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Hilfe Anlage Unterhalt kompliziert

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  • appexade
    antwortet
    AW: Hilfe Anlage Unterhalt kompliziert

    Guten Liebe Leute,

    wir haben Post bekommen.
    In dieser wurden wir unter anderem aufgefordert, einen Nachweis für die Unterhalskosten meines Sohnes und einen Nachweis über die Beiträge der PV und KV zu bringen.

    Wollen die mir nun sagen, dass das was ich angegeben habe nicht geht ?

    Ich habe mehrere Leute gefragt, im Internet gelesen und auch hier in diese Forum nach Rat gefragt.
    Von allen Seiten wurde mir gesagt, dass ich den Höchstbetrag von 9000,00 € + PV / KV Beiträge meines Sohnes als außergewöhnliche Belastung ansetzen kann und das OHNE Nachweis. Klar, bis auf den Nachweis über die Beiträge der PV und KV. Das ist ja kein Problem. Mein Sohn hat ja von der AOK einen Bescheid über die geleisteten Beiträge.

    Kann es sein, dass der Sachbearbeiter selber gar nicht weiß, dass das geht ? Oder warum möchte der einen Nachweis und worüber ? Man geht doch automatisch von den 9000,00 € aus ? So wurde mir das auch hier in dem Forum bestätigt...

    Natürlich habe ich die Einkünfte ./. WK meines Sohnes richtig berechnet (Wie es auch im Bornhofen gemacht wird!). Die Berechnung des Programms hat das gleich ergeben wie meine handschritliche Berechnung. Verstehe nicht, was diese Geier von mir wollen....

    Könnt Ihr mir bitte Helfen ... ich brauche das Geld und ich habe Angst, dass ich nicht das bekomme was ich berechnet habe.... Hmm Schönen Sonntag noch und allen Mamis einen schönen Muttertag!

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  • Charlie24
    antwortet
    AW: Hilfe Anlage Unterhalt kompliziert

    Die Steuererklärung für 2017 kannst du nur dann korrigieren, wenn der Bescheid noch nicht unanfechtbar ist oder wenn sie offensichtliche Schreibfehler enthält.

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  • appexade
    antwortet
    AW: Hilfe Anlage Unterhalt kompliziert

    Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
    Der Eintrag in die Zeilen 40 ff ist nur für mitversicherte Kindern in der PKV möglich. Da muss ein Elternteil Versicherungsnehmer sein. Da steht doch auch dabei: Als Versicherungsnehmer für ...

    Zu 1: Die Summe aus dem Grundfreibetrag (9.000 €) und den Beiträgen zur KV und PV hast du richtig eingetragen und das muss auch so eingetragen werden.
    Die Summe der Beiträge zur KV und PV kommt dann zusätzlich in die Zeile 11.

    Die anderen Einträge sollten passen, ob die Beträge beim Arbeitslohn und bei den Werbungskosten richtig ermittelt wurden, weißt nur du

    Wie sich das alles dann auswirkt, siehst du aus der Berechnung.

    Vielen Dank Charlie24, dass du dir so viel Mühe gibst mir zu helfen!
    Ja, ich habe Probleme mit der Berechnung. Denn im Vergleich zu letztes Jahr ergibt sich eine drei mal so hohe Erstattung... Das kann doch einfach nicht an der Tatsache liegen, dass ich jetzt statt dem Freibeträgen etc - Unterhalt ansetzen kann und dadurch ca. 9000€ agB mehr ansetzen kann.... oder eben doch, da sich diese Unterhaltszahlungen direkt auswirken... Also es macht irgendwie Sinn...

    Ich habe hier ein Bornhofen liegen:
    Dort habe ich mir mal Beispiele angeschaut. Meine Berechnung der abziehbaren außergewöhnlichen Belastungen, stimmt überein mit den in der Berechnung bei Elster.
    Dennoch: Es muss irgendwas falsch sein, denn ich kann doch nicht plötzlich dreimal so viel Erstattung bekommen... Was echt schön wäre... Könnte dann endlich mal meinen Garten machen... Meine Frau würde sich freuen!

    Also in meinen Augen macht das alles schon Sinn.. Ich schicke es dann mal los!

    Übrigens:

    Kann ich meine Steuererklärung 2017 nachträglich zu meinen Gunsten korrigieren? - glaube nicht oder ?


    Sonnige Grüße

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  • Charlie24
    antwortet
    AW: Hilfe Anlage Unterhalt kompliziert

    1.1 Können die PV und KV-Beiträge nur in der Anlage Unterhalt eingetragen werden oder auch in der Anlage Vorsorgeaufwand in Zeile 40 ff?
    Der Eintrag in die Zeilen 40 ff ist nur für mitversicherte Kindern in der PKV möglich. Da muss ein Elternteil Versicherungsnehmer sein. Da steht doch auch dabei: Als Versicherungsnehmer für ...

    Zu 1: Die Summe aus dem Grundfreibetrag (9.000 €) und den Beiträgen zur KV und PV hast du richtig eingetragen und das muss auch so eingetragen werden.
    Die Summe der Beiträge zur KV und PV kommt dann zusätzlich in die Zeile 11.

    Die anderen Einträge sollten passen, ob die Beträge beim Arbeitslohn und bei den Werbungskosten richtig ermittelt wurden, weißt nur du

    Wie sich das alles dann auswirkt, siehst du aus der Berechnung.

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  • appexade
    antwortet
    AW: Hilfe Anlage Unterhalt kompliziert

    Das Thema ist scheinbar zu kompliziert für mich .. Tut mir leid..

    Meine Frage war folgende: Wo muss ich was eintragen? Und daraus folgend, dass die Berechnung einfach nicht stimmen kann.

    Fragen:

    1. In welche Zeile trage ich den Höchstbetrag ein und wo trage ich die KV und PV-Beiträge ein?
    1.1 Können die PV und KV-Beiträge nur in der Anlage Unterhalt eingetragen werden oder auch in der Anlage Vorsorgeaufwand in Zeile 40 ff? Verstehe ich nicht ganz
    1.1.1 Laut Erläuterungen , würden sich die Sonderausgaben erhöhen, wenn man die KV und PV übernommen hätte aber benötigt man dafür einen Nachweis (dass die Beträge von meinen Bankkonto abgegangen sind oder ist das unschädlich?
    1.1.1.1 Wie ist das mit der Haushaltsgemeinschaft? Muss da noch was beachtet werden (ggf. Aufteilung?), da ich noch 2 andere Kinder habe, die bei mir im Haushalt wohnen ?

    Tut mir leid, dass es alles ein wenig unübersichtlich ist aber irgendwie ergeben diese Zeilen keinen Sinn in meinen Augen.

    Ich habe folgende Werte die ich eintragen möchte:

    1. Höchstbetrag (9000 €) muss dieser überhaupt eingetragen werden ?
    2. KV Beiträge (Sohn) 793 € und PV Beiträge (Sohn) 199 € für 2018
    3. Brutto = Netto in diesem Fall: Einkünfte aus n. selbst Arbeit: 3869,00 €
    4. Werbungskosten: 2948 € (lt. Belegen: Fahrtkosten und Semesterticket)
    5. Was ist mit den Karenzbetrag (624€)? Wird dieser automatisch berechnet ?

    - Villeicht könnt ihr mir ja einfach sagen, wo ich was einzutragen habe.

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  • Charlie24
    antwortet
    AW: Hilfe Anlage Unterhalt kompliziert

    Ich habe nun die 9000 € + KV und PV Beiträge in die Zeile 7. (Unterhaltszahlungen 1. Eintrag) eingetragen. Ist das korrekt?

    Darunter habe ich in der Spalte: In der Unterhaltszahlung enthaltene Beiträge je unterstützter Person (bitte Nachweise nachreichen), die Beiträge der KV und PV meines Sohnes eingetragen, welche ich zuvor darüber eingetragen habe?
    Das ist korrekt und sollte auch in der Steuervorausberechnung ablesbar sein.

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  • FIGUL
    antwortet
    AW: Hilfe Anlage Unterhalt kompliziert

    Hallo,

    deine FRage war:
    Ich meine , ich habe letztes Jahr viel weniger erstattet bekommen als jetzt... das kann doch nicht sein... also jetzt fast 3 mal so viel... soll das alles von dem Unterhalt kommen? Wirkt sich das so stark aus ?
    Jetzt schreibst du:
    Ja, ist mir ja auch bewusst. Aber meine Frage konnte trz nicht genau beantwortet werden bzw. ich sollte Sie vill. genauer stellen.

    Was willst du ?
    Benutze die Erläuterungen zu den einzelnen Zeilen

    Gruß FIGUL

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  • appexade
    antwortet
    AW: Hilfe Anlage Unterhalt kompliziert

    Zitat von FIGUL Beitrag anzeigen
    Hallo,

    dafür hast du kein Kindergeld bekommen und konntest 9000.- +KV+PV absetzen

    Gruß FIGUL
    Ja, ist mir ja auch bewusst. Aber meine Frage konnte trz nicht genau beantwortet werden bzw. ich sollte Sie vill. genauer stellen.

    Nochmal:

    1. In welche Zeile (Anlage Unterhalt) trage ich den fiktiven Unterhalt (hier: 9000 €) ein?
    2. In welche Zeile trage ich die PV und KV Beiträge ein meines Sohnes, welche den Höchstbetrag erhöhen (das tun Sie doch, richtig?)
    Meine Eintragung:

    Ich habe nun die 9000 € + KV und PV Beiträge in die Zeile 7. (Unterhaltszahlungen 1. Eintrag) eingetragen. Ist das korrekt?

    Darunter habe ich in der Spalte: In der Unterhaltszahlung enthaltene Beiträge je unterstützter Person (bitte Nachweise nachreichen), die Beiträge der KV und PV meines Sohnes eingetragen, welche ich zuvor darüber eingetragen habe?

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  • FIGUL
    antwortet
    AW: Hilfe Anlage Unterhalt kompliziert

    Zitat von appexade Beitrag anzeigen
    Ok, danke dir ... kann man da eigentlich irgendwo anrufen um Hilfe zu bekommen... Ich meine , ich habe letztes Jahr viel weniger erstattet bekommen als jetzt... das kann doch nicht sein... also jetzt fast 3 mal so viel... soll das alles von dem Unterhalt kommen? Wirkt sich das so stark aus ?
    Hallo,

    dafür hast du kein Kindergeld bekommen und konntest 9000.- +KV+PV absetzen

    Gruß FIGUL

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  • appexade
    antwortet
    AW: Hilfe Anlage Unterhalt kompliziert

    Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
    Die Anlage Kind darf nur für Kinder ausgefüllt werden, für die noch ein Anspruch auf Kindergeld besteht.

    Bei Kindern über 25 ist das nur dann der Fall, wenn noch ein Verlängerungstatbestand greift.

    In dem Jahr, in dem das Kind 25 geworden ist, kommen die Anlage Kind und die Anlage Unterhalt in Betracht. Dann muss zeitanteilig aufgeteilt werden.
    Ok, danke dir ... kann man da eigentlich irgendwo anrufen um Hilfe zu bekommen... Ich meine , ich habe letztes Jahr viel weniger erstattet bekommen als jetzt... das kann doch nicht sein... also jetzt fast 3 mal so viel... soll das alles von dem Unterhalt kommen? Wirkt sich das so stark aus ?

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  • Charlie24
    antwortet
    AW: Hilfe Anlage Unterhalt kompliziert

    Die Anlage Kind darf nur für Kinder ausgefüllt werden, für die noch ein Anspruch auf Kindergeld besteht.

    Bei Kindern über 25 ist das nur dann der Fall, wenn noch ein Verlängerungstatbestand greift.

    In dem Jahr, in dem das Kind 25 geworden ist, kommen die Anlage Kind und die Anlage Unterhalt in Betracht. Dann muss zeitanteilig aufgeteilt werden.

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  • appexade
    antwortet
    AW: Hilfe Anlage Unterhalt kompliziert

    Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
    Wenn die unterstützte Person im Haushalt der Eltern lebt, darf ohne Nachweis der Grundfreibetrag angesetzt werden, der durchaus regelmäßig angepasst wird.

    2018 waren das 9.000.00 €, 2019 sind es 9.168,00 €. https://www.finanz-tools.de/einkomme...betrag-tabelle

    Was die Beiträge zur Basis-KV und zur PV angeht, muss meines Erachtens nur die Höhe nachgewiesen werden, nicht der Zahlungsweg.

    Praktische Erfahrungen habe ich damit jetzt auch nicht wirklich, kommt ja wohl auch auf den Sachbearbeiter an.

    Und muss ich dann zusätzlich noch die Anlage Kind ausfüllen? Die habe ich jetzt gelöscht.
    Tut mir auch leid, wenn ich so viel frage aber die Berechnung der Erstattung ist plötzlich extrem hoch. Merkwürdig...

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  • Charlie24
    antwortet
    AW: Hilfe Anlage Unterhalt kompliziert

    Wenn die unterstützte Person im Haushalt der Eltern lebt, darf ohne Nachweis der Grundfreibetrag angesetzt werden, der durchaus regelmäßig angepasst wird.

    2018 waren das 9.000.00 €, 2019 sind es 9.168,00 €. https://www.finanz-tools.de/einkomme...betrag-tabelle

    Was die Beiträge zur Basis-KV und zur PV angeht, muss meines Erachtens nur die Höhe nachgewiesen werden, nicht der Zahlungsweg.

    Praktische Erfahrungen habe ich damit jetzt auch nicht wirklich, kommt ja wohl auch auf den Sachbearbeiter an.

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  • appexade
    antwortet
    AW: Hilfe Anlage Unterhalt kompliziert

    Erstmal vielen Dank für die schnellen Antworten.

    Das Versicherungen in die Anlage Vorsorgeaufwendungen gehören, weiß ich als gelernter Steuerfachangestellter wohl auch, Danke . Meine Ausbildung ist allerings 35 Jahre her und ich habe seitdem auch nicht mehr in diesen Beruf gearbeitet. (Bin Verwaltungsfachangestellter).

    @Charlie24

    Du meinst den Höchstbetrag mit Grundfreibetrag ? (welcher sich wohl immer auf gleichen Niveau befindet..)

    Also soll ich an die Stelle (Unterhaltszahlungen Zeile. 7) tatsächlich die 9000 € + die KV und PV Beiträge eintragen?

    Wie verhält es sich mit dem Punkt darunter: (In der Unterhaltszahlung enthaltene Beiträge je unterstützter Person (bitte Nachweise nachreichen)):

    - Hier steht folgendes: In den Unterhaltsaufwendungen enthaltene übernommene Beiträge zu Basis-Kranken- und gesetzlichen Pflegeversicherungen für die unterstützte Person, die von der unterstützten Person als Versicherungsnehmer geschuldet und von mir getragen wurden.

    Bedeutet das, dass man diese Beiträge nur ansetzen kann, wenn diese auch nachweislich über mein Bankkonto gelaufen sind oder ist das egal?
    Wenn ich ihm die in Bar ausgehändigt hätte...

    Eine weitere Erklärung wäre echt sehr nett von dir. Du scheinst ja im Thema zu sein..

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  • Charlie24
    antwortet
    AW: Hilfe Anlage Unterhalt kompliziert

    Versicherungen gehören in die Anlage Vorsorgeaufwand.
    Für den über 25-jährigen Sohn müssen übernommene Beiträge zur gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung in der Anlage Unterhalt angegeben werden.

    Man erklärt als Unterhalt den Grundfreibetrag plus diese Beiträge, wenn er im Haushalt der Eltern lebt.

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