Also bei mir findet die Anlage Unterhalt immer noch keine Berücksichtigung in der Steuerberechnung.
Ankündigung
Einklappen
Keine Ankündigung bisher.
Hilfe Anlage Unterhalt kompliziert
Einklappen
X
-
-
Also bei mir findet die Anlage Unterhalt immer noch keine Berücksichtigung in der Steuerberechnung. Kann mir einer helfen. Wo kann man anrufen oder bringt das alles nichts anzurufen?
Außerdem. Das Krankengeld und das Übergangsgeld wurde auch nicht berücksichtigt in der Steuerberechnung! Funktioniert da irgendetwas nicht richtig oder muss ich diese Beträge noch woanders als nur auf dem Hauptvordruck angebenden z.B. bei der Anlage N für die Ehefrau?
Ich habe diese Beträge bei Punkt 6 - Sonstige Angaben und Anträge angegeben - Hauptvordruck! Jeder sagt mir hier was anderes. Wo soll ich die nun angeben?
LG AppexadeZuletzt geändert von appexade; 25.03.2020, 13:42.
Einen Kommentar schreiben:
-
Zitat von appexade Beitrag anzeigen...Wurden die direkt von der Krankenkasse oder der Deutschen Rentenversicherung gezahlt, sodass man diese nicht selber in seiner Steuererklärung ansetzen kann....
ansetzen kannst du doch nur das, was du selber getragen bzw. bezahlt hast an Vorsorgeaufwendungen -> das wüsstest du doch.
Tschüß
Einen Kommentar schreiben:
-
Doch habe ich. Aber meine Zweite Frage hat sich auf die in diesen Beträgen enthaltenen "Vorsorgeaufwendungen" bezogen. Sind dort überhaupt welche enthalten und wenn. Wurden die direkt von der Krankenkasse oder der Deutschen Rentenversicherung gezahlt, sodass man diese nicht selber in seiner Steuererklärung ansetzen kann?
LG Und vielen dank! Viel Glück bei dem Corona Virus
Einen Kommentar schreiben:
-
Hallo appexade,
du siehst doch auf dem Bild den Button weitere Daten hinzufügen.
Auf der Bescheinigung vom erhaltenen Krankengeld oder Übergangsgeld trägst du das ein was oben steht.
Tschüß
Einen Kommentar schreiben:
-
Hallo,
Es scheint, du liest die Antworten auf deine Fragen gar nicht
Gruß FIGUL
Einen Kommentar schreiben:
-
Kann ich dort beide Sachen eintragen: Das Krankengeld und das Übergangsgeld?
Sind in diesen Beträgen eigentlich Vorsorgeaufwenungn enthalten oder wo stehen diese ? LG
Einen Kommentar schreiben:
-
Zitat von appexade Beitrag anzeigen......
Meine Frau ist Alkoholokerin und bekam von Der AOK ein schreiben in dem "Bescheinigung über den Bezug von Entgeltersatzleistungen" i.H.v. 1573,04 EURO und dann noch ein Schreiben von der Deutschen Rentenversicherung wo drin steht "Übergangsgeld" i.H.v. 2621,92 EURO. Wo trage ich diese Beträge ein und sind in diesen Beträgen KV/PV/RV usw enthalten?
....
das kommt in den Hauptvordruck Seite 8 Einkommensersatzleistungen und du kannst auswählen Krankengeld usw. und mehrere Einträge hinzufügen.
Schau mal das Bild an ->
Einommensersatzleistungen_2019.png
Für den 25.03.2020 ist ein Update für Mein Elster vorgesehen, vielleicht ist dann auch der Fehler in der Steuerberechnung behoben.
Tschüß
Einen Kommentar schreiben:
-
-
Die Steuererklärung meines Sohnes habe ich aus verschiedenen Gründen erstmal aufgeschoben aber bedanke mich an dieser Stelle für die Hilfe in diesen Forum! Wirklich super.
Ich hätte wie schon letztes Jahr eine Frage zu dem "Unterhalt".
Ich habe für das Jahr 2019 wieder Unterhaltsleistungen, welche ich angeben möchte wie bereits in meinem ersten Beitrag zu diesem Thread. Ich habe diese nun "aktualisiert", da sich das Einkommen meines Sohnes für den Zeitraum 2019 geändert hat und auch die Höchstbeträge andere sind als für das Jahr 2018.
Ich verstehe allerdings nicht wieso ELSTER den Unterhalt nicht in die Berechnung miteinbezieht. Das hatte ich letztes Jahr leider auch schon und nich weiß nicht woran es lag.
Ich bekomme in der Steuerberechnung immer folgende Meldung.
"EHW Elster-/Steubel-Hinweise
Die Unterhaltsleistungen konnten nur für die Monate berücksichtigt werden, in denen Sie im Inland
ansässig waren.
.berprüfen Sie bitte die Anzahl der im Haushalt lebenden Personen im Zusammenhang mit den
Unterhaltsleistungen (die Zahl der unterstützten bzw. der im Haushalt lebenden Personen angeben)."
Verstehe ich nicht. Weiß einer woran das liegen könnte?
Außerdem hätte ich noch eine Frage. Sind Lohnersatzleistungen und Engeltersatzleistungen 2 verschiedenen Dinge?
Meine Frau ist Alkoholokerin und bekam von Der AOK ein schreiben in dem "Bescheinigung über den Bezug von Entgeltersatzleistungen" i.H.v. 1573,04 EURO und dann noch ein Schreiben von der Deutschen Rentenversicherung wo drin steht "Übergangsgeld" i.H.v. 2621,92 EURO. Wo trage ich diese Beträge ein und sind in diesen Beträgen KV/PV/RV usw enthalten? Das verstehe ich nicht ganz.... Sie war länger krank und in Reha...
LGZuletzt geändert von appexade; 20.03.2020, 02:16.
Einen Kommentar schreiben:
-
Ich kann überhaupt keinen vernünftigen Grund finden, neue Begriffe einzuführen, wenn die alten klar und verständlich sind. Du sprichst ja auch von Design, obwohl man nicht Webseiten meinte, als der Begriff aufkam.
Einen Kommentar schreiben:
-
Ja, unten auf den Buttons wird der Begriff "Seite" verwendet. Alles in allem halt etwas verwirrend in ME.
Einerseits hat man sich beim Design von der Papiererklärung gelöst, andererseits hält man aber an den "alten" Begrifflichkeiten fest.
Einen Kommentar schreiben:
-
Diese Navigationspunkte als Seite zu bezeichnen finde ich bei einer Webanwendung welche sich nicht am Papiervordruck orientiert etwas verwirrend.
ME_Seite.JPG
Einen Kommentar schreiben:
-
Entweder reden wir hier aneinander vorbei oder es gibt verschiedene Versionen von "Mein ELSTER"
Bei mir hat ME keine Seitenzahlen sondern lediglich Navigationspunkte im Klappmenu auf der linken Bildschirmseite.
Die Lohnersatzleistungen sind dort der Navigationspunkt 18 bei der ESt 2018 bzw. 8 bei der ESt 19.
Diese Navigationspunkte als Seite zu bezeichnen finde ich bei einer Webanwendung welche sich nicht am Papiervordruck orientiert etwas verwirrend.
ELSTER Formular hat noch Seitenzahlen, aber dort wäre es Seite 2 des Hauptvordrucks.
Zuletzt geändert von Beamtenschweiß; 28.02.2020, 07:55.
Einen Kommentar schreiben:
-
Eintrag erfolgt auf Seite 8 Zeile 38 Hauptvordruck
Die Leistungsbeträge werden grundsätzlich elektronisch an die Finanzverwaltung übermittelt und sind nicht mehr einzutragen.
Möchten Sie von diesen Daten abweichen, sind die Eintragungen weiterhin vorzunehmen.
Trägt man die Werte nicht ein, ist die Steuerberechnung praktisch für den Papierkorb!
Einen Kommentar schreiben:
Einen Kommentar schreiben: