Ankündigung

Einklappen
Keine Ankündigung bisher.

Hilfe Anlage Unterhalt kompliziert

Einklappen
X
 
  • Filter
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge

  • Charlie24
    antwortet
    Kosten für KV und PV erklären Selbstzahler ab 2019 in den Zeilen 16 und 18 der Anlage Vorsorgeaufwand.

    Sicher kann er die Studiengebühren geltend machen, er hat sie ja wirtschaftlich getragen.

    Einen Kommentar schreiben:


  • appexade
    antwortet
    Charlie24

    Danke Charlie. Ja, er hat eine Ausbildung abgeschlossen vorher.

    Da er bereits 25 Jahre alt ist und sich selber versichern muss, kann er dann die Kosten für die PV / KV ansetzen? in welcher Zeile trage ich diese ein?

    - Kann er denn jetzt die Studiengebühr ansetzen, auch wenn die von meiner Frau überwiesen wurde? Er hat meiner Frau das Geld aber zurückgezahlt ?

    Mit freundlichen Grüßen

    Einen Kommentar schreiben:


  • Charlie24
    antwortet
    So wie die Einkünfte immer auf das gesamte Jahr bezogen werden, gilt das natürlich auch für die Werbungskosten.

    Die Kosten eines Studiums sind aber nur dann Werbungskosten, wenn bereits eine Berufsausbildung abgeschlossen wurde. Das kann auch

    ein Erststudium gewesen sein. Diese gesetzliche Regelung wurde heute vom Bundesverfassungsgericht bestätigt.

    Einen Kommentar schreiben:


  • appexade
    antwortet
    Du hast Recht aber ich habe es ihm versprochen, dass ich es einmal für Ihn machen werde.
    Er würde das sowieso nicht verstehen.

    Eine Frage habe ich allerdings:

    Er ging von Februar bis Ende Oktober arbeiten. (Als Angestellter)
    Dann von Oktober bis Dezember Studium.

    Die Werbungskosten mindern aber auch die gesamten Einkünfte die man in diesem Jahr gemacht hat , richtig? Auch wenn diese Werbungskosten nur auf das Studium bezogen sind?

    Also:
    Alle Einkünfte ./. Werbungskosten (Studium) = XYX

    Mit freundlichen Grüßen

    Einen Kommentar schreiben:


  • Charlie24
    antwortet
    Dein Sohn kann das doch alles selbst erklären, der ist doch erwachsen. Wenn er eine Ausbildung abgeschlossen hat, sind das alles Werbungskosten.

    Die Ausgaben für Fachbücher muss man schon belegen können, falls das Finanzamt Belege sehen will. Einreichen muss man zunächst nichts.

    Bei den Fahrtkosten gibt es die Entfernungspauschale, das ist richtig.

    Wenn die Werbungskosten höher sind als die Einkünfte, entsteht ein Verlust, der vorgetragen werden kann. Man kann den Verlustrücktrag

    durch einen Nulleintrag in Zeile 8 der Anlage Sonstiges ausschließen.

    Einen Kommentar schreiben:


  • appexade
    antwortet
    Hallo Picard777,

    ich packe das nun alles unter den Punkt "Fortbildungskosten" - ist doch in Ordnung oder ?

    - Müssen kosten für Bücher nachgewiesen werden und für Büromaterial ? Und wenn ja, was kann ich tun, wenn keine Nachweise vorliegen?
    - Die Studiengebühren wurden von meiner Frau bezahlt, Unser Sohn hat diese allerdings wieder an Sie zurückgezahlt ? Kann er diese dann Erz ansetzen? Er hatte zu dem Zeitpunkt noch kein Gehalt auf dem Konto gehabt.
    - Fahrtweg zur Uni können auch angesetzt werden , richtig ? 0,30 € pro Kilometer ?

    Ich habe im Internet folgende Pauschalen gefunden. Kann ich diese ansetzen, für das ganze Jahr oder müssen die aufgeteilt werden?

    https://www.studentensteuererklaerun...-studienkosten

    Kann man denn diese Werbungskosten auch noch vortragen, wenn diese das Einkommen übersteigen ? Das geht doch auch irgendwie , wenn ich mich nicht irre? Kannst du mir sagen, wie das funktioniert?

    Mit freundlichen Grüßen
    Zuletzt geändert von appexade; 10.01.2020, 20:26.

    Einen Kommentar schreiben:


  • Picard777
    antwortet
    Wenn er die Ausbildung tatsächlich mit Abschluss abgeschlossen hat, sind das Werbungskosten, richtig. Die gehören in Anlage N und dort je nach Typ an die passende Stelle.

    Einen Kommentar schreiben:


  • appexade
    antwortet
    Charlie24

    Vielen Dank!

    Kannst du mir nochmal weiterhelfen?

    Mein Sohn hat ein Studium angefangen und ich bin nicht mehr unterhaltspflichtig. Es geht also um seine Steuererklärung.

    Frage:

    Er hat erst eine Ausbildung gemacht (kaufmännische Ausbildung) und nun studiert er Psychologie im 1. FS.

    -- > Die Kosten für das Studium kann er doch nun als Werbungskosten angeben oder ? Wo trage ich diese bei den Werbungskosten ein ? Bei Anlage N ? Und wenn dort, unter welchen Punkt ? Geht das als Sammelposten und dann schickt man eine Anlage dazu?

    Mit freundlichen Grüßen

    Einen Kommentar schreiben:


  • Charlie24
    antwortet
    Kann man eigentlich bereits abgeschickte Steuererklärungen über Elster Online korrigieren indem man einfach eine neue abschickt ?
    Ja das kann man. Man startet eine neue Erklärung, übernimmt die Daten der bereits übermittelten Erklärung, speichert den Entwurf, korrigiert ihn und

    übermittelt die Erklärung erneut. Es wird nur die zuletzt übermittelte Erklärung bearbeitet. So früh im Jahr ist das alles unproblematisch, die Erklärungen

    für 2019 können die Finanzämter sowieso noch nicht bearbeiten.

    Einen Kommentar schreiben:


  • appexade
    antwortet
    Muss ich mir dann mal anschauen. Danke dir!

    Kann man eigentlich bereits abgeschickte Steuererklärungen über Elster Online korrigieren indem man einfach eine neue abschickt ?

    Mit freundlichen Grüßen

    Einen Kommentar schreiben:


  • Charlie24
    antwortet
    Das musst du dir selbst ansehen. Vielleicht wurde nicht alles übernommen. An der Rechtslage hat sich nichts geändert.

    Es kann auch ein Fehler im Steuerberechnungsmodul vorliegen.

    Einen Kommentar schreiben:


  • appexade
    antwortet
    Guten Tag liebes Forum,

    letztes mal hat es super geklappt. Wir haben den Betrag wiederbekommen.

    Nun liegt mir noch nicht meine Lohnsteuerbecheinigung vor für das Jahr 2019. Ich habe allerdings schonmal versucht die alte Steuererklärung über 2018 zu übernehmen. Was ich komisch finde, dass dort plötzlich die Unterhaltsleistungen nicht mehr angerechnet werden.

    Gibt es dafür eine rechtliche Erklärung oder hat sich da ein Fehler bei der Übertragung eingeschlichen , geschweige hat sich etwas in der Rechtsprechung geändert ? Ich kann doch jedes Jahr den Unterhalt für meinen Sohn ansetzen oder nicht ?

    LG und frohes Neues Jahr wünsche ich Allen!

    Einen Kommentar schreiben:


  • Charlie24
    antwortet
    AW: Hilfe Anlage Unterhalt kompliziert

    Das haben wir doch alles schon durchgekaut. Man darf solche Anforderungen von Unterlagen auch nicht immer wörtlich nehmen, Finanzämter verwenden häufig Textbausteine.

    Schreib, dass der Sohn in eurem Haushalt lebt und lege die Nachweise über die Versicherungsbeiträge und das Studium bei.

    Kein Mensch kann in solchen Fällen den konkreten Unterhaltsaufwand berechnen, deshalb wird das auch nicht verlangt.

    Einen Kommentar schreiben:


  • appexade
    antwortet
    AW: Hilfe Anlage Unterhalt kompliziert

    Guten Tag Charlie24 und vielen Dank für deine Antwort.

    Das soll bedeuten, dass ich keinen Nachweis benötige , richtig?

    Weiter, ist es auch richtig, dass ich den Höchstbetrag für 2018 i. H. v. 9000,00 € um die Beiträge für die PV und KV , die mein Sohn bezahlt hat erhöhen kann, richtig ? (Grundfreibetragh = Höchstbetrag)
    Die Beiträge hat mein Sohn selber bezahlt, aber das soll doch zumindest nach der Meinung hier in diesem Thread egal sein. Ist das wirklich so?


    Höchstbetrag + KV/ PV Beiträge für das Jahr 2018 = 10087,00 €

    Denn ansonsten würde ich den Beamten ein 2 Zeiler schreiben und dazu noch die Berechnung + Semesterbescheinigung meines Sohnes und die KV und PV Bescheinigung für das Jahr 2018.

    Mit freundlichen Grüßen

    Thomas

    Einen Kommentar schreiben:


  • Charlie24
    antwortet
    AW: Hilfe Anlage Unterhalt kompliziert

    In der Eingabehilfe steht klar:

    Gehört die unterstützte Person zu Ihrem Haushalt, kann regelmäßig davon ausgegangen werden, dass Ihnen insoweit Unterhaltsaufwendungen (z. B. anteilige Miete, Verpflegung, Kleidung) in Höhe des maßgeblichen Höchstbetrags entstehen.
    Dafür sind keine Zahlungsbelege erforderlich.

    Mit maßgeblicher Höchstbetrag ist der Grundfreibetrag gemeint. Das gilt natürlich nur bei Zugehörigkeit zu deinem Haushalt.

    Einen Kommentar schreiben:

Lädt...
X