Zitat von Charlie24
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Ankündigung
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Keine Ankündigung bisher.
Riesterrente
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Keine Warnung oder sonstwas
an das Finanzamt übermittelt werden. Das soll alles der Vereinfachung dienen, sorgt aber mehr für Verwirrung als für Klarheit.
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Huhu,
ihr seid aber schnell...ich wundere mich nur warum das so ist. Keine Warnung oder sonstwas, man sieht erst im Sendeprotokoll, dass der Beitrag nicht übermittelt wurde.
Wenn ich das richtig verstanden habe muss ich also nichts tun und das FA ruft den Betrag ab?
Nächstes Jahr geht ja das Elster Formular nicht mehr, dann müsste ich in mein Elster noch die Zusatzangaben ausfüllen (diese aber nur, damit die Berechnung auch stimmt).
VG und schöne Ostern euch!
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ok Antwort paralell - danke!!Zuletzt geändert von vorturner; 09.04.2020, 16:01.
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Über Elster Formular kann ich den Betrag also eingeben, er wird aber nicht mitgesendet ans Finanzamt?
erfassen, nach dem Motto: Warum denn einfach, wenn es umständlich auch geht!
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Hallo Vorturner,
hast du mal den ganzen Thread gelesen ?
Im Beitrag Nr.2 wurde deine Frage eigentlich schon beantwortet -> vom User @L.E.Fant -> in ElsterFormular wird der Beitrag auch für 2019 eingegeben. Aber grundsätzlich hat das Finanzamt die Daten ja, auch wenn Du das nicht erklärst. Die Abgabe der Anlage AV ist trotzdem notwendig, sonst werden die Beträge nicht als Sonderausgaben berücksichtigt.
Tschüß
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Was meinst Du mit Übergabeprotokoll ? Welches Jahr betrifft Deine Frage ? Bei 2019 wird in der Anlage AV der Beitrag nicht mehr abgefragt, die Daten sind beim Finanzamt vorhanden.
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Hallo zusammen,
ich habe gerade meine Steuer über Elster-Formular abgesendet. Dort hatte ich (wie gewohnt) meine Riesterbeiträge in der Anlage AV eingetragen, Erstattungsberechnung war auch ok!
Im Übergabeprotokoll taucht der Beitrag allerdings im Gegensatz zu den letzten Jahren nicht auf.
Was kann ich hier tun?
Ich habe eben mal die Daten zu mein Elster übertragen und eine Berehcnung durchgeführt, dort wird der Betrag auch NICHT angerechnet (ich müsste nachzahlen).
Über Elster Formular kann ich den Betrag also eingeben, er wird aber nicht mitgesendet ans Finanzamt?
Liebe Grüße!
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Hallo Jessy,
löschen musst du nicht -> man kann dich auch ins passende Unterforum verschieben. Geht nur darum andere Hilfesuchende nicht zu verwirren.
Tschüß
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hupps hab ich auch grad gesehen tut mir leid ich lösch es schon wieder weiß ja jetzt auch bescheid
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Du fragst allerdings im Unterforum zu ElsterFormular!
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Charlie24 ich mach es mit Mein Elster deshalb ist es für mich notwendig ! Aber danke nochmal
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... und auch noch die Anlage Zusatzangaben für die Steuerberechnung
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vielen Dank für eure Hilfe
für das Steuerjahr 2019 werde ich auf jedenfalls die Anlage AV hinzufügen und auch noch die Anlage Zusatzangaben für die Steuerberechnung (hier können die geleisteten Riesterbeiträge hinterlegt werden) mehr kann ich ja in dem Fall dann auch nicht mehr machen!
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Schon richtig, aber zu der gesonderten Feststellung kannst Du erst gelangen, wenn Du rechtzeitig und soweit verfahrensrechtlich möglich per Abgabe der Anlage AV einen Antrag auf Günstigerprüfung gestellt hast und dann das Ergebnis der Günstigerprüfung positiv ist. Der Günstigerprüfungsantrag erfolgt im Rahmen der Einkommensteuererklärung.
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Kein Problem nur, wenn die Einspruchsfrist noch nicht abgelaufen wäre.
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