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Entfernungspauschale zu mehreren Wohnungen - KEINE doppelte Haushaltsführung

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  • Kloebi
    antwortet
    AW: Entfernungspauschale zu mehreren Wohnungen - KEINE doppelte Haushaltsführung

    ... und regelmäßig aufgesucht wird. In dem Fall bei Entfernungspauschale als zweiten Ort eintragen (gleicher Arbeitsort, aber von woanders aus). Bitte damit rechnen, das dem FA erklären zu müssen. Keine doppelte HH-Führung.

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  • Beamtenschweiß
    antwortet
    AW: Entfernungspauschale zu mehreren Wohnungen - KEINE doppelte Haushaltsführung

    Bei zwei Wohnungen können im Rahmen der Entfernungspauschale die Fahrten zur weiter entfernten Wohnung nur dann berücksichtigt werden, wenn diese den Mittelpunkt der Lebensinteressen bildet.
    Zuletzt geändert von Beamtenschweiß; 07.05.2019, 09:50.

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  • FIGUL
    antwortet
    AW: Entfernungspauschale zu mehreren Wohnungen - KEINE doppelte Haushaltsführung

    Zitat von baerbel-doris Beitrag anzeigen
    Hallo zusammen,

    ich bewohne einen Zweitwohnsitz in meiner Arbeitsstadt und einen Hauptsitz bei meinen Eltern. Da ich mich im Hautwohnsitz nicht an den Kosten beteilige, kann ich in der Steuererklärung auch keine doppelte Haushaltführung angeben. ABER im Internet ist die Rede davon, dass ich nicht nur die Entfernung zwischen Arbeitsstätte und Zweitwohnsitz angeben kann, sondern auch eine Hin- und Rückfahrt zum Hauptsitz, sofern der auch so genutzt wird: sprich mind. 24 Tage/ Jahr aufgesucht wird (was der Fall ist).

    Meine Frage ist:
    - wo muss die Entfernungspauschale zum Hautwohnsitz in der Steuererklärung eingetragen werden?
    - ist diese Entfernung dann zusätzlich zur normalen Entfernungspauschale zwischen Arbeitsplatz und Zweitwohnsitz anzugeben?
    - oder berechnet sich die EP dann aus 3 Tagen Fahrt von der Zweitwohnung und 2 Tagen Fahrt zum Hauptwohnsitz?

    Außerdem: kann jemand aus eigener Erfahrung sagen, wie streng das Finanzamt da mit Nachweisen ist? (denn insgesamt übersteigen diese Werbungskosten die allgemein akzeptierten 1000 Euro).

    Ich danke euch!

    Liebe Grüße
    Hallo,

    wo hast du das gefunden: ABER im Internet ist die Rede davon....
    Doppelte HH liegt nicht vor.
    Deshalb Privatvergnügen

    Gruß FIGUL

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  • Gast
    Ein Gast antwortete
    AW: Entfernungspauschale zu mehreren Wohnungen - KEINE doppelte Haushaltsführung

    Es handelt sich wohl steuerlich um eine sogenannte unechte doppelte Haushaltsführung (deshalb ist auch nein in Zeile 66 anzukreuzen), die dem Grunde nach Voraussetzung dafür ist, dass Sie die Fahrtkosten von der weiter entfernt liegenden Wohnung steuerlich überhaupt geltend machen können. Ansonsten ginge nichts.

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  • baerbel-doris
    antwortet
    AW: Entfernungspauschale zu mehreren Wohnungen - KEINE doppelte Haushaltsführung

    Hallo Korsika,

    danke für die Antwort!

    Da es sich bei mir aber nicht um eine doppelte Haushaltsführung handelt, werde ich dort auch nichts eintragen können.

    Oder gibt es eine andere Möglichkeit, die Wege zwischen Hauptwohnsitz und Arbeitsort entgeltend zu machen?

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  • Gast
    Ein Gast antwortete
    AW: Entfernungspauschale zu mehreren Wohnungen - KEINE doppelte Haushaltsführung

    wo muss die Entfernungspauschale zum Hautwohnsitz in der Steuererklärung eingetragen werden?

    Dies gehört in den Bereich der doppelten Haushaltsführung. Sie kreuzen in Ihrem Fall in der Zeile 66 Nein an. Die wöchentlichen Familienheimfahrten tragen Sie in Zeile 74 ein. Diese Fahrtkosten kommen ergänzend zu den normalen Fahrtkosten an Ihren Arbeitsplatz, die Sie im Bereich der Entfernungspauschale geltend machen, zum tragen.

    Bezüglich der Nachweise entscheiden die Bearbeiter im Einzelfall, da kann von einem Aussenstehenden keine verbindliche Aussage getroffen werden.

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  • Entfernungspauschale zu mehreren Wohnungen - KEINE doppelte Haushaltsführung

    Hallo zusammen,

    ich bewohne einen Zweitwohnsitz in meiner Arbeitsstadt und einen Hauptsitz bei meinen Eltern. Da ich mich im Hautwohnsitz nicht an den Kosten beteilige, kann ich in der Steuererklärung auch keine doppelte Haushaltführung angeben. ABER im Internet ist die Rede davon, dass ich nicht nur die Entfernung zwischen Arbeitsstätte und Zweitwohnsitz angeben kann, sondern auch eine Hin- und Rückfahrt zum Hauptsitz, sofern der auch so genutzt wird: sprich mind. 24 Tage/ Jahr aufgesucht wird (was der Fall ist).

    Meine Frage ist:
    - wo muss die Entfernungspauschale zum Hautwohnsitz in der Steuererklärung eingetragen werden?
    - ist diese Entfernung dann zusätzlich zur normalen Entfernungspauschale zwischen Arbeitsplatz und Zweitwohnsitz anzugeben?
    - oder berechnet sich die EP dann aus 3 Tagen Fahrt von der Zweitwohnung und 2 Tagen Fahrt zum Hauptwohnsitz?

    Außerdem: kann jemand aus eigener Erfahrung sagen, wie streng das Finanzamt da mit Nachweisen ist? (denn insgesamt übersteigen diese Werbungskosten die allgemein akzeptierten 1000 Euro).

    Ich danke euch!

    Liebe Grüße
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