... dass bei dem generierten Berechnungs-pdf. weder das Elterngeld als Summe noch einige "Weitere sonstige Vorsorgeaufwendungen" auftauchen
Das Elterngeld selbst ist steuerfrei, hat also in der Steuerberechnung nichts zu suchen. Dass es berücksichtigt wurde, ist nur aus der Zeile mit dem Progressionsvorbehalt ersichtlich.
Die sonstigen Vorsorgeaufwendungen wirken sich steuerlich zumeist nicht aus, weil bereits die Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge die Höchstbeträge erreichen oder überschreiten.
Deshalb erscheinen sie ebenfalls nicht in der Steuerberechnung.
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