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Rückwirkende Steuererklärung 2015 - Beamter

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    Rückwirkende Steuererklärung 2015 - Beamter

    Hallo zusammen,

    ich arbeite aktuell das an der Rückwirkenden Steuererklärung für 2015 und habe Fragen über Fragen:

    Kurz zum Hintergrund: Im Jahr 2015 war ich im Studium (bereits Beamter):

    1) In meiner Lohnsteuererklärung habe ich unter Feld 28 die "Beträge zur Privaten Krankenversicherung" aufgeführt. Falls ich das richtig verstanden habe, trage ich diese aber nicht in das ElsterFormular ein, sondern nur die tatsächlich angefallenen Kosten meiner privaten Krankenversicherung + Berufsunfähigkeit. Trage ich diese dann im Formular "Hauptvordruck" unter "Gezahlte Versorungsleistungen" bei "Dauernde Lasten" ein?
    Was sagt mir als Beamter das Feld 28 der Lohnsteuererklärung?

    2) Zum Studium hatte ich ein Zimmer (Unterkunft) vergünstigt bekommen. Die Vergünstigung war kleiner 40 € pro Monat und muss daher nicht als Geldwerter Vorteil aufgeführt werden, oder?
    Kann ich die Kosten für diese Unterbringung unter dem Punkt "Hauptvordruck" unter "Aufwendungen für die eigene Berufsausbildung" geltend machen? Ich war nur unter der Woche am Studieren und bin direkt montags, vor bzw. freitags nach der Vorlesung zu meinem eigentlichen Wohnsitz gefahren.

    3) Trage ich irgendwo in diesem Elsterformular ein, dass ich Beamter bin, außer bei meiner Berufsbezeichnung? Ich habe hierzu nichts gefunden. In der WISO Steuersoftware wird dies allerdings abgefragt.

    4) Gibt es weitere Punkte die man als Beamter bei dem Elster Online beachten muss?


    VIELEN Dank für Eure Hilfe!!!

    #2
    AW: Rückwirkende Steuererklärung 2015 - Beamter

    Zitat von WilliThePony Beitrag anzeigen
    Hallo zusammen,

    ich arbeite aktuell das an der Rückwirkenden Steuererklärung für 2015 und habe Fragen über Fragen:

    Kurz zum Hintergrund: Im Jahr 2015 war ich im Studium (bereits Beamter):

    1) In meiner Lohnsteuererklärung habe ich unter Feld 28 die "Beträge zur Privaten Krankenversicherung" aufgeführt. Falls ich das richtig verstanden habe, trage ich diese aber nicht in das ElsterFormular ein, sondern nur die tatsächlich angefallenen Kosten meiner privaten Krankenversicherung + Berufsunfähigkeit. Trage ich diese dann im Formular "Hauptvordruck" unter "Gezahlte Versorungsleistungen" bei "Dauernde Lasten" ein?
    Was sagt mir als Beamter das Feld 28 der Lohnsteuererklärung?

    2) Zum Studium hatte ich ein Zimmer (Unterkunft) vergünstigt bekommen. Die Vergünstigung war kleiner 40 € pro Monat und muss daher nicht als Geldwerter Vorteil aufgeführt werden, oder?
    Kann ich die Kosten für diese Unterbringung unter dem Punkt "Hauptvordruck" unter "Aufwendungen für die eigene Berufsausbildung" geltend machen? Ich war nur unter der Woche am Studieren und bin direkt montags, vor bzw. freitags nach der Vorlesung zu meinem eigentlichen Wohnsitz gefahren.

    3) Trage ich irgendwo in diesem Elsterformular ein, dass ich Beamter bin, außer bei meiner Berufsbezeichnung? Ich habe hierzu nichts gefunden. In der WISO Steuersoftware wird dies allerdings abgefragt.

    4) Gibt es weitere Punkte die man als Beamter bei dem Elster Online beachten muss?


    VIELEN Dank für Eure Hilfe!!!
    Hallo,

    zur Klärung:m Was denn nun?
    Du postest unter ElsterFormular und schreibst dann
    Gibt es weitere Punkte die man als Beamter bei dem Elster Online beachten muss?
    Also was jetzt ElsterFormular oder ElsterOnline oder Wiso oder Aldi?

    Gruß FIGUL
    Gruß FIGUL

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      #3
      AW: Rückwirkende Steuererklärung 2015 - Beamter

      Hallo FIGUL,

      ja das hätte ich besser beschreiben können:

      Die aktuelle Steuererklärung für das Jahr 2018 mache ich mit WISO, da ich für dieses Jahr das Programm habe. Für die Erklärung 2015 kann ich, so wie ich das verstanden habe, nicht die WISO Software für 2018 nutzen. Daher mache ich die rückwirkende Erklärung für das Jahr 2015 direkt mit dem Elster Online (Mit dem Formular, welches mir unter Elster Online angeboten wird).


      Grüße

      Kommentar


        #4
        AW: Rückwirkende Steuererklärung 2015 - Beamter

        Zu 1: Die tatsächlichen Krankenversicherungsbeiträge entnimmst du der Bescheinigung deiner Krankenversicherung und erklärst sie in der Anlage Vorsorgeaufwand

        Im Jahr 2015 gehören PKV-Beiträge in die Zeilen 23 ff. Der Eintrag unter Nummer 28 der Lohnsteuerbescheinigung sagt aus, welche Vorsorgepauschale beim Lohnsteuerabzug

        dafür berücksichtigt wurde. Ist der Betrag höher als die es die tatsächlichen Beiträge sind, besteht in Abhängigkeit von der Höhe der Einkünfte Steuererklärungspflicht.

        Als beihilfeberechtigter Beamter musst du in Zeile 10 der Anlage Vorsorgeaufwand ja ankreuzen!

        Zu 2: Wenn du keinen eigenen Haushalt an deinem Wohnort hattest, ist das jedenfalls keine doppelte Haushaltsführung.

        Zu 3 und 4: Die Abfrage nach dem Status erfolgt, weil Beamte bestimmte Fragen zur Rentenversicherungspflicht in der Anlage Vorsorgeaufwand beantworten müssen.

        Du schreibst hier im Unterforum von ElsterFormular, schreibst aber etwas von einem WISO-Steuerprogramm und von Elster Online. Womit erstellst du deine Erklärung wirklich?

        - - - Aktualisiert - - -

        ... die rückwirkende Erklärung für das Jahr 2015 direkt mit dem Elster Online (Mit dem Formular, welches mir unter Elster Online angeboten wird).
        Dann verschiebe ich das Thema in das richtige Unterforum. Die Anlage Vorsorgeaufwand musst du bei Mein ELSTER erst hinzufügen.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

        Kommentar


          #5
          AW: Rückwirkende Steuererklärung 2015 - Beamter

          Hallo Charlie24,

          Entschuldige bitte, dass ich in den falschen Bereich geschrieben habe und Danke für das Verschieben!

          Damit ich das richtig verstanden habe:

          1) Hier trage ich unter Anlage Vorsorgeaufwand die tatsächlich anfallenden Kosten ein und solange diese größer sind als "Feld 28" der Lohnsteuererklärung bin ich theoretisch nicht verpflichtet meine Steuererklärung abzugeben.
          2) Danke aber Schade
          3) Diese Abfrage habe ich (jetzt im richtigen Bereich des Forums...) aber nicht in ElsterOnline finden können, wann und wo wird das abgefragt?

          Vielen Dank für Eure schnelle Hilfe, mein Sonntag ist gerettet.

          Kommentar


            #6
            AW: Rückwirkende Steuererklärung 2015 - Beamter

            Zu 3: Diese Angaben sind ab Zeile 53 der Anlage Vorsorgeaufwand unter Ergänzende Angaben zu Vorsorgeaufwendungen zu machen.

            Nochmal zu 2: Ob die Unterbringungskosten am Studienort steuerlich relevant sind, hängt u. a. davon ab, ob du eine Stammdienststelle hattest,

            an der du ebenfalls tätig warst. Dann könnte auch Auswärtstätigkeit in Betracht kommen. Aber das ist Steuerrecht und kein Thema dieses Forums.
            Freundliche Grüße
            Charlie24

            Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
            Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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