AW: Feststellungserklärung für noch nicht fertiggestellte Wohnug
Hallo,
>>>Der Kaufpreis für die Wohnung kann ja über die "AfA" zu 2% abgeschrieben werden. Geht das nur bei einem von uns oder kann man das auch hälftig teilen?
AfA beginnt erst ab Fertigstellung.
Und es kann nicht hälftig aufgeteilt werden, sondern es muss. Oder korrekter: Die Feststellungserklärung betrifft das gesamte Objekt, und aufgeteilt wird dann entsprechend der Eigentumsanteile (muss ja nicht unbedingt 50:50 sein).
Wisst ihr die Höhe des Kaufpreises und damit auch die Höhe der Afa schon? Woher?
Wenn nicht würde ich mindestens im ersten Jahr zu professioneller Hilfe raten, Fehler bei der Ermittlung der AfA begleiten euch nämlich viele Jahre. Und es sieht vielleicht nicht viel aus, aber summiert übertrifft das häufig die Beratungskosten, und zwar deutlich.
Noch eine kleine Anmerkung: Der steuerlich relevante Kaufpreis ist nicht das was ihr bezahlt habt, der Anteil des Grundstückes kann nicht abgeschrieben werden.
Stefan
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Feststellungserklärung für noch nicht fertiggestellte Wohnug
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AW: Feststellungserklärung für noch nicht fertiggestellte Wohnug
Es geht nicht nur um Formulare, viele Fragen betreffen Fehlermeldungen, die eben nur bei der elektronischen Steuererklärung auftreten, weil Papier bekanntlich nichts meldet.
Da müssen dann manchmal auch steuerrechtliche Fragen beantwortet werden, aber die stehen nicht im Mittelpunkt des Forums. Dafür gibt es Steuerberater.
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Sorry, wusste nicht das es hier nur um die Formulare geht. Trotzdem danke für eure Antworten.
Hat mir aber weitergeholfen.
Viele Grüße
Frajoso
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AW: Feststellungserklärung für noch nicht fertiggestellte Wohnug
Natürlich kannst du das eintragen, dennoch sind das alles Fragen, die das Steuerrecht betreffen.
Ab wann muss man eine Steuererklärung einreichen oder wer kann bzw. muss die AfA geltend machen?
Welche Kosten gehören zu den Anschaffungsnebenkosten und können nur anteilig über die Gebäude-AfA abgeschrieben werden?
Mit der Einreichung per Elster haben diese Fragen doch nicht wirklich etwas zu tun.
Im Forum geht es eigentlich eher darum, welche Anlagen so einer Feststellungserklärung beizufügen sind oder in welche Zeilen welche Einträge gehören.
https://forum.elster.de/anwenderforu...-Forum-stellen
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AW: Feststellungserklärung für noch nicht fertiggestellte Wohnug
Zitat von Frajoso Beitrag anzeigenVerstehe aber jetzt nicht warum das mit der elektronischen Steuererklärung nichts zu tun hat.
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AW: Feststellungserklärung für noch nicht fertiggestellte Wohnug
Hallo Charlie24,
danke für deine schnelle Antwort.
Geldbeschaffungskosten sind auch angefallen, hatte sie wohl in meiner Frage nicht eingetragen.
Verstehe aber jetzt nicht warum das mit der elektronischen Steuererklärung nichts zu tun hat.
ich kann die Sachen doch in "Mein Elster" eintragen. Sorry bin neu hier deshalb frage ich ja.
Grüße
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AW: Feststellungserklärung für noch nicht fertiggestellte Wohnug
Für die Vermietungseinkünfte müsst ihr ab Vermietung nach Fertigstellung in jedem Fall jährlich eine Feststellungserklärung einreichen.
Bei den genannten Kosten handelt es sich, soweit ersichtlich um Anschaffungsnebenkosten.
Falls 2018 auch Geldbeschaffungskosten und Finanzierungszinsen angefallen sind, müsst ihr ab 2018 einreichen.
Das hat eigentlich alles mit der Elektronischen Steuererklärung nichts zu tun.
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Feststellungserklärung für noch nicht fertiggestellte Wohnug
Hallo zusammen,
meine Lebensgefährtin und ich haben uns 2018 eine Wohnung gekauft die sich noch im Bau befindet und Ende Mai fertiggestellt wird. Diese möchten wir dann vermieten! Dazu habe ich folgende Fragen!
Müssen wir für 2018 schon eine Feststellungserklärung abgeben? Wir hatten ja keine Mieteinnahmen!
Wir haben beide gesonderte Rechnungen für Notar, Grundbucheintrag, Grunderwerbssteuer usw. bekommen. Kann das jeder für sich in der "Anlage V" bei der Einkommenssteuererklärung eintragen oder geht nur der Gesamtbetrag bei einem von uns?
Der Kaufpreis für die Wohnung kann ja über die "AfA" zu 2% abgeschrieben werden. Geht das nur bei einem von uns oder kann man das auch hälftig teilen?
Das wäre es fürs erste, hoffe ist nicht zuviel. danke im Voraus für eure Antwort!
Viele Grüße
FrajosoStichworte: -
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