern kann und die pauschale dort eingeben. Danke!
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Zitat von Afa2018 Beitrag anzeigen@ Charlie24 Sie haben es verstanden. Auch wenn es nicht mehr hier hin gehört nur zur Aufklärung : Wohnung A = lebensmittelpunkt mit Frau und Kind.130 km von neuer Arbeitsstelle entfernt. Wohnung B neue Wohnung 10km von Arbeitsplatz entfernt.fahre jedes Wochenende zu Familie in Wohnung A. Nach einigen Monaten Kündigungsfrist von Wohnung A beendet und lebensmittelpunkt mitsamt Familie nach Wohnung B verlagert. Dafür wollte ich umzugspauschale nutzen
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@ Charlie24 Sie haben es verstanden. Auch wenn es nicht mehr hier hin gehört nur zur Aufklärung : Wohnung A = lebensmittelpunkt mit Frau und Kind.130 km von neuer Arbeitsstelle entfernt. Wohnung B neue Wohnung 10km von Arbeitsplatz entfernt.fahre jedes Wochenende zu Familie in Wohnung A. Nach einigen Monaten Kündigungsfrist von Wohnung A beendet und lebensmittelpunkt mitsamt Familie nach Wohnung B verlagert. Dafür wollte ich umzugspauschale nutzen
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Zitat von holzgoe Beitrag anzeigenHallo,
das hat er aber erst im Beitrag Nr.10 geschrieben, vorher hat er immer von der DHH gesprochen.
Tschüß
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Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigenWas soll die Diskussion hier bringen? Möglicherweise geht es bei dem Umzug selbst doch gar nicht um DHH!
das hat er aber erst im Beitrag Nr.10 geschrieben, vorher hat er immer von der DHH gesprochen.
Tschüß
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Zitat von Afa2018 Beitrag anzeigenIch habe nun bemerkt, da es im Zusammenhang mit der doppelten Haushaltsführung stand und wir diese beendeten
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Was soll die Diskussion hier bringen? Möglicherweise geht es bei dem Umzug selbst doch gar nicht um DHH! AfA2018 schreibt:
Ich habe mit meiner ganzen Familie unseren lebensmittelpunkt in der alten Wohnung beendet und wir hatten einen großen Umzug wegen meiner neuen Arbeitsstelle die mehr als eine Stunde von der alten Wohnung entfernt lag
und sind 130km zur Arbeitsstelle gezogen
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Zitat von Afa2018 Beitrag anzeigenWieso steht sie mir nicht zu? Ich habe mit meiner ganzen Familie unseren lebensmittelpunkt in der alten Wohnung beendet und wir hatten einen großen Umzug wegen meiner neuen Arbeitsstelle die mehr als eine Stunde von der alten Wohnung entfernt lag und sind 130km zur Arbeitsstelle gezogen
dir steht die Pauschale nicht zu, das heißt nicht, dass du die Umzugskosten nicht geltend machen darfst, du musst die tatsächlichen Kosten nachweisen, das hat Beamtenschweiß gemeint.
Tschüß
P.S. da war einer schneller, da hast du es doppelt erläutert.
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Weil es für Umzugskosten im Rahmen einer doppelten Haushaltsführung es diese Pauschale nun einmal nicht gibt, sondern nur bei "normalen" beruflich veranlassten Umzügen. Wie Beamtenschweiß schon gesagt, kannst Du in Deinem Fall nur nachgewiesene tatsächliche Umzugskosten erklären.
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Wieso steht sie mir nicht zu? Ich habe mit meiner ganzen Familie unseren lebensmittelpunkt in der alten Wohnung beendet und wir hatten einen großen Umzug wegen meiner neuen Arbeitsstelle die mehr als eine Stunde von der alten Wohnung entfernt lag und sind 130km zur Arbeitsstelle gezogen
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Hallo Afa2018,
du könntest die Erklärung entsprechend ändern und neu versenden, die Finanzämter werden nicht vor Ende Februar/Anfang März anfangen können die Erklärungen zu bearbeiten.
Du kannst es natürlich auch so belassen und machst ein Anschreiben an das Finanzamt mit Erläuterung zu deinem Umzug, das Finanzamt wird es wahrscheinlich so und so korrigieren, wenn es falsch eingetragen ist.
Tschüß
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Nochmal, wie schon von Beamtenschweiß gesagt: Der Fehler ist NICHT, dass die Umzugskostenpauschale nicht unter den Werbungskosten erklärt wurde, sondern dass sie ÜBERHAUPT erklärt wurde. Sie steht Dir nämlich NICHT zu.
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Oje. Habe natürlich die Lohnsteuer Erklärung bereits abgeschickt. Ich hätte es also doch zu den Werbungskosten schreiben müssen. Ich nehme an das der Zug jetzt abgefahren ist. Oder lässt elster noch irgendwie Änderungen zu?
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Das Feld ist grundsätzlich richtig für Umzugskosten im Zusammenhang mit einer DHH.
In eurem Fall aber falsch :-)
Auch wenn ich mich nun in das Steuerrecht hineinbegebe:
Die Anwendung der Pauschale für sonstige Umzugskosten gemäß § 10 BUKG ist im Zusammenhang mit der Begründung oder Beendigung einer doppelten Haushaltsführung nicht zulässig.
Die hierbei entstandenen Umzugskosten sind nachzuweisen - R9.11 (9) Lohnsteuerrichtlinien
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