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Zuschuss zu Altersvorsorgeaufwendungen Agentur für Arbeit

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  • holzgoe
    antwortet
    AW: Zuschuss zu Altersvorsorgeaufwendungen Agentur für Arbeit

    Zitat von ELIOTRA Beitrag anzeigen
    Beim "Belegabruf" wurde mir mitgeteilt, dass ich die Zuschüsse manuell eintragen muss - ich weiß aber nicht wo ich den Zuschuss eintragen soll?!
    Lucky Patcher Kodi nox
    Werbung ist hier nicht erlaubt !

    Tschüß

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  • Charlie24
    antwortet
    AW: Zuschuss zu Altersvorsorgeaufwendungen Agentur für Arbeit

    Wenn es sich um einen Zuschuss zu Altersvorsorgebeiträgen handelt, dann stimmt die Antwort hier:

    https://forum.elster.de/anwenderforu...l=1#post278214

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  • ELIOTRA
    antwortet
    AW: Zuschuss zu Altersvorsorgeaufwendungen Agentur für Arbeit

    Beim "Belegabruf" wurde mir mitgeteilt, dass ich die Zuschüsse manuell eintragen muss - ich weiß aber nicht wo ich den Zuschuss eintragen soll?!
    Zuletzt geändert von Charlie24; 19.11.2019, 21:47. Grund: unerwünschter Link entfernt

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  • Charlie24
    antwortet
    AW: Zuschuss zu Altersvorsorgeaufwendungen Agentur für Arbeit

    Reg dich ab. Wenn die Leistungen der Bundesagentur nicht in den bescheingten Beiträgen gemäß den Zeilen 4 bis 6 der Anlage Vorsorgeaufwand enthalten sind,

    und so interpretiere ich die Aussage von @karotte1944, dann dürfen sie auch nicht abgezogen werden.

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  • elsterpm
    antwortet
    AW: Zuschuss zu Altersvorsorgeaufwendungen Agentur für Arbeit

    Wieder so ein zwar gut gemeinter, aber doch überflüssiger und schädlicher Beitrag von Charly. Bearbeiter in Finanzämtern raufen sich die Haare, wenn Einwendungen kommen, weil ein wichtigtuerischer Forumsteilnehmer unqualifiziertes Zeug schreibt. Nicht immer ist das letzte Wort das beste.

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  • Charlie24
    antwortet
    AW: Zuschuss zu Altersvorsorgeaufwendungen Agentur für Arbeit

    Wir machen hier zwar keine Steuerberatung, aber ich würde auch Einspruch einlegen.

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  • Karotte1944
    antwortet
    AW: Zuschuss zu Altersvorsorgeaufwendungen Agentur für Arbeit

    Tut mir leid, dass da ein Missverständnis entstanden ist. Es geht in dem Fall von meiner Tochter, die in 2018 einige Monate arbeitslos war, um den "Nachweis über Zuschüsse zu den Versicherungsbeiträgen nach §§ 173 und 174 Drittes Buch Sozialgesetzbuch für das Kalenderjahr 2018". Dieser Nachweis wurde auch dem Finanzamt gemeldet. Ich war auch davon ausgegangen, dass dieser Zuschuss, der ja direkt an die Versicherungsträger gegangen ist, für die Steuer nicht relevant ist. Das Finanzamt hat den Wert TEUR 2 in Zeile 7 der "Anlage Vorsorgeaufwand" eingetragen. Mein telefonischer Einwand am heutigen Tag beim Finanzamt war erfolglos, sodass ich mich entschlossen habe Einspruch einzulegen. Wenn die Besteuerung überhaupt relevant ist ,dann m.E. über den Progressionsvorbehalt wie das Arbeitslosengeld.

    Mit freundlichen Grüßen
    Karotte1944

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  • Charlie24
    antwortet
    AW: Zuschuss zu Altersvorsorgeaufwendungen Agentur für Arbeit

    Die Überschrift zu diesem Thema lautet: Zuschuss zu Altersvorsorgeaufwendungen Agentur für Arbeit. Dehalb bin ich davon ausgegangen, dass es sich um

    einen Zuschuss an den Arbeitslosen handelt. Die Beiträge, die die Agentur für einen Arbeitslosen an die Renten- Und Krankenvversicherung entrichtet, sind für die Steuererklärung

    m. E. überhaupt nicht relevant. Deshalb gibt es ja auch eine eigene Leistungsbescheinigung für das Arbeitslosengeld.

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  • Karotte1944
    antwortet
    AW: Zuschuss zu Altersvorsorgeaufwendungen Agentur für Arbeit

    Vielen Dank für die Nachricht. Die Erstattungen, die in Zeile 7 eingegeben werden sollen betreffen u.a. Beiträge aus den Lohnsteuerbescheinigungen in Zeile 4. Die Zuschüsse werden von der Bundesagentur im Rahmen des Arbeitslosengeldes zur Absicherung des Arbeitslosen an die Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung gezahlt und tauchen dort gar nicht auf. Tatsächlich hat die Bundesagentur für Arbeit einen Nachweis über Kranken, Pflege- und Rentenversicherung ausgestellt. Aus dem geht aber nicht hervor, wie der Betrag in der Steuererklärung erfasst werden muss. Anders dagegen bei dem Leistungsnachweis über das Arbeitslosengeld. Dort wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass das Arbeitslosengeld dem Progressionsvorbehalt unterliegt. Nach dem Grundsatz, dass die in diesem Fall zwingende Nebenleistung das Schicksal der Hauptleistung teilt, ist der Zuschuss steuerlich ebenfalls wie das Arbeitslosengeld zu behandeln und meiner Meinung nach im Mantelbogen auf Seite 4 Zeile 96 zusammen mit dem Arbeitslosengeld einzutragen. Nur so wird die Besteuerung nach dem Progressionsvorbehalt erreicht.

    Bei dem Steuerbescheid meiner Tochter hat das Finanzamt wie von dir auch erwähnt in der Anlage Vorsorgeaufwand Zeile 7 den Zuschuss eingetragen. Dagegen werde ich Einspruch erheben, da in diesem Fall eine höhere Besteuerung in der Spitze erfolgt. Wir werden sehen was kommt.

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  • Charlie24
    antwortet
    AW: Zuschuss zu Altersvorsorgeaufwendungen Agentur für Arbeit

    Meiner Meinung nach gehören solche Zuschüsse in der Anlage Vorsorgeaufwand erfasst. Sie mindern die Vorsorgeaufwendungen.

    Für Zuschüsse zu Altersvorsorgeaufwendungen gibt es dort die Zeile 7.

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  • Karotte1944
    antwortet
    AW: Zuschuss zu Altersvorsorgeaufwendungen Agentur für Arbeit

    Bei der suche nach diesem Thema bin ich auf das Forum gestossen und habe das gleiche Problem mit dieser Bescheinigung von der Bundesagentur für Arbeit. Bei dem Herunterladen der beim Finanzamt hinterlegten Dokumente für die vorausgefüllte Steuererklärung für das Veranlagungsjahr 2018 kann der Beleg nicht von Elster und nicht Quicksteuer verarbeitet werden. Die Bescheinigung enthält de Hinweis: "Verarbeitungsfehler - Solche Beträge können nicht zur automatisch Einfüllung in die Einkommensteuer verwendet werden. Die Werte sind manuell in die Steuererklärung einzugeben." Meine Frage ist, ob der Zuschuss ähnlich wie das Alg 1 das dem Progressionsvorbehalt unterliegt im Mantelbogen Zeile 96 erfasst werden.

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  • Charlie24
    antwortet
    AW: Zuschuss zu Altersvorsorgeaufwendungen Agentur für Arbeit

    Wurde denn der Zuschuss zu Altersvorsorgeaufwendungen an das Finanzamt übermittelt?

    Du hast im ersten Beitrag nämlich geschrieben:

    Beim "Belegabruf" wurde mir mitgeteilt, dass ich die Zuschüsse manuell eintragen muss - ich weiß aber nicht wo ich den Zuschuss eintragen soll?!

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  • Sascha_
    antwortet
    AW: Zuschuss zu Altersvorsorgeaufwendungen Agentur für Arbeit

    Hallo,

    auf dem Brief steht im Titel: Nachweis über die Zuschüsse zu den Versicherungsbeiträge Paragraph 173 und 174 Sozialgesetzbuch.

    Als Zahlungsart steht auf dem Brief: Zuschuss zu Altersvorsorgeaufwendungen

    Gruß,
    Sascha

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  • Charlie24
    antwortet
    AW: Zuschuss zu Altersvorsorgeaufwendungen Agentur für Arbeit

    Du hast im Titel des Themas geschrieben: Zuschuss zu Altersvorsorgeaufwendungen!

    Die hätten in Zeile 22 nichts verloren! Altersvorsorge und Krankenkasse sind unterschiedlich zu erklären. Was steht denn auf der an das Finanzamt übermittelten Bescheinigung?

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  • Sascha_
    antwortet
    AW: Zuschuss zu Altersvorsorgeaufwendungen Agentur für Arbeit

    Hallo,
    Vielen Dank für die Antworten!
    In der Zeile 22 hatte ich den Betrag schon eingetragen.
    Was mich irritiert ist, das Elster einen Fehler anzeigt und verlangt, das in Zeile 17 und 19 was eingetragen werden muss!
    Schreibe ich dann 0 Euro in 17 und 19???
    Die Arbeitnehmer Beiträge sind ja schon in Zeile 12 erfasst?
    Gruß Sascha

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