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Hilfe beim Ausfüllen "Ges und einh. Feststellung ... (ESt 1 B)"

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    #16
    Ich denke, diese Formulare sind denen von Elster online gleich
    Nein, Einträge wie 0 oder 1 gibt es bei den elektronischen Formularen normalerweise nicht. Starte eine Erklärung in Mein ELSTER,

    dann siehst du das selbst. https://www.elster.de/eportal/formul...rmulare/fein90

    Außer den Anlagen FB und V wird auch die Anlage FE 1 benötigt.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #17
      Bitte um Hilfe. Mieteinnahmen Privatwohnung geerbt halbe halbe 2 Brüder. In Formular FE 1 trage ich die Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung ein. Die Einkünfte übernehme ich aus Formular V. Aber welcher Betrag ist der Richtige? Sind Mieteinnahmen, Einnahmen aus Umlagen und abzuziehende Erhaltungsauswendungen. Ich poste mal Bilder von Formular V.
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        #18
        In die Anlage FE 1 ist der Überschuss aus Zeile 24 der Anlage V einzutragen und zwar unter 4. Einkünfte aus Vermietung ... bei nach Schlüssel zu verteilen.

        Die Beteiligten müssen in der Anlage FE 1 ab 2021 nur noch eingetragen werden, wenn nicht alles nach Schlüssel verteilt wird.

        Nur als Hinweis: Eure Werbungskosten kommen mir extrem niedrig vor !
        Freundliche Grüße
        Charlie24

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        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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          #19
          Super vielen Dank. Bei den Werbungskosten, da haben wir nur eine nicht umlegbare Heizungsrechnung. Wir haben ein kostenloses Girokonto, die Nebenkostenabrechnung und Heizungsabrechnung mache ich selber. Ich möchte da keinen Kosten für eintragen, dann müsste ich das ja als Lohn in meine Steuererklärung eintragen. Bin für Hinweise und Tipps für absetzbare Werbungskosten sehr dankbar. Vielen Dank für die Hilfe.

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            #20
            Richtigerweise müssen auf der Einnahmeseite die von den Mietern erhobenen Umlagen in Zeile 13 der Anlage V erfasst werden und

            bei den Werbungskosten sämtliche Ausgaben. Es darf nicht saldiert werden. Wenn das vermietete Objekt noch nicht vollständig

            abgeschrieben ist, gehört zu den Werbungskosten auch die Gebäude-AfA, wobei bei einem geerbten Objekt die AfA des Erblassers

            fortgeführt wird. Das ist nur allgemein als Hinweis gedacht, wie man vorgehen muss. Steuerberatung ist hier nämlich nicht erlaubt.
            Freundliche Grüße
            Charlie24

            Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
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              #21
              Die Einkommensteuererklärung für 2021 steht an. 2020 habe ich Anlage V ausgefüllt und mir wurde mitgeteilt, ich muss eine gesonderte und einheitliche Feststellung machen wegen Mieteinnahmen einer privaten Mietwohnung von 2 Brüdern. Die Feststellungserklärung für 2021 habe ich vor kurzem gemacht aber wie gebe ich die Mieteinnahmen in meiner Einkommensteuererklärung an? Muss ich da irgendwie verweisen auf die Feststellungserklärung? Wird über Elster gemacht. Vielen Dank.

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                #22
                Genau, auf Einkunftsanteil verweisen. 2020 war das in Anteile an Grundstücksgemeinschaften, Zeile 25. Also in der Anlage V der Einkommensteuererklärung jedes Beteiligten.

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                  #23
                  Also in der Anlage V der Einkommensteuererklärung jedes Beteiligten.
                  Die Zeile 25 erreicht man unter 2 - Anteile an Einkünften. Unter 1 - Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung darf nichts eingetragen werden !
                  Freundliche Grüße
                  Charlie24

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                    #24
                    Ich bin promovierter Jurist. Und doch gerade etwas hilfslos. Ich möchte Einkünfte einer Erbengemeinschaft zur gesonderten u. einheitlichen Feststellung angeben. Angaben zur Aufteilungsquote werden bereits in FB gemacht. In Anlage V unter 2. (früher im Papierformat: Zeilen 25 ff.) findet sich dann aber die Rubrik "Anteile an Einküften". Teile ich hier also die Mieteinnahmen entsprechend der Quote in FB zu? Und sind das dann die Mieteinnahmen ABZÜGLICH der Werbungskosten?

                    Danke im Voraus für jede Hilfe.

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                      #25
                      In der Anlage V zur Feststellungserklärung kann man theoretisch zwar auch Anteile an Einkünften angeben, aber wenn es um die

                      konkreten Vermietungseinkünfte aus einem geerbten Objekt geht, ist das Objekt unter 1 - Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung

                      zu erklären. Die Aufteilung auf die Beteiligten erfolgt in der Anlage FE 1.
                      Freundliche Grüße
                      Charlie24

                      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
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