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  • FIGUL
    antwortet
    Hallo,

    Hast du dafür ein Feld gefunden?

    Gruß FIGUL

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  • appexade
    antwortet
    Danke dir. Habe das tatsächlich selber gefunden gerade. Muss ich auch noch den Zeitraum irgendwo eintragen?

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  • FIGUL
    antwortet
    Hallo,

    Eintrag erfolgt auf Seite 8 Zeile 38 Hauptvordruck

    Gruß FIGUL

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  • appexade
    antwortet
    Es gibt keinen Navigationspunkt 18. Wo finde ich den denn? LG

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  • Charlie24
    antwortet
    Es geht doch mittlerweile um die Steuererklärung des Sohnes.
    Das habe ich schlicht überlesen! Wenn innerhalb eines Themas ein neues Thema gestartet wird, kommt das schon mal vor.

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  • Beamtenschweiß
    antwortet
    Charlie24
    Wieso Anlage Unterhalt? Es geht doch mittlerweile um die Steuererklärung des Sohnes.

    Daher: Hauptvordruck, Sonstige Angaben, Navigationspunkt 18, Zeile 96

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  • Charlie24
    antwortet
    Bedeutet das, dass ich dieses Arbeitslosengeld irgendwo angeben muss ?
    Schau dir mal die Zeile 51 der Anlage Unterhalt an!

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  • FIGUL
    antwortet
    Hallo,

    ja,das bedeutet das.
    Findest du alles selbst im Internet.
    Einzutrage in Einkommensersatzleistungrn.
    Einfach mal gucken

    Gruß FIGUL

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  • appexade
    antwortet
    Vielen Dank. Ja, das Dachte ich mir auch schon,
    Wie sieht das eigentlich mit Arbeitslosengeld aus?

    Mein Sohn hat vom 18.01.-2019 bis 10.02.2019 XX EURO erhalten. Auf dem Blatt von der Agentur für Arbeit steht: "... Die bezogenen Leistung ist steuerfrei § 3 Nr. 2 und 2a EStG)...Die Leistungssalden (was ist damit gemeint?) werden jedoch bei Ermittlung des Steuersatzes berücksichtigt , dem ihr übriges steuerpflichtiges Einkommen unterliegt (Progressionsvorbehalt)...

    Bedeutet das, dass ich dieses Arbeitslosengeld irgendwo angeben muss ? und wenn ja, in welcher Zeile gibt man das denn an ? Ich habe nichts dazu gefunden in den Anlagen ? Kann mir einer helfen ?

    LG :_)

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  • Charlie24
    antwortet
    Eine Kaution ist doch keine Ausgabe, die muss der Vermieter auf einem eigenen Kautionskonto anlegen.

    Nach Beendigung des Mietverhältnisses erhält man die Kaution samt Zinsen zurück, wobei das mit den Zinsen im Moment nicht ganz stimmt,

    weil es praktisch keine Zinsen gibt.

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  • appexade
    antwortet
    Ja, aber vielleicht kann mir ja trotzdem jemand was dazu sagen... Oder darf man das nicht hier im Forum fragen?

    LG

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  • L. E. Fant
    antwortet
    Das sind sicher keine Fragen zu Elster, sondern mehr zum Steuerrecht.

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  • appexade
    antwortet
    Kann man die Kation für seine Wohnung auch ansetzen oder nur die Miete?

    LG

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  • Charlie24
    antwortet
    Ich habe noch nicht erlebt, dass man zu Studiengebühren Zahlungsnachweise einreichen musste. Die Höhe ist doch den Finanzämtern zumeist bekannt.

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  • appexade
    antwortet
    Aber man kann das doch nicht nachweisen mit den Studiengebühren, wenn meine Frau das überwiesen hat und er ihr das Geld Bar gegeben hat oder tolerieren die das ?

    Danke dir Charlie!

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