AW: Auswärtstätigkeit im Inland
Danke! Jetzt ist eigentlich klar, auch wie die Kürzungen funktionieren.
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AW: Auswärtstätigkeit im Inland
Wenn grundsätzlich unterschieden wird zwischen An- und Abreisetag und Zwischen Abwesenheiten von 24 Stunden und darunter ab 8 Stunden, dürfte sich die Frage eigentlich nicht wirklich stellen ...
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Auswärtstätigkeit im Inland
Liebe Helfer,
in der Reisekostenabrechnung einer Dienstreise mit Übernachtung ist 23Uhr45 am Abreisetag als Ende bemerkt. Darf ich diesen Tag zur Zeile 54 eintragen (Abwesenheit von 24 Stunden) oder muss er zur 53 (Abreisetag <24Std)? Also darf man diese Viertelstunde aufrunden?
Besten Dank!
LorenzoStichworte: -
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