AW: Jahressteuerbescheinigung
Ich habe beim Finanzamt wg einer Position nachgefragt, ob ich Belege einreichen sollte.
Bei der ich letzten Jahr Belege nachreichen musste.
Die Antwort lautete ja
Das heißt, ich darf für diese Position eine Belegaufstellung incl der Belege erstellen.
Ankündigung
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Keine Ankündigung bisher.
Jahressteuerbescheinigung
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AW: Jahressteuerbescheinigung
Hier bin ich wieder mit dem Ergebnis:
Ich habe weder Jahressteuerbescheinigung noch Nachweise über haushaltsnahe Pflege- und Betreuungsleistungen eingereicht und den Bescheid in der Rekordzeit von 14 Tagen erhalten.
Es wurden keine Veränderungen gegenüber der Erklärung vorgenommen. Allerdings hielten sich die haushaltsnahen Aufwendungen im Rahmen der Angaben in früheren Veranlagungen.
MfG
Bolletax
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AW: Jahressteuerbescheinigung
Ich danke für die Reaktionen. Dann werde ich mal in diesem Jahr die Bescheinigung nicht einreichen.
Zu gegebener Zeit werde ich vom Ergebnis berichten.
MfG
Bolletax
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Ein Gast antworteteAW: Jahressteuerbescheinigung
Ich würde mich an die Aussage der Finanzaverwaltung halten, die zur Verfahrensvereinfachung und insgesamt zur Beschleunigung der Arbeitsabläufe dient:
Belege einreichen? - Nicht mehr nötig!
Ab der Einkommensteuererklärung für das Jahr 2017 brauchen Sie keine Belege und separate Aufstellungen mehr an Ihr Finanzamt versenden. Es genügt, wenn Sie diese für eventuelle Rückfragen aufbewahren.
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AW: Jahressteuerbescheinigung
Ich hab schon letztes Jahr - wie vom Finanzamt gewünscht - gar nix mehr eingereicht (auch keine Steuer- und Spendenbescheinigungen).
Es wurde dann auch nix nachgefordert, der Steuerbescheid erging "einfach so".
Die allgemeinen Lebens- (und damit Steuer-)verhältnisse waren allerdings ähnlich wie in den Vorjahren - es hat sich also nix grundsätzlich geändert.
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Jahressteuerbescheinigung
Guten Tag!
Beim Prüfen der ESt-Erklärung 2018 werde ich darauf aufmerksam gemacht, dass Nachweise nur noch auf Anforderung einzureichen seien. Das galt bisher auch schon, allerdings mit der Einschränkung, dies gelte nicht für die Jahressteuerbescheinigungen der Banken.
Soll ich nun die Bescheinigung zusammen mit der Erklärung einreichen oder nicht?
Wer hat Erfahrungen?
MfG
BolletaxStichworte: -
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