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Zuschuss zu Altersvorsorgeaufwendungen Agentur für Arbeit
AW: Zuschuss zu Altersvorsorgeaufwendungen Agentur für Arbeit
Wir machen hier zwar keine Steuerberatung, aber ich würde auch Einspruch einlegen.
Freundliche Grüße
Charlie24
Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen!
AW: Zuschuss zu Altersvorsorgeaufwendungen Agentur für Arbeit
Wieder so ein zwar gut gemeinter, aber doch überflüssiger und schädlicher Beitrag von Charly. Bearbeiter in Finanzämtern raufen sich die Haare, wenn Einwendungen kommen, weil ein wichtigtuerischer Forumsteilnehmer unqualifiziertes Zeug schreibt. Nicht immer ist das letzte Wort das beste.
AW: Zuschuss zu Altersvorsorgeaufwendungen Agentur für Arbeit
Reg dich ab. Wenn die Leistungen der Bundesagentur nicht in den bescheingten Beiträgen gemäß den Zeilen 4 bis 6 der Anlage Vorsorgeaufwand enthalten sind,
und so interpretiere ich die Aussage von @karotte1944, dann dürfen sie auch nicht abgezogen werden.
Freundliche Grüße
Charlie24
Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen!
Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen!
Beim "Belegabruf" wurde mir mitgeteilt, dass ich die Zuschüsse manuell eintragen muss - ich weiß aber nicht wo ich den Zuschuss eintragen soll?! Lucky PatcherKodinox
Beim "Belegabruf" wurde mir mitgeteilt, dass ich die Zuschüsse manuell eintragen muss - ich weiß aber nicht wo ich den Zuschuss eintragen soll?!
Beim Erstellen der vorausgefüllten Steuererklärung mit Belegabruf wurde der Beleg nicht erfasst. Zitat: Verarbeitungsfehler. Die Werte sind manuell einzugeben. Da keine Angabe, war wo sie einzutragen sind, habe ich den Zuschuss nicht eingetragen. Das Finanzamt hat dann im Steuerbescheid mit der Bemerkung "Die Zuschüsse/Erstattungeb zur Altersvorsorge der BAF wurden mit € (Betrag laut Bescheinigung) berücksichtigt ohne die Rechtsgrundlage anzugeben. Weitere Einzelheiten wie ich die Sachlage sehe habe ich bereits im Forum mitgeteilt und warte auf die Antwort. Ergänzen möchte ich noch, dass ich 2016 ebenfalls diese Bescheinigung vorliegen hatte und vom Finanzamt nach meinem Einspruch zurück genommen wurde. Das bestätigt eigenlich die Meinung von Charlie24.
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