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  • vorturner
    antwortet
    Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
    sorgt aber mehr für Verwirrung als für Klarheit.
    Wie man an meinem Beispiel sieht...

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  • Charlie24
    antwortet
    Keine Warnung oder sonstwas
    Doch, es steht schon dabei, dass die Angabe der Altersvorsorgebeiträge ausschließlich der korrekten Steuerberechnung dient und die Beiträge nicht

    an das Finanzamt übermittelt werden. Das soll alles der Vereinfachung dienen, sorgt aber mehr für Verwirrung als für Klarheit.

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  • vorturner
    antwortet
    Huhu,
    ihr seid aber schnell...ich wundere mich nur warum das so ist. Keine Warnung oder sonstwas, man sieht erst im Sendeprotokoll, dass der Beitrag nicht übermittelt wurde.
    Wenn ich das richtig verstanden habe muss ich also nichts tun und das FA ruft den Betrag ab?
    Nächstes Jahr geht ja das Elster Formular nicht mehr, dann müsste ich in mein Elster noch die Zusatzangaben ausfüllen (diese aber nur, damit die Berechnung auch stimmt).

    VG und schöne Ostern euch!

    ==
    ok Antwort paralell - danke!!
    Zuletzt geändert von vorturner; 09.04.2020, 16:01.

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  • Charlie24
    antwortet
    Über Elster Formular kann ich den Betrag also eingeben, er wird aber nicht mitgesendet ans Finanzamt?
    So ist das! Da musst du nichts tun, das passt schon. Bei Mein ELSTER musst du die Beiträge in der Anlage Zusatzangaben für die Steuerberechnung

    erfassen, nach dem Motto: Warum denn einfach, wenn es umständlich auch geht!

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  • holzgoe
    antwortet
    Hallo Vorturner,

    hast du mal den ganzen Thread gelesen ?
    Im Beitrag Nr.2 wurde deine Frage eigentlich schon beantwortet -> vom User @L.E.Fant -> in ElsterFormular wird der Beitrag auch für 2019 eingegeben. Aber grundsätzlich hat das Finanzamt die Daten ja, auch wenn Du das nicht erklärst. Die Abgabe der Anlage AV ist trotzdem notwendig, sonst werden die Beträge nicht als Sonderausgaben berücksichtigt.

    Tschüß


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  • Picard777
    antwortet
    Was meinst Du mit Übergabeprotokoll ? Welches Jahr betrifft Deine Frage ? Bei 2019 wird in der Anlage AV der Beitrag nicht mehr abgefragt, die Daten sind beim Finanzamt vorhanden.

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  • vorturner
    antwortet
    Hallo zusammen,
    ich habe gerade meine Steuer über Elster-Formular abgesendet. Dort hatte ich (wie gewohnt) meine Riesterbeiträge in der Anlage AV eingetragen, Erstattungsberechnung war auch ok!
    Im Übergabeprotokoll taucht der Beitrag allerdings im Gegensatz zu den letzten Jahren nicht auf.
    Was kann ich hier tun?

    Ich habe eben mal die Daten zu mein Elster übertragen und eine Berehcnung durchgeführt, dort wird der Betrag auch NICHT angerechnet (ich müsste nachzahlen).

    Über Elster Formular kann ich den Betrag also eingeben, er wird aber nicht mitgesendet ans Finanzamt?

    Liebe Grüße!

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  • holzgoe
    antwortet
    Hallo Jessy,

    löschen musst du nicht -> man kann dich auch ins passende Unterforum verschieben. Geht nur darum andere Hilfesuchende nicht zu verwirren.

    Tschüß

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  • Jessy
    antwortet
    hupps hab ich auch grad gesehen tut mir leid ich lösch es schon wieder weiß ja jetzt auch bescheid

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  • L. E. Fant
    antwortet
    Du fragst allerdings im Unterforum zu ElsterFormular!

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  • Jessy
    antwortet
    Charlie24 ich mach es mit Mein Elster deshalb ist es für mich notwendig ! Aber danke nochmal

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  • Charlie24
    antwortet
    ... und auch noch die Anlage Zusatzangaben für die Steuerberechnung
    die aber nur bei Mein ELSTER erforderlich ist! Bei ElsterFormular hättest du die Beiträge nach wie vor in die Anlage AV eintragen können.

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  • Jessy
    antwortet
    vielen Dank für eure Hilfe
    für das Steuerjahr 2019 werde ich auf jedenfalls die Anlage AV hinzufügen und auch noch die Anlage Zusatzangaben für die Steuerberechnung (hier können die geleisteten Riesterbeiträge hinterlegt werden) mehr kann ich ja in dem Fall dann auch nicht mehr machen!

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  • Picard777
    antwortet
    Schon richtig, aber zu der gesonderten Feststellung kannst Du erst gelangen, wenn Du rechtzeitig und soweit verfahrensrechtlich möglich per Abgabe der Anlage AV einen Antrag auf Günstigerprüfung gestellt hast und dann das Ergebnis der Günstigerprüfung positiv ist. Der Günstigerprüfungsantrag erfolgt im Rahmen der Einkommensteuererklärung.

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  • Charlie24
    antwortet
    Kein Problem nur, wenn die Einspruchsfrist noch nicht abgelaufen wäre.
    Meiner Meinung nach ist es eine gesonderte Festsetzung, aber das ist Steuerrecht.

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