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Werkstudentenjob bei Steuererklärung angeben - ja oder nein?

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  • vandex
    antwortet
    Zitat von L. E. Fant Beitrag anzeigen

    Du musst mit allen Deinen Einkünften zusammen unter dem Grundfreibetrag liegen, damit keine Steuer anfällt! Keinesfalls ist eine der beiden Tätigkeiten steuerfrei.
    Das stimmt, danke nochmal für die Info. Das habe ich auch nochmal geprüft und ist bei mir der Fall.

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  • L. E. Fant
    antwortet
    Zitat von vandex Beitrag anzeigen
    Ich liege damit immer noch unter dem Grundfreibetrag, daher muss ich es nicht versteuern.
    Du musst mit allen Deinen Einkünften zusammen unter dem Grundfreibetrag liegen, damit keine Steuer anfällt! Keinesfalls ist eine der beiden Tätigkeiten steuerfrei.

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  • vandex
    antwortet
    Zitat von stiller Beitrag anzeigen

    Was Du meinst und andere lesen, sind 2 Paar Schuhe!
    Aber immerhin weiß ich es jetzt, danke dafür.

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  • stiller
    antwortet
    Zitat von vandex Beitrag anzeigen

    Na, das meine ich doch ist immerhin meine erste Steuererklärung.
    Was Du meinst und andere lesen, sind 2 Paar Schuhe!

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  • vandex
    antwortet
    Zitat von stiller Beitrag anzeigen

    Damit ist es aber NICHT steuerfrei.
    Es ist lediglich keine Steuer angefallen.
    Na, das meine ich doch ist immerhin meine erste Steuererklärung.

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  • stiller
    antwortet
    Zitat von vandex Beitrag anzeigen

    Ich liege damit immer noch unter dem Grundfreibetrag, daher muss ich es nicht versteuern.
    Damit ist es aber NICHT steuerfrei.
    Es ist lediglich keine Steuer angefallen.

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  • vandex
    antwortet
    Zitat von stiller Beitrag anzeigen

    Das ist mir neu, dass freiberufliche Einkünfte egal in welcher Höhe steuerfrei wären.
    Ich liege damit immer noch unter dem Grundfreibetrag, daher muss ich es nicht versteuern.

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  • stiller
    antwortet
    Zitat von vandex Beitrag anzeigen
    Meine freiberufliche Tätigkeit ist steuerfrei, da die Einkünfte sehr gering sind.
    Viele Grüße,
    vandex
    Das ist mir neu, dass freiberufliche Einkünfte egal in welcher Höhe steuerfrei wären.

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  • FIGUL
    antwortet
    Hallo,

    richtig

    Gruß FIGUL

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  • vandex
    antwortet
    Danke für die schnellen Antworten! Meine freiberufliche Tätigkeit ist steuerfrei, da die Einkünfte sehr gering sind.
    Für die Angabe des Werkstudentenjobs nutze ich dann die Anlage N, richtig?

    Viele Grüße,
    vandex

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  • Picard777
    antwortet
    Wenn Du ein Beschäftigungsverhältnis mit einer der Steuerklassen zwischen I und VI hattest, musst Du das natürlich angeben. Ob Deine gesamten Einkünfte zu gering waren zur Auslösung von Steuern, ergibt sich erst im Nachhinein. Ganz klar: Wenn der Grundfreibetrag z.B. 9.000 € beträgt und Du Arbeitslohn von 10.000 € abzüglich 1.000 € Arbeitnehmerpauschbetrag, gewerbliche Einkünfte von 9.000 € und Vermietungseinkünfte von 9.000 € hast, führt jedes für sich genommen sicher zu keiner Steuer. Tatsächlich hast Du aber in dem Jahr 27.000 € Einkünfte gehabt, die zu versteuern sind. Weshalb sollst Du besser gestellt sein als Jemand, der genauso leistungsfähig ist wie Du, dessen Einkünfte sich aber nicht auf drei Quellen verteilen, sondern der ausschließlich Vermietungseinkünfte von 27.000 € hat ?

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  • FIGUL
    antwortet
    Hallo,

    natürlich musst du das angeben.
    Es wird die Summe deiner gesamten Einkünfte besteuert.
    (Ausnahme pauschal versteuerter Mindestlohn hast du ja auch erwähnt)

    Gruß FIGUL

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  • Werkstudentenjob bei Steuererklärung angeben - ja oder nein?

    Hallo,

    da ich neben meinem Studium als freiberufliche Autorin arbeite, muss ich ja eine Steuererklärung abgeben. Im vergangenen Jahr habe ich zudem für sechs Monate als Werkstudentin für 468 Euro im Monat gearbeitet. Muss ich das jetzt auch irgendwo angeben oder zählt das nicht, da die Einkünfte so gering waren? Ich weiß nur, dass man einen normalen Minijob nicht angeben muss, aber für meinen Fall als Werkstudentin habe ich leider keine Infos gefunden.

    Vielen Dank!
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