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Ich habe eine "ESt unbeschränkt (ESt 1 A) 2018" für Berlin als Arbeitnehmer erstellt und samt Anlage N versendet, da ich seit Dez. angestellt bin.
Davor war ich Student in Nürnberg und hatte dort mein Kleinunternehmen (Mittlerweile aufgelöst). Für letzts Jahr muss ich noch eine letzte Steuererklärung dafür machen. Die EÜR ist erstellt und zeigt auch Zahlen auf. Reicht diese aus, die ich dann in Nürnberg abgeben würde um meine Steuererklärung für mein Kleinunternehmen abzuschließen?
Die Einkünfte aus der selbstständigen Arbeit sind nur in der EÜR aufgelistet. In der "ESt unbeschränkt (ESt 1 A) 2018", die ich für den "selbstständigen Teil" erstellt habe, ist sozusagen "leer" (außer Name usw..), da ich keine anderen Einnahmen hatte. Die Feststellungserklärung ESt 1 D, kann ich dann natürlich noch erstellen.
Nein, das geht natürlich nicht. Du musst deine gesamten Einkünfte im Jahr 2018 in einer Erklärung zusammenfassen und an dein aktuell zuständiges Finanzamt in Berlin übermitteln.
In Nürnberg kannst du deine EÜR einreichen und zusätzlich noch die Feststellungserklärung ESt 1 D für dein Gewerbe.
ich hätte eine Frage, bezüglich meiner Steuererklärung.
Ich habe letztes Jahr (2018) als Student in Nürnberg nebenbei ein Kleingewerbe gehabt und habe damit nur ein wenig nebenbei verdient. Meine letzte Steuererklärungen habe ich daher in Nürnberg gemacht. Nun ist es so, dass ich im Dezember 2018 nach Berlin gezogen bin und hier arbeite. Meine Steuererklärung als Arbeitnehmer habe ich für das Finanzamt in Berlin gemacht und schon abgeschickt. Die andere Steuererklärung als Selbstständiger habe ich für das Finanzamt Nürnberg gemacht und frage mich nun vor dem abschicken, ob es ok ist, dass ich jetzt zwei "ESt unbeschränkt (ESt 1 A) 2018" ausgefüllt habe. Einmal als Arbeitnehmer und einmal als Selbstständiger, die dann an zwei verschiedene Finanzämter gehen?
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