AW: Kleinunternehmer Steuererklärung (Formulare)
Bei so einem geringen Betriebsgewinn ist man jedenfalls nicht gewerbesteuerpflichtig. Warum das Finanzamt bei einem Kleinunternehmer einen einheitlichen Gewerbesteuermessbetrag
festsetzen will, verstehe ich jetzt nicht auf Anhieb. Ich würde anrufen, ob wirklich eine Gewerbesteuererklärung eingereicht werden muss.
Ankündigung
Einklappen
Keine Ankündigung bisher.
Kleinunternehmer Steuererklärung (Formulare)
Einklappen
X
-
AW: Kleinunternehmer Steuererklärung (Formulare)
Zitat von L. E. Fant Beitrag anzeigenDu fragst im Unterforum zu ElsterFormular. Deine Fragen lassen aber vermuten dass Du mit Mein Elster arbeitest. Ich werde die Frage ins entsprechende Unterforum verschieben.
Für was hat Dir Dein Finanzamt Steuernummern zugeteilt? Für Gewerbesteuer auch? Dann solltest Du das mit dem Finanzamt klären. Für jede gewerbliche oder selbständige Tätigkeit ist eine Einnahmeüberschussrechnung zu erstellen. Ach so, hast Du schon, sehe ich gerade. Zur Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand nicht vergessen!
Einkommensteuer
Festsetzung des einheitlichen Gewerbesteuermessbetrags
Besteuerung als Kleinunternehmer gemäß § 19 UStG
Danke für die restlichen Hinweise! Das werde ich noch ergänzen/ändern.
Einen Kommentar schreiben:
-
AW: Kleinunternehmer Steuererklärung (Formulare)
Du fragst im Unterforum zu ElsterFormular. Deine Fragen lassen aber vermuten dass Du mit Mein Elster arbeitest. Ich werde die Frage ins entsprechende Unterforum verschieben.
Zitat von MerlinLeWi Beitrag anzeigenIm Internet habe ich gelesen, dass ich eine Umsatzsteuererklärung, Einkommensteuererklärung (mit Anlage G) und eine Gewerbesteuererklärung abgeben muss.
Zur Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand nicht vergessen!
Zitat von MerlinLeWi Beitrag anzeigenAbschnitt 18 - Einkommensersatzleistungen
Muss ich hier meine Leistungen von meinem ALG II eintragen?
Zitat von EingabehilfeArbeitslosengeld (ohne sogenanntes Arbeitslosengeld II)Zitat von MerlinLeWi Beitrag anzeigenAnlage G
Trage ich meinen Gewinn (abzüglich Betriebskosten) bei _Gewinn als Einzelunternehmer_ ein?
Zitat von MerlinLeWi Beitrag anzeigenBei der Gewerbesteuererklärung wird eine Rechtsform für das Unternehmen verlangt, allerdings weiß ich nicht, was ich hier auswählen muss.[/B]
Ist die Auswahl _Sonstiger Einzelgewerbetreibender_ richtig?Zuletzt geändert von L. E. Fant; 21.07.2019, 19:40.
Einen Kommentar schreiben:
-
Kleinunternehmer Steuererklärung (Formulare)
Hallo zusammen!
Ich habe im Februar 2018 ein Gewerbe als Mediengestalter und Discjockey angemeldet und arbeite nun an meiner Steuererklärung für 2018.
Ich habe keine Mitarbeiter und arbeite alleine, bin Kleinunternehmer und die Tätigkeit wird als Nebenewerb betrieben (habe 2018 ALG II bezogen um über die Runden zu kommen).
Da dieses Gebiet absolutes Neuland für mich ist (meine erste Steuererklärung) und ich mir leider keinen Steuerberater leisten kann, stellen sich mir momentan viele Fragen.
Ich hab im Jahr 2018, 2110€ verdient. Die Rechnungen habe ich Gemäß § 19 Abs. 1 UStG ohne Umsatzsteuer ausgewiesen.
Das Formular EÜR habe ich bereits ausgefüllt.
Im Internet habe ich gelesen, dass ich eine Umsatzsteuererklärung, Einkommensteuererklärung (mit Anlage G) und eine Gewerbesteuererklärung abgeben muss.
Ist das richtig?
Bei der Umsatzsteuererklärung habe ich lediglich meine Einnahmen von 2018 eingetragen.
Abschnitt 18 - Einkommensersatzleistungen
Muss ich hier meine Leistungen von meinem ALG II eintragen?
Anlage G
Trage ich meinen Gewinn (abzüglich Betriebskosten) bei "Gewinn als Einzelunternehmer" ein?
Bei der Gewerbesteuererklärung wird eine Rechtsform für das Unternehmen verlangt, allerdings weiß ich nicht, was ich hier auswählen muss.
Ist die Auswahl "Sonstiger Einzelgewerbetreibender" richtig?
Falls ich noch etwas wissen müsste, könnt ihr mir das gerne mitteilen.
Ich bin für jegliche Hilfe echt dankbar! Für die nächste Steuerklärung werde ich mir definitiv einen Steuerberater zur Hilfe holen, allerdings ist mir das dieses Mal noch zu teuer (siehe Einnahmen ;-D).
LG
Merlin
Einen Kommentar schreiben: