Zitat von L. E. Fant
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Werkstudentenjob bei Steuererklärung angeben - ja oder nein?
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Zitat von vandex Beitrag anzeigenIch liege damit immer noch unter dem Grundfreibetrag, daher muss ich es nicht versteuern.
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Zitat von stiller Beitrag anzeigen
Was Du meinst und andere lesen, sind 2 Paar Schuhe!
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Zitat von vandex Beitrag anzeigen
Na, das meine ich doch ist immerhin meine erste Steuererklärung.
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Zitat von stiller Beitrag anzeigen
Damit ist es aber NICHT steuerfrei.
Es ist lediglich keine Steuer angefallen.
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Zitat von vandex Beitrag anzeigen
Ich liege damit immer noch unter dem Grundfreibetrag, daher muss ich es nicht versteuern.
Es ist lediglich keine Steuer angefallen.
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Zitat von stiller Beitrag anzeigen
Das ist mir neu, dass freiberufliche Einkünfte egal in welcher Höhe steuerfrei wären.
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Zitat von vandex Beitrag anzeigenMeine freiberufliche Tätigkeit ist steuerfrei, da die Einkünfte sehr gering sind.
Viele Grüße,
vandex
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Danke für die schnellen Antworten! Meine freiberufliche Tätigkeit ist steuerfrei, da die Einkünfte sehr gering sind.
Für die Angabe des Werkstudentenjobs nutze ich dann die Anlage N, richtig?
Viele Grüße,
vandex
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Wenn Du ein Beschäftigungsverhältnis mit einer der Steuerklassen zwischen I und VI hattest, musst Du das natürlich angeben. Ob Deine gesamten Einkünfte zu gering waren zur Auslösung von Steuern, ergibt sich erst im Nachhinein. Ganz klar: Wenn der Grundfreibetrag z.B. 9.000 € beträgt und Du Arbeitslohn von 10.000 € abzüglich 1.000 € Arbeitnehmerpauschbetrag, gewerbliche Einkünfte von 9.000 € und Vermietungseinkünfte von 9.000 € hast, führt jedes für sich genommen sicher zu keiner Steuer. Tatsächlich hast Du aber in dem Jahr 27.000 € Einkünfte gehabt, die zu versteuern sind. Weshalb sollst Du besser gestellt sein als Jemand, der genauso leistungsfähig ist wie Du, dessen Einkünfte sich aber nicht auf drei Quellen verteilen, sondern der ausschließlich Vermietungseinkünfte von 27.000 € hat ?
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Hallo,
natürlich musst du das angeben.
Es wird die Summe deiner gesamten Einkünfte besteuert.
(Ausnahme pauschal versteuerter Mindestlohn hast du ja auch erwähnt)
Gruß FIGUL
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Werkstudentenjob bei Steuererklärung angeben - ja oder nein?
Hallo,
da ich neben meinem Studium als freiberufliche Autorin arbeite, muss ich ja eine Steuererklärung abgeben. Im vergangenen Jahr habe ich zudem für sechs Monate als Werkstudentin für 468 Euro im Monat gearbeitet. Muss ich das jetzt auch irgendwo angeben oder zählt das nicht, da die Einkünfte so gering waren? Ich weiß nur, dass man einen normalen Minijob nicht angeben muss, aber für meinen Fall als Werkstudentin habe ich leider keine Infos gefunden.
Vielen Dank!
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