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Neu erste Einkommenssteuer

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  • FIGUL
    antwortet
    AW: Neu erste Einkommenssteuer

    Zitat von C.G. Beitrag anzeigen
    ich bin doch aber über meinen Arbeitgeber Versichert zumindest Zahlt er ja meine Krankenversicherung.
    noch eine Frage wird mir langsam unangenehm entschuldigt.
    bei Punkt 9 Spenden und Mitgliedschaftsbeiträge möchte ich gerne ein paar Angaben machen doch welches ist der Betrag laut Betriebsfinanzamt und was soll in die Zeile Betrag laut Bestätigunen?
    Danke
    Hallo,

    du bezahlst keine KV + PV? das glaubst du doch selber nicht.
    Was steht auf deiner Lohnsteuerbescheinigung?
    Deine Spenden kommen in die Spalte -lt. Bescheinigungen-

    Gruß FIGUL

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  • C.G.
    antwortet
    AW: Neu erste Einkommenssteuer

    ich bin doch aber über meinen Arbeitgeber Versichert zumindest Zahlt er ja meine Krankenversicherung.
    noch eine Frage wird mir langsam unangenehm entschuldigt.
    bei Punkt 9 Spenden und Mitgliedschaftsbeiträge möchte ich gerne ein paar Angaben machen doch welches ist der Betrag laut Betriebsfinanzamt und was soll in die Zeile Betrag laut Bestätigunen?
    Danke
    Zuletzt geändert von C.G.; 12.06.2019, 12:39.

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  • holzgoe
    antwortet
    AW: Neu erste Einkommenssteuer

    Hallo C.G.,

    alles was du zum Beispiel als Arbeitnehmer an Kranken-, Pflegeversicherung bezahlst usw.
    Oft wird aber der Höchstbetrag von 1900,- Euro für eine Einzelperson schon durch die genannten Versicherungen erreicht, dass man sich z.Bsp. andere Versicherungen wie Haftpflicht, Unfall usw. sparen kann.

    Tschüß

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  • C.G.
    antwortet
    AW: Neu erste Einkommenssteuer

    Ist leider Null meine Materie
    hätte noch eine Frage.
    Gezahlte Vorsorgungsleistungen sind alles was ich außerhalb der Gesetzlichen Rente zahle oder?

    - - - Aktualisiert - - -

    Zitat von holzgoe Beitrag anzeigen
    Hallo C.G.,

    das kannst du mit dem Button Anlagen hinzufügen/entfernen.

    Tschüß
    Danke

    Nächstes Jahr kann ich es dann

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  • holzgoe
    antwortet
    AW: Neu erste Einkommenssteuer

    Zitat von C.G. Beitrag anzeigen
    die genannten Anlagen kann ich ja im nachhinein noch beufügen richtig?
    also nach Vervollständigung der Hauptvordrucks?
    Hallo C.G.,

    das kannst du mit dem Button Anlagen hinzufügen/entfernen.

    Tschüß

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  • C.G.
    antwortet
    AW: Neu erste Einkommenssteuer

    Ja das mit dem Lohnsteuerjahresausgleich wurde mir auch nur weitergegeben...
    ich arbeite versuche es zumindest mit Elster.
    danke für die Hilfe.
    die genannten Anlagen kann ich ja im nachhinein noch beufügen richtig?
    also nach Vervollständigung der Hauptvordrucks?

    LG

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  • holzgoe
    antwortet
    AW: Neu erste Einkommenssteuer

    Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
    Den gibt es zwar schon noch, aber den darf nur ein Arbeitgeber für seine Arbeitnehmer durchführen.
    Hallo,

    damit wollte ich nun den blutigen Anfänger nicht durcheinanderbringen.

    Tschüß

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  • Charlie24
    antwortet
    AW: Neu erste Einkommenssteuer

    P.S. Einen Lohnsteuerjahresausgleich gibt es schon seit gefühlt Jahrzehnten nicht mehr.
    Den gibt es zwar schon noch, aber den darf nur ein Arbeitgeber für seine Arbeitnehmer durchführen.

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  • holzgoe
    antwortet
    AW: Neu erste Einkommenssteuer

    Hallo C.G.,

    du lässt einfach alles frei ob verheiratet oder verwitwet und so weiter. Daraus ergibt sich, dass du ledig bist.

    Warum willst du einen Empfangsbevollmächtigten benennen für den Empfang des Steuerbescheides, trage nichts ein und der Bescheid geht an deine Adresse.
    Ich gehe davon aus, dass du in Mein Elster unterwegs bist.

    Tschüß

    P.S. Einen Lohnsteuerjahresausgleich gibt es schon seit gefühlt Jahrzehnten nicht mehr.

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  • Charlie24
    antwortet
    AW: Neu erste Einkommenssteuer

    Du machst ja auch eine Einkommensteuererklärung. Neben dem Hauptvordruck benötigst du in jedem Fall die Anlagen N und Vorsorgeaufwand.

    Der Steuerbescheid soll doch an dich gehen. Du gibst deine Adresse als Steuerpflichtiger an, du musst da keine Einträge beim Empfangsbevollmächtigten machen.

    Zu ledig müssen keine Angaben gemacht werden.

    Mit welcher Anwendung erstellst du denn die Erklärung?

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  • C.G.
    hat ein Thema erstellt Neu erste Einkommenssteuer.

    Neu erste Einkommenssteuer

    Hallo zusammen,
    ich wollte eben meinen Lohnsteurjahresausgleich erledigen, dies ist aber anscheinend leichter gesagt als getan scheiterte schon direkt bei der Formular auswahl, bis mir jemand weiter half und sagte ich solle das einkommensteuerformular verwenden.
    Da stehe ich nun und komme nicht weiter bei dem Hauptvordruck Allgemeine Angaben Ich bin Ledig und finde diesbezüglich keine Optionen.
    Desweiteren bin ich mir über den empfangsbevollmächtigen nicht sicher. Geht es da um meine Angaben oder die meines Finanzamtes?

    Wäre toll wenn ihr mir als Neuling weiter helfen könntet.

    Danke
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