AW: Erbengemeinschaft: einheitliche und gesonderte Feststellung, Versorgungsbezüge
Hallo 112Not,
um andere nicht zu verwirren, würde ich das Thema mal in Mein Elster verschieben, denn in Elsterformular ist es nicht möglich eine einheitlie und gesonderte Feststellung zu erstellen.
Tschüß
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Erbengemeinschaft: einheitliche und gesonderte Feststellung, Versorgungsbezüge
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AW: Erbengemeinschaft: einheitliche und gesonderte Feststellung, Versorgungsbezüge
Leistungen sind das meiner Meinung nach nicht und wenn ich mir die verfügbaren Anlagen zur ESt 1 B so anschaue, passt da nichts wirklich.
Wie steuerlich damit umzugehen ist, steht in den Lohnsteuerrichtlinien unter R 19.9 Abs. 2. Wie man das erklärungstechnisch über eine Feststellungserklärung löst, steht dort leider nicht.
https://datenbank.nwb.de/Dokument/An...523165_19___9/
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AW: Erbengemeinschaft: einheitliche und gesonderte Feststellung, Versorgungsbezüge
Es war kein Sterbegeld, die Finanzkasse zahlt die Witwenpension rückwirkend zur Mitte des jeweiligen Monats und meine Mutter ist am Anfang verstorben.
Eingetragen habe ich das Geld in Zeile 8 unter "Leistungen"
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AW: Erbengemeinschaft: einheitliche und gesonderte Feststellung, Versorgungsbezüge
Wo genau in der Anlage SO wurde denn das Sterbegeld erklärt?
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112Not hat ein Thema erstellt Erbengemeinschaft: einheitliche und gesonderte Feststellung, Versorgungsbezüge.Erbengemeinschaft: einheitliche und gesonderte Feststellung, Versorgungsbezüge
Liebe Foraner,
ich habe mal wieder ein Spezialproblem und hoffe auf Eure Hilfe!
Als Erbengemeinschaft haben wir nach dem Tod der Mutter noch einmalig Versorgungsbezüge (Witwenpension) ausgezahlt bekommen, versteuert mit Lohnsteuerklasse VI. Desweiteren liefen noch mehrere Monate Kapitalerträge auf, bis die geerbten Konten übertragen und aufgelöst waren.
Die Formulare ESt 1 B und die Anlagen FB habe ich ausgefüllt. Der Eintrag der Kapitalerträge ist auch klar. Nun hatte ich diese Versorgungsbezüge in Anlage SO eingetragen, bei der Prüfung reklamiert ELSTER aber, ich müsse dazu noch eine Anlage FE-2 dazu ausfüllen.
-Es ist eine Anlage SO vorhanden. In diesem Fall müssen gleichzeitig mindestens für die Gesellschaft Angaben in einer Anlage FE2 getätigt sein.-
Das erschließt sich mir nun gar nicht, denn auf Anlage FE-2 gibt es gar keine Möglichkeit, Versorgungsbezüge einzutragen???
Kann mir jemand sagen, was ich falsch mache? Muß ich die Versorgungsbezüge in eine andere Anlage als SO eintragen und wenn ja, in welche?
Für Eure Mühe bedanke ich mich im Voraus und hoffe auf hilfreiche Tipps!
Gruß von CharlotteStichworte: -
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